Fördervorhaben für Softwarehersteller von Praxissystemen
Beim Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister" fördern wir Softwarehersteller von Praxissystemen, damit sie Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung bereitstellen.
Aktuelles Fördervorhaben:
Anschluss des ambulanten Sektors
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind an das Krebsregister meldepflichtig. Das schließt auch den ambulanten Sektor ein. Zwar steht hessischen Praxen das kostenlose Meldeportal für ihre Krebsmeldungen zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten hierüber ist aufwendig. Das wollen wir ändern!
Um die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu vereinfachen, sind Softwarehersteller aufgerufen, neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle in Praxissystemen (PS) einzurichten.
Darüber wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) im eigenen System zu erfassen. Anschließend ist nur noch ein Meldungspaket zu generieren und an das Krebsregister zu übermitteln – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.
Ziel des Fördervorhabens
Näheres zum Fördervorhaben
Finanzielle Förderungen vom Land Hessen
- Zuwendung für die Entwicklung neuer Erfassungsformulare
sowie der oBDS-Schnittstelle im Praxissystem (einmalig 10.000 Euro) - Zuwendung für jede über die oBDS-Schnittstelle
meldende hessische Praxis (je Praxis einmalig 750 Euro)
Das Vorhaben wird vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation finanziell gefördert und vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege fachlich begleitet. Die Landesärztekammer Hessen und die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters führen das Vorhaben aus.
Phasen des Fördervorhabens
1. Startphase
Am 24. Juni 2024 wurde der zweite Förderaufruf im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Softwarehersteller von Praxissystemen haben weiterhin die Chance, von der finanziellen Förderung und dem Know-how des Krebsregisters zu profitieren. Die Teilnahme am Fördervorhaben ist noch möglich. Softwarehersteller, die erfolgreich die Entwicklungsphase abgeschlossen haben, können ab sofort einen Projektantrag für die Einrichtungsphase stellen. Die Antragsformulare sind auf dieser Seite weiter unten zu finden. Welche Softwarehersteller an unserem Fördervorhaben bisher teilnehmen, erfahren Sie hier:
2. Entwicklungsphase
Das aktuelle oBDS-XML-Schema und sein webbasierter Umsetzungsleitfaden bilden die Grundlage der Entwicklungsphase. Um Praxen eine möglichst einfache Krebsmeldung zu ermöglichen, unterstützen wir mit einer zusätzlichen Projektbeschreibung bei der Entwicklung:
3. Einrichtungsphase
In dieser Phase stehen die Einrichtung und Wartung der Erfassungsformulare und der oBDS-Schnittstelle in den Systemen hessischer Praxen im Vordergrund. Die Softwarehersteller und das Krebsregister begleiten diese Phase mit Schulungen und Informationen:
Antragsunterlagen
Förderaufruf und Projektbeschreibung
Zweiter Förderaufruf "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister"
24. Juni 2024, Staatsanzeiger für das Land HessenProjektbeschreibung für das Fördervorhaben
August 2023, Landesärztekammer Hessen und Hessisches KrebsregisterAntragsformulare
Antragsformular für die 1. Förderstufe "Entwicklungsphase"
Juni 2024, Landesärztekammer Hessen und Hessisches KrebsregisterAntragsformular für die 2. Förderstufe "Einrichtungsphase"
Juni 2024, Landesärztekammer Hessen und Hessisches KrebsregisterAntrag nach erfolgreicher Schnittstellenabnahme (Ende der 1. Förderstufe) stellen!
De-minimis-Erklärung (Anlage zum Antrag)
Juni 2024, Landesärztekammer Hessen und Hessisches KrebsregisterDe-minimis-Beihilfen (Informationsblatt)
Juni 2024, Landesärztekammer Hessen und Hessisches KrebsregisterHinweise zur Antragstellung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Softwarehersteller, die mindestens 25 Installationen ihres Praxissystems in ambulanten Behandlungseinrichtungen (Praxen) in Hessen zum 31. März 2023 nachweisen können.
Als Praxissystem wird ein System definiert, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert und für den Einsatz im Praxisbetrieb freigegeben wurde.
Welche Antragsunterlagen muss ich zu Beginn des Fördervorhabens einreichen?
- Antragsformular 1. Förderstufe "Entwicklungsphase"
- De-minimis-Erklärung (Anlage zum Antrag)
Die Antragsunterlagen sind für die erste Förderstufe bis zum 31. Dezember 2023 postalisch einzureichen. Es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen unterzeichneten Antragsunterlagen bei der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters.
Welche Antragsunterlagen muss ich später für die Einrichtungsphase einreichen?
- Antragsformular 2. Förderstufe "Einrichtungsphase"
- De-minimis-Erklärung (Anlage zum Antrag)
Die oben genannten Unterlagen sind nach der Schnittstellenfreigabe (Abschluss der Entwicklungsphase) einzureichen. Die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Unterlagen finden Sie auf unserer Website. Die Einrichtungsphase beginnt, nachdem wir Ihren Antrag zur zweiten Förderstufe bewilligt haben.
Anträge für die zweite Förderstufe, die nach dem 30. Juni 2025 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen unterzeichneten Antragsunterlagen bei der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters.
Wissenswertes
Warum sollten Softwarehersteller an dem Fördervorhaben teilnehmen?
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Softwarehersteller erhalten eine einmalige finanzielle Förderung vom Land Hessen.
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Vermarktung der oBDS-Schnittstelle über die Grenzen von Hessen hinaus möglich.
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Attraktivität des eigenen Praxissystems durch die neue Funktion „Krebsmeldung“ für die bestehende und neue Kundschaft steigern.
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Hessisches Krebsregister bietet umfassenden Support bei der initialen Entwicklung und Weiterentwicklung, denn die Krebsmeldung ist komplex.
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Unterstützung der Ziele der flächendeckenden Krebsregistrierung im gemeinsamen Kampf gegen den Krebs.
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Beschluss zu TOP 3.10 der Gesundheitsministerkonferenz (12. bis 13. Juni 2024) zur Verpflichtung der Integration der oBDS-Schnittstelle in Praxissystemen.
Wie lange geht das Fördervorhaben?
Der Gesamtförder- und Bewilligungszeitraum des Fördervorhabens beläuft sich vom 7. August 2023 bis 6. Februar 2026.
- Für die Entwicklungsphase sind sechs Monate vorgesehen. Sie beginnt mit der Bestätigung des 1. Antragsformulars „Entwicklungsphase“.
- Die Einrichtungsphase beginnt nach der Bestätigung des 2. Antragsformulars „Einrichtungsphase“ und endet spätestens zum 6. Februar 2026.
Sollte die Entwicklung seitens des Softwareherstellers länger als sechs Monate beanspruchen, reduziert sich die Einrichtungsphase um den entsprechenden Zeitraum.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
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Für die erste Förderstufe „Entwicklungsphase“ werden nach der Entwicklung und erfolgreichen Schnittstellenabnahme einmalig 10.000 Euro an den Softwarehersteller ausgezahlt.
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Für die zweite Förderstufe „Einrichtungsphase“ wird bis zum Ende des Gesamtfördervorhabens (also der 6. Februar 2026) für jede über die abgenommene oBDS-Schnittstelle aktiv meldende hessische Praxis einmalig 750 Euro ausgezahlt. Ausschlaggebend für die Auszahlung ist die Übermittlung eines Test-Meldungspakets (XML-Datei) einer hessischen Praxis.
Was beinhaltet die Entwicklungsphase?
In der Entwicklungsphase entwickeln oder verbessern die Softwarehersteller die Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle. Die Vertrauensstelle unterstützt Softwarehersteller bei der Entwicklung mit einer Projektbeschreibung und weiteren Hilfestellungen. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite „Entwicklungsphase“.
Was beinhaltet die Einrichtungsphase?
In der Einrichtungsphase steht die Bereitstellung Ihrer Entwicklung in den Systemen hessischer Praxen im Vordergrund. Zudem erfolgen hier Schulungen seitens der Softwarehersteller und der Vertrauensstelle, um hessische Praxisteams zur Krebsmeldung zu befähigen. Weitere Informationen stehen auf der Seite „Einrichtungsphase“ zur Verfügung.
Nach der über die oBDS-Schnittstelle erstmals generierten und übermittelten Meldung einer hessischen Praxis beginnt der 24-monatige Support- und Wartungszeitraum. In dieser Zeit fallen für die hessische Praxis keine Kosten an. Der kostenlose Support- und Wartungszeitraum kann damit über das Ende des Gesamtförderzeitraums (also der 6. Februar 2026) hinausgehen.
Warum Softwarehersteller teilnehmen sollten
Es gibt viele Gründe, weshalb Softwarehersteller bei unserem Fördervorhaben mitmachen sollten. Beispielsweise steigern sie durch die neue Funktion für die Krebsmeldung die Attraktivität ihres Praxissystems. Diese Funktion können sie auch über die Grenzen von Hessen hinaus vermarkten. Neu ist, dass in der Gesundheitsministerkonferenz vom 12. bis 13 Juni 2024 folgender Beschluss gefasst wurde:
„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die eine automatisierte digitale Meldung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte an die Landeskrebsregister flächendeckend ermöglicht. Dafür wird das BMG gebeten, die Integration der oBDS (bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz)-Schnittstelle in die Praxisinformationssysteme und Krankenhausinformationssysteme durch die Softwarehersteller verpflichtend vorzuschreiben.“