Meldecheckliste für die Prüfung Ihrer
Meldepflicht beim Krebsregister

Hessische Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen der Krebsbehandlung ihrer Patientinnen bzw. Patienten zur Meldung von Diagnose- und Behandlungsdaten an das Krebsregister aufgefordert. Diese Meldecheckliste hilft bei der Prüfung der Meldepflicht beim Hessischen Krebsregister.

Ihre Checkliste

1. Tätigkeit in Hessen

  • Sind Sie in einer Einrichtung, die an der Krebsbehandlung von betroffenen Personen beteiligt ist, ärztlich tätig?

Hessische (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind dazu verpflichtet, Informationen zur Krebsdiagnose, Krebsbehandlung und Krebsnachsorge an das Krebsregister zu übermitteln (§ 4 Hessisches Krebsregistergesetz).

2. Behandlung meldepflichtiger Krebserkrankungen

  • Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit einer meldepflichtigen Krebserkrankung?

3. Diagnose von Krebserkrankungen

  • Führen Sie Untersuchungen (z. B. Biopsien, Endoskopien oder Punktionen) durch, bei denen
    Gewebe- oder Zellproben entnommen werden?
  • Diagnostizieren Sie Krebserkrankungen z. B. durch Biopsien oder Endoskopien?

Wenn sich eine meldepflichtige Krebserkrankung bestätigt hat, sind Sie als diagnostizierende Ärztin bzw. diagnostizierender Arzt (unabhängig von der Meldung durch die beauftragte Pathologie) verpflichtet, die Diagnose zu melden. Für die vollständige Meldung einer Tumordiagnose erhalten Sie eine Vergütung von 19,50 Euro.

4. Histologische, zytologische und autoptische Untersuchung

  • Untersuchen Sie Präparate, die Sie als Pathologin bzw. Pathologe von den einsendenden Einrichtungen bekommen haben und befunden Sie meldepflichtige Krebserkrankungen?

Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass „Histologie“ erhalten Sie 4,50 Euro.

5. Operation von Krebserkrankungen

  • Führen Sie Tumoroperationen durch?

Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass „Operation“ erhalten Sie 9,00 Euro.

6. Strahlentherapie bzw. nuklearmedizinische
Tumortherapien bei Krebserkrankungen

  • Führen Sie Strahlentherapien bzw. nuklearmedizinische Tumortherapien durch?

Für die nuklearmedizinische Therapie gelten dieselben Meldungsanforderungen wie für die Strahlentherapie. Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass "Strahlentherapie" erhalten Sie 9,00 Euro.

7. Systemische Therapie bei Krebserkrankungen

  • Verabreichen Sie Arzneimittel zur lokalen oder systemischen Tumortherapie
    (z. B. Chemotherapie, Hormontherapie, Immun- und Antikörpertherapie)?
  • Überwachen Sie abwartende Strategien wie "Active Surveillance", "Watchful Waiting" oder "Wait and See"?

Für jede vollständige und gültige Meldung zum Meldeanlass „Systemische Therapie“ erhalten Sie 9,00 Euro.

8. Verlaufsuntersuchungen und Nachsorge von Krebserkrankungen

  • Begleiten Sie die Patientin bzw. den Patienten nach der Krebsbehandlung und stellen Tumorfreiheit oder Änderungen (wie z. B. Rezidive oder Metastasen) fest?

Diese Informationen werden über den Meldeanlass „Verlauf“ (9,00 Euro pro Meldung) an das Krebsregister gemeldet.

9. Tod der Patientin bzw. des Patienten

  • Stellen Sie Todesbescheinigungen für an Krebs verstorbene Personen aus?

Diese Informationen werden über den Meldeanlass „Abschluss“ (9,00 Euro pro Meldung) an das Krebsregister gemeldet.

10. Sind Sie noch nicht beim Hessischen Krebsregister angemeldet?

  • Sind Sie in Hessen tätig?
  • Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Krebserkrankungen?
  • Können Sie mindestens zu einem Meldeanlass Behandlungsinformationen melden?
  • Sind Sie noch nicht beim Krebsregister angemeldet?

Wir freuen wir uns auf Ihre Anmeldung!

Jetzt beim Hessischen Krebsregister anmelden und mitmelden:

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069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
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