Einrichtung der oBDS-Schnittstelle bei hessischen Abteilungen und Praxen
Nach der Abnahme stellen Sie die Schnittstelle Ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Auf dieser Seite geben wir Hinweise für die Kommunikation mit Ihrer Kundschaft.
Hilfen, Anleitungen und Schulungen
für die Bedienung Ihrer Entwicklung
Ist die Schnittstelle abgenommen, steht der Einrichtung in den Systemen Ihrer Kundschaft nichts mehr im Wege. Die Vertrauensstelle kann meldenden Einrichtungen bei spezifischen Anwendungsfragen zu Ihrer Software nicht weiterhelfen. Bitte stellen Sie deshalb Ihren Kundinnen und Kunden entsprechende Schulungen bzw. Anleitungen zur Verfügung.
Beispiele:
- Eingabe und Korrektur von Personen- und Krebsdaten in Ihrer Software
- Zusammenstellen eines Meldungspakets
- Erzeugung eines Meldungspakets
Inhaltliche Schulungen übernehmen wir
Wir bieten auf unserer Website einige Informationen zur Krebsregistrierung und für die Tumordokumentation der Meldungen an. Auch richten wir Veranstaltungen aus und stehen über unsere Infohotlines telefonisch zur Verfügung. Deshalb brauchen Sie für Ihre hessische Kundschaft keine Anleitungen zu den inhaltlichen Themen der Krebsregistrierung erstellen. Gerne können Sie Ihre hessischen Kundinnen und Kunden einfach auf unsere Website und Services hinweisen. So ist sichergestellt, dass sie alle Informationen aus erster Hand erhalten.
Ihre Rückmeldung
Welche Hilfen brauchen Sie? Wie ist das Feedback Ihrer Kundschaft? Zu welchen Themen braucht Ihre Kundschaft mehr Informationen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung: Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an unseren IT-Support.
Tipps und Hinweise für die Kommunikation
mit Ihren Kundinnen und Kunden
Um Sie bei der Kommunikation mit hessischen Abteilungen und Praxen zu unterstützen, geben wir hier einen Überblick über einige Meldeabläufe. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Informationsquellen auf unserer Website. Auf diese Seiten können Sie Ihre hessischen Kundinnen und Kunden gerne hinweisen sowie auf Ihrer Website verlinken.
Krebsregistrierung in Hessen
1. Meldepflichtige Ärztinnen und Ärzte und gesetzliche Grundlage
Ärztinnen und Ärzte, die in Hessen eine Praxis führen oder eine Abteilung leiten, sind verpflichtet, Informationen zur Krebsbehandlung ihrer Patientinnen und Patienten an das Hessische Krebsregister zu melden. Weitere Informationen zu den Meldeinhalten finden Sie auf der Seite "Meldende in Hessen".
2. Akquise neuer Kundinnen und Kunden
Um Ihre hessischen Kundinnen und Kunden auf ihre gesetzliche Meldepflicht hinweisen zu können, haben wir mehrere Melderatgeber, Checklisten und Anleitungen erstellt. Die Seiten finden Sie in der Rubrik "Tipps und Wissenswertes". Gerne können Sie auf Ihrer Website auf diese einzelnen Seiten verlinken.
3. Anmeldungsprozess beim Hessischen Krebsregister
Um Meldungen übermitteln zu können, ist eine vorherige Anmeldung als Melderin bzw. Melder erforderlich. Die Anmeldung nehmen hessische Einrichtungen über unseren Online-Anmeldebogen auf der Seite "Anmeldung und Datenänderung" vor.
Bei der Anmeldung ist anzugeben, über welchen Weg zukünftig Meldungen an das Krebsregister übermittelt werden. Steht Ärztinnen und Ärzten eine oBDS-Schnittstelle im Dokumentationssystem zur Verfügung, wählen sie die Option "WebUpload (WUP) von Meldungspaketen" aus.
Nach der Anmeldung erhalten hessische Ärztinnen und Ärzte ein Willkommenspaket, das die Zugangsdaten für das Meldeportal (WebUpload) und Informationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung beinhaltet.
4. Umstellung auf den WebUpload (WUP)
Meldende, die bislang die Online-Erfassung im Meldeportal genutzt haben und ihren Übermittlungsweg auf den WebUpload umstellen wollen, schreiben einfach eine formlose E-Mail an das Team Meldeberatung.
5. Übermittlung von Meldungspaketen über den WebUpload (WUP)
Ärztinnen und Ärzten, denen eine oBDS-Schnittstelle im Dokumentationssystem zur Verfügung steht, nutzen für die Meldungsübermittlung den WebUpload (WUP). Der WUP ist ein eigener Bereich im Meldeportal des Hessischen Krebsregisters.
6. Infos, Schulungen und Services
Die Vertrauensstelle bietet verschiedene Services für meldende Einrichtungen an:
- Veranstaltungen zur Tumordokumentation
- Informationen auf der Website und über den Newsletter
- Unterstützung bei der Tumordokumentation und Meldungsübermittlung
- Nachfrageservice bei unvollständigen bzw. unplausiblen Meldungen
Gerne können Sie auf unsere Informationsangebote hinweisen.
7. Vergütung von Meldungen
Für die Meldung von selbst erbrachten tumortherapeutischen Leistungen erhalten hessische Ärztinnen bzw. Ärzte eine Vergütung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Vergütung der Meldungen".
Krebsregistermeldung mit der oBDS-Schnittstelle
1. Schritt: Krebsdaten erfassen und XML-Datei generieren
Hessische Behandlungsteams erfassen in Ihrer Software Krebsdaten gemäß dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz. Steht die nächste Krebsregistermeldung an, exportieren die Teams aus Ihrer Software ein Meldungspaket (XML-Datei).
2. Schritt: Anmeldung am Meldeportal
Anschließend melden sich hessische Teams am Meldeportal über die Zwei-Faktor-Authentifizierung an. Nach der Anmeldung steht der WebUpload im Meldeportal zur Verfügung.
3. Schritt: Übermittlung über den WebUpload (WUP)
Über diese Plattform laden sie die XML-Datei hoch. Eine Bedienungsanleitung steht hessischen Teams auf der Seite "WebUpload im Meldeportal" zur Verfügung.