Abnahme der oBDS-Schnittstelle
Nachdem Sie die oBDS-Schnittstelle entwickelt bzw. aktualisiert haben, ist es erforderlich, dass Sie die neue Version von den Krebsregistern nach § 65c SGB V abnehmen lassen. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die länderübergreifende Schnittstellenabnahme.
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Die Schnittstellenabnahme soll mögliche Fehlerquellen in Ihrer Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen darüber eine Krebsregistermeldung vornehmen können. Ab dem 1. März 2023 prüfen die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie zentral frei.
Damit sparen Sie Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Sie können Ihre oBDS-Schnittstelle schneller meldepflichtigen Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie tätig sind.
Anmeldung
Zur Anmeldung einer Schnittstellenabnahme füllen Sie eine Selbstauskunft aus, die Sie auf der Website der Plattform § 65c finden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c. Sind alle Angaben vollständig ausgefüllt, wird Ihnen ein Landeskrebsregister für die weitere Abnahme zugeteilt und der Abnahmeprozess beginnt.
Anmeldung der Schnittstellenabnahme
Ablauf
1. Erste Sichtung Ihrer Selbstauskunft
Die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c sichtet Ihre Selbstauskunft. Bei formalen Auffälligkeiten werden Sie kontaktiert und um Ergänzungen gebeten. Sind alle Angaben vollständig ausgefüllt, wird Ihnen ein Landeskrebsregister zugeteilt, welches die weitere Abnahme mit Ihnen durchführt.
2. Zusendung der Testunterlagen
Anschließend bekommen Sie vom zuständigen Landeskrebsregister einige Dateien zugeschickt. Diese beinhalten Testdaten zu Einrichtungs-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen. Außerdem erhalten Sie einen individuellen Fragebogen, der verschiedene Aspekte zu Ihrer Software und Ihrer Schnittstelle zum Krebsregister abfragt.
3. Eingabe der Testdatensätze, Export als XML-Datei und Übermittlung
- Nachdem Sie die Datensätze in Ihrer Software eingegeben haben, exportieren Sie diese über Ihre entwickelte oBDS-Schnittstelle. Beim Export wird eine XML-Datei generiert. Senden Sie diese an das zuständige Krebsregister.
- Füllen Sie den Fragebogen aus und machen Sie Angaben zu Ihrer Entwicklung. Senden Sie das ausgefüllte Formular an das zuständige Landeskrebsregister.
4. Prüfung der Entwicklung
In diesem Schritt sichtet das zuständige Landeskrebsregister Ihren Fragebogen und testet die XML-Datei in mehreren Schritten. Folgende Prüfungen werden dabei durchgeführt:
- Parsbarkeit: Handelt es sich um eine gültige XML-Datei?
- Schemakonformität: Ist die Datei konform zu dem genutzten Schema (z. B. 3.0.1)?
- ID-Vergabe: Sind die IDs plausibel, umfänglich und korrekt gesetzt?
- Vollständigkeit: Sind alle Melder-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen gemäß Vorgabe übermittelt?
- Inhaltliche Überprüfung: Sind die Melder-, Personen-, Tumor- und Behandlungsinformationen gemäß den Vorgaben ausgefüllt?
Wichtig: Die ersten beiden Punkte Parsbarkeit und Schemakonformität sind mit einfachen Mitteln von Ihnen selbst durchführbar. Die relevanten XSD-Dateien, gegen die geprüft wird, sind im Umsetzungsleitfaden veröffentlicht. Sie erleichtern die Schnittstellenabnahme enorm, wenn Sie diese Punkte selbst sicherstellen, bevor Sie mit der Abnahme beginnen.
5. Rückmeldung
Nachdem das zuständige Landeskrebsregister Ihre Unterlagen geprüft hat, gibt es Ihnen eine Rückmeldung zu den Ergebnissen. Bestehen keine Nachfragen zum Fragebogen und ist die Entwicklung der Schnittstelle einwandfrei, folgt die länderübergreifende Schnittstellenabnahme (siehe Punkt 6).
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Ihre Entwicklung noch einmal nachbessern müssen. Sollte dies der Fall sein, beginnt der Abnahmeprozess nach Ihren Fehlerbehebungen wieder von vorne (ab Punkt 3, ggf. eingeschränkt auf die XML-Datei oder den Fragebogen).
6. Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Das zuständige Landeskrebsregister leitet die entsprechenden Informationen an alle Landeskrebsregister weiter. In einem Zeitraum von 21 Tagen sichten diese alle Unterlagen und sammeln gegebenenfalls etwaige Nachfragen zu Ihrer Entwicklung. Hier kann es vorkommen, dass das zuständige Landeskrebsregister nochmals mit Ihnen in Verbindung tritt und Einzelheiten klärt.
Bestehen keine Rückfragen mehr, folgt die offizielle länderübergreifende Schnittstellenabnahme. Sie erhalten eine Bestätigung und können die oBDS-Schnittstelle bei Ihrer Kundschaft einrichten.
Wir nehmen Ihre Schnittstelle u. a. in die Liste der abgenommenen Schnittstellen auf und können so hessische Einrichtungen besser über ihre Meldemöglichkeiten beraten.
Einrichtung der Schnittstelle
Nach der Abnahme steht der Liveschaltung in den Systemen Ihrer Kundschaft nichts mehr im Wege. Um hessische Einrichtungen bei ihren Meldungen zu unterstützen, bieten wir verschiedene Services und Informationen an. Hier haben wir für Sie einige Hinweise für die Kommunikation mit Ihren Kundinnen und Kunden gesammelt: