Krebsregistermeldung: Informationsbroschüre für Betroffene auf Ukrainisch und Russisch verfügbar
Unter den Geflüchteten aus der Ukraine befinden sich auch Menschen mit Krebs. Da auch für sie die gesetzliche Meldepflicht gilt, geben wir Ihnen in diesem Artikel Hinweise für die Meldungsdokumentation. Außerdem erhalten Sie ab sofort die Informationsbroschüre für die Betroffenen in ukrainischer und russischer Sprache.
Meldungen von Krebserkrankungen bei
Geflüchteten aus der Ukraine
Unter den Menschen, die aufgrund des Ukrainekrieges nach Hessen kommen, befinden sich auch Krebsbetroffene. Auch für ihre Krebserkrankungen gilt die gesetzliche Meldepflicht an das Hessische Krebsregister. Deshalb haben wir hier wesentliche Informationen für Sie zusammengefasst.
Unterrichtung über die Krebsregistermeldung
Bitte verweisen Sie bei Sprachbarrieren auf die ukrainisch- und russischsprachigen Informationsbroschüren. Diese sind ab sofort unter "Mehrsprachige Informationen" digital als PDF verfügbar. Druckexemplare können Sie in begrenzter Stückzahl unter "Bestellung von Meldeunterlagen" kostenlos anfordern.
Ausweis mit Behandlungsschein
In Hessen weisen sich Geflüchtete mit einem Behandlungsschein aus, den sie von der örtlich zuständigen Stelle (z. B. Gemeinde, Sozialamt, Ausländerbehörde) erhalten haben. Bitte geben in Ihren Meldungen bei den Personendaten im Feld „Krankenkassennummer“ das Institutionskennzeichen „970001001“ an.
Leider kann derzeit keine Meldevergütung bei der Angabe eines solchen Institutionskennzeichens ausgezahlt werden, da wir Ihre Meldung nicht mit einer der o. g. örtlich zuständigen Stelle abrechnen können.
Sobald sich die Geflüchteten mit einer Gesundheitskarte ausweisen, gelten die darauf gespeicherten Daten, welche in den nachfolgenden Meldungen anzugeben sind. Diese Meldungen sind dann auch vergütungsfähig.
Mehrsprachige Informationsbroschüren
Als behandelnde Einrichtung haben Sie die Aufgabe, Ihre an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten über die Meldung ihrer Erkrankung an das Hessische Krebsregister zu unterrichten. In einer Informationsbroschüre haben wir alles Wissenswerte über das Meldeverfahren und die Rechte der Betroffenen zusammengestellt.
Die Broschüre ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch sowie in Leichter Sprache erhältlich. Ab Mai 2022 ist sie auch auf Ukrainisch und Russisch verfügbar. Damit soll die Aufklärungsarbeit der Patientinnen und Patienten ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen für Sie vereinfacht werden.
Die Informationen können hier aufgerufen und gelesen werden:
Druckexemplare können in begrenzter Stückzahl hier bestellt werden:
Ausblick
Im Jahr 2023 steht das Hessische Krebsregistergesetz vor einer umfassenden Novellierung. Dies hat auch die Neuauflage der deutschsprachigen Informationsbroschüre zur Folge. Im Zuge dessen sollen weitere Übersetzungen folgen.