Flächendeckende Krebsregistrierung seit Oktober 2014

Seit Inkrafttreten des Hessischen Krebsregistergesetzes am 25. Oktober 2014 müssen hessische Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister melden, wenn sie Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln.

Vollzähliger und vollständiger Datenbestand

Um die flächendeckende klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Hessen zu erreichen, müssen dem Hessischen Krebsregister kontinuierlich vollzählige und vollständige Behandlungsdaten vorliegen. Das setzt die Unterstützung möglichst aller onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte in Hessen voraus.

Vollzähligkeit bedeutet, dass alle Krebsneuerkrankungen in Hessen vollzählig (mindestens 90 Prozent) erfasst sind. Vollständigkeit bedeutet, dass alle Behandlungsinformationen zu einer Krebserkrankung im Hessischen Krebsregister vollständig erfasst sind und somit das Tumorgeschehen der Patientin bzw. des Patienten vollständig abgebildet ist.

Nachmeldung von Behandlungsdaten

  • Seit Inkrafttreten des Hessischen Krebsregistergesetzes am 25. Oktober 2014 sind hessische Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Informationen zur onkologischen Behandlung an das Krebsregister zu melden. Einrichtungen, die Daten aus zurückliegenden Jahren noch nicht übermittelt haben, sind bei Vorliegen einer meldepflichtigen Krebserkrankung zur nachträglichen Meldung aufgefordert.
  • Wenn bei Ihnen rückblickend noch Meldungen ausstehen, bitten wir Sie um Nachmeldung. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise auf der Seite "Übermittlungswege der Meldungen".

Die Aussagekraft der Krebsregisterdaten stärken

Erst wenn dem Krebsregister ein vollzähliger und vollständiger Datenbestand vorliegt, onkologisch tätige Einrichtungen kontinuierlich und in einer hohen Datenqualität melden und somit Datenlücken im Krebsregister geschlossen sind, können valide Auswertungen und Statistiken zu Krebs bereitgestellt werden. Auch Datenrückmeldungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte ist von einer flächendeckenden Meldeaktivität der Ärzteschaft abhängig, denn das Krebsregister kann nur auswerten, was zuvor gemeldet und im Krebsregister dokumentiert wurde.

Welche Fragen das Krebsregister beantworten soll, erfahren Sie hier:

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr