Meldung von endokrinen Tumoren
In diesem Blitzratgeber finden Ärztinnen und Ärzte der Endokrinologie Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
- Weitere Inhalte
Weitere Inhalte:
- Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
- Meldepflichtige Krebserkrankungen
- Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
- Was melden Einrichtungen der Endokrinologie?
- Welche Daten melden Einrichtungen der Endokrinologie?
- Wie melden Einrichtungen der Endokrinologie?
- 5 Schritte zur ersten Meldung
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
Als Ärztin bzw. Arzt der Endokrinologie befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Hormonsystems und Stoffwechsels. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem endokrinen Tumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.
Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von endokrinen Tumoren.
Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.
Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose
Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.
Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße
Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.
Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen
Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient
- den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine Verbesserung der onkologischen Versorgung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
- Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
- der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Meldepflichtige Krebserkrankungen
Bösartige Neubildungen
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C25.4 | Bösartige Neubildung des Pankreas, Endokriner Drüsenanteil | |
C37 | Bösartige Neubildung des Thymus | |
C73 | Bösartige Neubildung der Schilddrüse | |
C74.- | Bösartige Neubildung der Nebenniere | |
C75.0 | Bösartige Neubildung der Nebenschilddrüse | |
C75.1 | Bösartige Neubildung der Hypophyse | |
C75.4 | Bösartige Neubildung des Glomus caroticum | |
C75.5 | Bösartige Neubildung des Glomus aorticum und sonstiger Paraganglien | |
C75.8 | Bösartige Neubildung – Beteiligung mehrerer endokriner Drüsen, nicht näher bezeichnet | |
C75.9 | Bösartige Neubildung – Endokrine Drüse, nicht näher bezeichnet |
In-situ-Neubildungen
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
D01.7 | Carcinoma in situ – Endokriner Drüsenanteil des Pankreas | |
D09.3 | Carcinoma in situ – Schilddrüse und sonstige endokrine Drüsen | Bitte genaue Lokalisation angeben! |
D09.7 | Carcinoma in situ sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen | Bitte genaue Lokalisation angeben! |
D35.2 | Gutartige Neubildung der Hypophyse | |
D35.5 | Gutartige Neubildung des Glomus caroticum | |
D35.6 | Gutartige Neubildung des Glomus aorticum und sonstiger Paraganglien | |
D44.3 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Hypophyse | |
D44.6 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Glomus caroticum | |
D44.7 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Glomus aorticum und sonstiger Paraganglien |
Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Bei einer Patientin wird ein Hypophysenadenom diagnostiziert und chirurgisch entfernt.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister über die Meldeanlässe "Diagnose" und "Operation" zu melden.
2. Bei einem Patienten wird eine Struma nodosa diagnostiziert und operiert. Die Pathologie befundet ein papilläres Schilddrüsenkarzinom.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister über die Meldeanlässe "Diagnose" und "Operation" zu melden.
3. Bei einer Patientin wird anhand des VIP-Serumspiegels und anschließender Bildgebung ein VIPom diagnostiziert. Der Befund wird anhand des OP-Präparates histologisch bestätigt.
Diese Informationen sind nicht an das Hessische Krebsregister zu melden, da es sich nicht um eine meldepflichtige Diagnose handelt (D37.70 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Pankreas). Ein malignes VIPom wäre hingegen meldepflichtig.
4. Bei einem Patienten wird ein malignes Phäochromozytom der Nebenniere diagnostiziert. Eine vollständige operative Entfernung des Tumors war nicht möglich. Der Patient wird anschließend in die FIRST-MAPPP-Studie eingeschlossen.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister als Diagnose, Operation und Systemische Therapie zu melden. Eine Empfehlung für die Dokumentation von Studien ist auf der Seite Tumortherapie unter "Dokumentation von systemischen Therapien" zu finden.
Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:
Was melden Einrichtungen der Endokrinologie?
Meldeanlass | Ambulante Versorgung | Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit | Stationäre Versorgung |
---|---|---|---|
Diagnose | |||
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund | |||
Operation | |||
Strahlentherapie | |||
Systemische Therapie |
|
| |
Verlauf | |||
Abschluss |
Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!
- Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
- Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.
Welche Daten melden Einrichtungen der Endokrinologie?
- Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
- Detailliertere Dokumentationshinweise für endokrine Tumoren finden Sie hier:
Dokumentation von endokrinen Tumoren
Wie melden Einrichtungen der Endokrinologie?
Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich?
- Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
WebUpload (WUP) von Meldungspaketen - Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
- Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
1. Online-Erfassung im Meldeportal
Die kostenlose Plattform dient zur Online-Erfassung von Meldungen an das Hessische Krebsregister und richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Detaillierte Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:
2. WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
Der WebUpload (WUP) richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in ihrem Dokumentationssystem eingerichtet haben. Über diese Schnittstelle wird das Meldungspaket (xml-Datei) generiert. Das Paket wird anschließend über den WUP an das Hessische Krebsregister gesendet. Weitere Informationen stehen auf folgender Seite bereit:
3. Weitere Systeme für die Krebsregistermeldung
Auf dem Markt gibt es mittlerweile weitere Systeme, worüber niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Meldungen an das Krebsregister übermitteln können. Die Systeme, deren Schnittstelle wir bereits abgenommen haben, stellen wir hier vor:
Sie erhalten für Ihre Meldungen:
- Eine Meldevergütung.
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
durch andere Ärztinnen und Ärzte. - Unterstützung in der Tumordokumentation.
5 Schritte zur ersten Meldung

Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.