10-Punkte-Checkliste für die Prüfung Ihrer
Meldepflicht beim Krebsregister
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen der Krebsbehandlung ihrer Patientinnen bzw. Patienten zur Meldung von Diagnose- und Behandlungsdaten an das Krebsregister aufgefordert. Mit dieser Checkliste können Sie schnell und einfach überprüfen, ob Sie meldepflichtig sind und zu welchen Meldeanlässen Sie künftig Daten an uns senden.
- 1. Tätigkeit in Hessen
- 2. Meldepflichtige Krebserkrankungen an das Krebsregister
- 3. Diagnose von Krebserkrankungen
- 4. Histologische, zytologische und autoptische Untersuchung
- 5. Operation von Krebserkrankungen
- 6. Strahlentherapie bzw. nuklearmedizinische Tumortherapien bei Krebserkrankungen
- 7. Systemische Therapie bei Krebserkrankungen
- 8. Verlaufsuntersuchungen und Nachsorge von Krebserkrankungen
- 9. Tod der Patientin bzw. des Patienten
- 10. Sind Sie noch nicht beim Hessischen Krebsregister angemeldet?
Ihre Checkliste
Die 10-Punkte-Checkliste hilft Ihnen bei der Prüfung Ihrer Meldepflicht beim Hessischen Krebsregister.
1. Tätigkeit in Hessen
- Sind Sie in der ambulanten Versorgung tätig und niedergelassene (Zahn-)Ärztin bzw. niedergelassener (Zahn-)Arzt in Hessen?
- Sind Sie in der stationären Versorgung tätig und leitende Ärztin/Chefärztin bzw. leitender Arzt/Chefarzt einer Abteilung in einer hessischen (Rehabilitations-)Klinik?
Hessische (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind dazu verpflichtet, Informationen zur Krebsdiagnose, Krebsbehandlung und Krebsnachsorge an das Krebsregister zu übermitteln (§ 4 Hessisches Krebsregistergesetz).
2. Meldepflichtige Krebserkrankungen
an das Krebsregister
- Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit einer
meldepflichtigen Krebserkrankung?
Publikation Meldepflichtige Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister
3. Auflage 2023, Hessisches Krebsregister3. Diagnose von Krebserkrankungen
- Führen Sie Untersuchungen (z. B. Biopsien, Endoskopien oder Punktionen) durch, bei denen
Gewebe- oder Zellproben entnommen werden? - Diagnostizieren Sie Krebserkrankungen z. B. mittels Röntgenuntersuchungen, MRT, CT, Szintigrafien oder Sonografien?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig u. a. den Meldeanlass "Diagnose".
Wenn sich eine meldepflichtige Krebserkrankung bestätigt hat, sind Sie als diagnostizierende Ärztin bzw. diagnostizierender Arzt (unabhängig von der Meldung durch die beauftragte Pathologie) verpflichtet, die Diagnose zu melden. Für die vollständige Meldung einer Tumordiagnose erhalten Sie eine Vergütung von 18 Euro.
4. Histologische, zytologische und
autoptische Untersuchung
- Untersuchen Sie Präparate, die Sie als Pathologin bzw. Pathologe von den einsendenden Einrichtungen bekommen haben und befunden Sie meldepflichtige Krebserkrankungen?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig den Meldeanlass "Histologie".
Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass „Histologie“ erhalten Sie 4 Euro.
5. Operation von Krebserkrankungen
- Führen Sie Tumoroperationen durch?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig u. a. den Meldeanlass "Operation".
Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass „Operation“ erhalten Sie 5 Euro.
6. Strahlentherapie bzw. nuklearmedizinische
Tumortherapien bei Krebserkrankungen
- Führen Sie Strahlentherapien bzw. nuklearmedizinische Tumortherapien durch?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig u. a. den Meldeanlass "Strahlentherapie".
Für die nuklearmedizinische Therapie gelten dieselben Mindestanforderungen wie für die Strahlentherapie. Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass "Strahlentherapie" erhalten Sie 5 Euro.
7. Systemische Therapie
bei Krebserkrankungen
- Verabreichen Sie Arzneimittel zur lokalen oder systemischen Tumortherapie
(z. B. Chemotherapie, Hormontherapie, Immun- und Antikörpertherapie)? - Überwachen Sie abwartende Strategien wie "Active Surveillance", "Best Supportive Care"
oder "Wait and See"?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig u. a. den Meldeanlass "Systemische Therapie".
Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass „Systemische Therapie“
erhalten Sie 5 Euro.
8. Verlaufsuntersuchungen und Nachsorge
von Krebserkrankungen
- Begleiten Sie die Patientin bzw. den Patienten nach der Krebsbehandlung und stellen Tumorfreiheit oder Änderungen (wie z. B. Rezidive, Metastasen und Zweittumoren) fest?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig u. a. den Meldeanlass "Verlauf".
Diese Informationen werden über den Meldeanlass „Verlauf“ (8 Euro pro Meldung) an das Krebsregister gemeldet.
9. Tod der Patientin bzw. des Patienten
- Stellen Sie Todesbescheinigungen für an Krebs verstorbene Personen aus?
Ja? Dann nutzen Sie zukünftig u. a. den Meldeanlass "Abschluss".
Diese Informationen werden über den Meldeanlass „Abschluss“ (5 Euro pro Meldung) an das Krebsregister gemeldet.
10. Sind Sie noch nicht beim
Hessischen Krebsregister angemeldet?
- Sind Sie hessische Ärztin bzw. hessischer Arzt?
- Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Krebserkrankungen?
- Können Sie mindestens zu einem Meldeanlass Behandlungsinformationen melden?
- Sind Sie noch nicht beim Krebsregister angemeldet?
Wir freuen wir uns auf Ihre Anmeldung!
Jetzt beim Hessischen Krebsregister anmelden und mitmelden: