Mindestanforderungen an Meldungen
aus der Pathologie

Die Daten unseres Krebsregisters sollen zu mehr Versorgungstransparenz, Versorgungsforschung und zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten von Menschen mit Krebs beitragen. Hierzu sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, denn die Qualität unserer Daten hängt maßgeblich von den von Ihnen übermittelten Informationen ab. Hier möchten wir Sie über die Mindestangaben an Meldungen aus der Pathologie informieren.

Neue Mindestanforderungen

gültig für Meldungen, die ab 1. April 2020 übermittelt werden

Ab dem 1. April 2020 gelten neue Mindestanforderungen. Bitte beachten Sie dies bei der Tumordokumentation Ihrer Meldungen. Unvollständige Meldungen bedürfen der Nachfrage und verzögern die Vergütung Ihrer Meldung. Die Mindestanforderungen für Meldungen aus der Pathologie werden auf dieser Seite dargestellt.

Pathologisch/zytologisch tätige Ärztinnen und Ärzte übermitteln ihre Meldungen lediglich zu dem Meldeanlass "Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund".

Meldungen der Meldeanlässe "Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf und Abschluss" obliegen den Ärztinnen und Ärzten aus dem klinischen Bereich. Die Mindestanforderungen finden Sie hier: Mindestanforderungen an Meldungen aus der Klinik/Praxis

Bestandteile einer gültigen Meldung

Bestandteile einer gültigen Meldung an das Krebsregister

Eine gültige Meldung besteht aus

  1. den Personendaten und
  2. medizinische Informationen zu den jeweiligen Meldeanlässen

bezogen auf eine Tumorerkrankung einer Patientin bzw. eines Patienten.

Bei Patientinnen und Patienten mit mehreren Tumorerkrankungen ist eine Meldung für jede Tumorerkrankung über einen separaten Papiermeldebogen bzw. elektronischen Datensatz vorzunehmen. Für uns ist die Meldung aller diagnostizierten Tumoren, nicht nur die Meldung von Primärtumoren, relevant!

Mindestanforderungen bei
Meldungen aus der Pathologie

Personendaten

Wegen des fehlenden Patientenkontaktes entfällt die direkte Unterrichtung der Patientin bzw. des Patienten über die Meldung an das Hessische Krebsregister und ihr/sein Widerspruchsrecht. Stattdessen sollte die Unterrichtung von den Einsendenden durchgeführt werden, was die Pathologen beispielsweise durch einen entsprechenden Textbaustein im Befundbericht veranlassen kann.

Mindestanforderungen
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund

Mindestanforderungen

Anmerkungen

Erstdiagnosedatum Tumor

Primärtumor Tumordiagnose ICD-Code

alternativ Freitext

Seitenlokalisation des Primärtumors

Organspezifische Angabe der betroffenen Seite; Pflicht bei paarigen Organen. Sollte das Feld nicht ausgefüllt sein, gehen wir davon aus, dass Ihnen die betroffene Seite nicht bekannt ist und setzen das Feld auf „unbekannt“.

Primärtumor Topographie (ICD-O-Code)

alternativ Freitext

Morphologie-Code

Histologie-Code nach WHO, ICD-O-3, alternativ Freitext

Grading

wenn histologisch gesichert und bei dieser Tumorart anwendbar, siehe aktuelle TNM-Klassifikation
wenn nicht anwendbar Angabe „T“ (trifft nicht zu)

Grad der Diagnosesicherung

Histologie=7
Metastase=6
Zytologie=5

Befunddatum

Tumorstadium

Angabe von (y,a,r) c/pTNM L,V,Pn (wo anwendbar siehe aktuelle TNM-Klassifikation), UICC-Stadium und/oder Angabe einer tumorspezifischen Klassifikation (z. B. WHO-Grad)

Anzahl der untersuchten Lymphknoten (inkl. Sentinel)

wenn untersucht

Anzahl der befallenen Lymphknoten (inkl. Sentinel)

wenn untersucht

Anzahl der untersuchten Sentinel-Lymphknoten

wenn untersucht

Anzahl der befallenen Sentinel-Lymphknoten

wenn untersucht

Lokalisation von Fernmetastasen

wenn untersucht

Residualtumorstatus (lokal)

Residualklassifikation

Untersuchtes Material

Resektat, Biopsie- oder Zytologieprobe

Organspezifische Ergänzungsmodule

Bei einigen Tumorentitäten ist der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz für eine zweckdienliche Abbildung des Tumorgeschehens nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden Ergänzungsmodule geschaffen, welche zusätzliche medizinische Informationen über die Behandlung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten enthalten. Bitte übermitteln Sie bei diesen mindestens folgende Felder:

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Mindestanforderungen an eine Meldung aus der Pathologie

Mindestanforderungen an eine Meldung aus der Pathologie

1. Auflage 2020. Hessisches Krebsregister
Download Publikation PDF, 2.1 MB

Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Larissa Fendt<br>

Larissa Fendt
Medizinische Dokumentation
Telefon: 069 5660876-40
Per E-Mail kontaktieren

Jasmin Schmid<br>

Jasmin Schmid
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