Behandlung von neurologischen Tumorerkankungen
Hier finden neurologisch tätige Ärztinnen und Ärzte wichtige Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
- Weitere Inhalte
Weitere Inhalte:
- Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
- Meldepflichtige Krebserkrankungen der Meningen, des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems
- Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
- Was melden neurologisch tätige Einrichtungen?
- Welche Daten melden neurologisch tätige Einrichtungen?
- Wie melden neurologisch tätige Einrichtungen?
- Auswertungen
- Nützliche Tipps
- 5 Schritte zur ersten Meldung
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
Als neurologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von neurologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Tumor des Zentralnervensystems leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.
Ihre Behandlungsdaten sind für valide Krebsauswertungen enorm wichtig
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Tumoren des Zentralnervensystems.
Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.
Alle Behandlungen werden erfasst – nicht nur die Diagnose
Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.
Sie sind mit Ihrer Meldung nicht auf einer Einbahnstraße
Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Sie bekommen Daten und Auswertungen zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle neurologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.
Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen
Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient
- den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Krebsbehandlung mithilfe der Erkenntnisse aus der bundesweiten Krebsregistrierung.
- Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten erlauben den statistisch validen Vergleich verschiedener therapeutischer Methoden und Rückschlüsse auf den Erfolg einer Therapie.
- der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Im nachfolgenden Text haben wir alles Wichtige
für neurologisch tätige Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst!
Meldepflichtige Krebserkrankungen der Meningen, des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems
Bösartige Neubildungen
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C47.- | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems | |
C70.- | Bösartige Neubildung der Meningen | |
C71.- | Bösartige Neubildung des Gehirns | |
C72.- | Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile | |
C75.1 | Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen – Hypophyse | |
C75.2 | Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen – Ductus craniopharyngealis | |
C75.3 | Bösartige Neubildung sonstiger endokriner Drüsen und verwandter Strukturen – Epiphyse |
In-situ-Neubildungen, gutartige Neubildungen,
Neubildungen unsicheren/unbekannten Verhaltens
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
D18.02 | Hämangiom | |
D32.- | Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des | |
D35.2 | Gutartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter endokriner Drüsen – Hypophyse | |
D35.3 | Gutartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter endokriner Drüsen – Ductus craniopharyngealis | |
D35.4 | Gutartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter endokriner Drüsen – Epiphyse | |
D42.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Meningen | |
D43.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Gehirns und des | |
D44.3 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen – Hypophyse | |
D44.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen – Ductus craniopharyngealis | |
D44.5 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der endokrinen Drüsen – Epiphyse |
Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Bei einem Patienten mit Verdacht auf einen Hirntumor wird eine Biopsie durchgeführt. Die Biopsie bestätigt ein Glioblastom.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister als Diagnose zu melden.
Beispiel:
- Gliobastom-Biopsie: 15.04.2020
- Diagnose: ICD-10 C71.1 (Bösartige Neubildung des Gehirns – Frontallappen)
- Lokalisation: C71.1 (Bösartige Neubildung des Gehirns - Frontallappen)
- Morphologie: 9440/3 (Glioblastom o.n.A.)
- TNM: - (für die Histologie Glioblastom nicht zulässig)
- WHO-Grad: IV
- IDH1/2-Mutationen: Wildtyp
2. Bei einem Patienten wird ein Akkustikusneurinom der Hirnnerven diagnostiziert.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister als Diagnose zu melden. Im Gegensatz zu andere Tumorerkrankungen sind gutartige Tumoren und Tumoren unsicheren Verhaltens der Meningen, des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems meldepflichtig.
Beispiel:
- Diagnosedatum: 12.06.2020
- Diagnose: D33.3
- Lokalisation: C72.4
- Morphologie: 9560/0 (Akustikusneurinom)
- WHO-Grad: I
3. Bei einer Patientin mit Diagnose Glioblastom wird eine Optune® TTFields Therapie durchgeführt.
Diese Behandlung ist meldepflichtig. Informationen zur Behandlung sind über den Meldeanlass Systemische Therapie (Beginn und Ende) an das Krebsregister zu melden.
Beispiel:
- Beginn: 01.02.2020
- Ende: 06.10.2020
- Therapieart: Sonstiges
- Intention: Palliativ
- Nebenwirkungen: keine
4. Bei einem Patienten mit der Diagnose anaplastisches Oligodendrogliom wurde am 09.10.2018 eine Tumorexzision durchgeführt.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister als Operation zu melden.
Beispiel:
- Operationsdatum: 09.10.2018
- Intention: Kurativ
- Durchgeführte Operation (OPS): 5-015.0
- R-Status lokal: trifft nicht zu
- OP-Komplikationen: nein
- Morphologie: 9451/3 (Anaplastisches Oligodendrogliom)
- Grading: trifft nicht zu
- TNM-Klassifikation: trifft nicht zu
- Untersuchte Lymphknoten: trifft nicht zu
Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:
Was melden neurologisch tätige Einrichtungen?
Meldeanlass | Ambulante Versorgung | Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit | Stationäre Versorgung |
---|---|---|---|
Diagnose | |||
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund | |||
Operation |
|
| |
Strahlentherapie | |||
Systemische Therapie |
|
| |
Verlauf | |||
Abschluss |
Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!
- Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
- Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.
Welche Daten melden neurologisch tätige Einrichtungen?
Jeder Meldeanlass fragt andere Behandlungsinformationen ab.
Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Besondere Hinweise
1. Morphologien im Bereich Zentralnervensystem
Es sind nicht nur Tumoren mit Morphologie /3 (Maligne Neubildung), sondern auch Tumoren mit Morphologie /0 (Benigne Neubildungen) und /1 (Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens) meldepflichtig.
Beispiele:
- Subependymom mit Histologie: 9383/1
- Pineozytom mit Histologie: 9361/1
- Schwannom mit Histologie: 9560/0
- Meningeom o.n.A mit Histologie: 9530/0
Ausnahme sind Tumoren des peripheren Nervensystems. Hier sind nur Tumoren mit der Morphologie /3 meldepflichtig.
2. Grading und TNM im Bereich Zentralnervensystem
Ein Grading und eine TNM-Klassifikation für Gehirn- und Tumoren des Zentralennervensystems sind laut TNM 8. Auflage nicht vorgesehen. Hier wird beim Eintragen des Gradings die Ausprägung „nicht zutreffend“ gewählt und es wird die TNM-Klassifikation leer gelassen.
Relevant ist aber die WHO-Klassifikation für Hirntumoren.
Diese Klassifikation unterscheidet vier grundlegende Tumorgrade:
- WHO-Grad I: Generell geringes Proliferationspotential (z.B. Schwannom)
- WHO-Grad II: Infiltrative Natur, häufige Rezidive, Neigung zur Malignisierung
(z.B. Oligodendrogliom) - WHO-Grad III: Klare histologische Malignitätsnachweise, wie nukleäre Atypien und gelegentlich lebhafte mitotische Aktivität (z.B. Anaplastisches Astrozytom)
- WHO-Grad IV: Maligne Zytologie, Mitotische Aktivität, Nekroseneigung, Hohe Infiltrationsneigung und kraniospinales Metastasierungspotential (z.B. Glioblastom)
Ist ein WHO-Grad für die zu meldende Tumorerkrankung vorgesehen, ist diese in der Meldung anzugeben.
3. Dokumentation von Tumoren der Meningen
Häufig werden Tumoren der Meningen falsch kodiert. Sowohl für die Diagnose als auch für die Lokalisation wird oftmals das Gehirn ausgewählt. Eine solche Kodierung ist aber fehlerhaft. Statt das Gehirn sollten die Meningen ausgewählt werden. Ein Beispiel für eine falsche und eine richtige Kodierung ist:
Beispiel für eine falsche Kodierung:
- Diagnose: ICD-10 D33.2
- Lokalisation: C71.9 (Gehirn o.n.A.)
- Morphologie: 9530/0 (Meningeom o.n.A.)
Beispiel für eine richtige Kodierung:
- Diagnose: ICD-10 D32.0 (Gutartige Neubildung der Meningen - Hirnhäute)
- Lokalisation: C70.0 (Meningen - Hirnhäute)
- Morphologie: 9530/0 (Meningeom o.n.A.)
Wie melden neurologisch tätige Einrichtungen?
Ist die Einrichtung der ADT/GEKID-Schnittstelle im Dokumentationssystem möglich?
Am besten fragen Sie dies zuerst Ihren Softwarehersteller!
Lesen Sie auch: Wie Sie mit der ADT/GEKID-Schnittstelle schneller und einfacher melden.
2 Wege, Meldungen an das Krebsregister zu schicken:
- Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
Meldeportal-UploadClient (MUC) - Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
Meldeportal (Web)
- Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
Meldeportal (Web)
1. Meldeportal (Web) vom Hessischen Krebsregister
Die kostenlose Plattform dient zur Online-Erfassung von Meldungen an das Hessische Krebsregister und richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Detaillierte Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:
2. Meldeportal-UploadClient (MUC) vom Hessischen Krebsregister
Der Meldeportal-UploadClient (MUC) richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine ADT/GEKID-Schnittstelle in ihrem Dokumentationssystem eingerichtet haben. Über diese Schnittstelle wird das Meldungspaket (xml-Datei) generiert. Das Paket wird anschließend über den Meldeportal-UploadClient (MUC) an das Hessische Krebsregister gesendet. Weitere Informationen stehen auf folgender Seite bereit:
Sie erhalten für Ihre Meldungen:
- Eine Meldevergütung.
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
durch andere Ärztinnen und Ärzte. - Unterstützung in der Tumordokumentation.
Auswertungen
Im Jahr 2021 plant die Landesauswertungsstelle Qualitätskonferenzen zu Hirntumoren.
Anhand der Krebsregisterdaten ist ein Messen von Kennzahlen der onkologischen Versorgung möglich. Die Evaluation findet im direkten Austausch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Rahmen von Qualitätskonferenzen statt. Die Auswertungen und Rückmeldeberichte werden umso aussagekräftiger, wenn dem Krebsregister alle Behandlungsinformationen zu Hirntumoren vorliegen.
Nützliche Tipps
- Webseminare zur Tumordokumentation - hier klicken
5 Schritte zur ersten Meldung

Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.