Meldeportal des Hessischen Krebsregisters
wird schrittweise eingeführt

Die neue Plattform dient zur Übermittlung von elektronischen Meldungen an das Hessische Krebsregister und richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem über keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügt. Das Meldeportal wird schrittweise eingeführt und löst langfristig den papierbasierten Übermittlungsweg ab.

Übermittlungswege der Meldungen

Ab sofort steht ein neuer Übermittlungsweg für Meldungen an das Hessische Krebsregister zur Verfügung: das browserbasierte Meldeportal. Die über das Internet aufrufbare Plattform ist für diejenigen Ärztinnen und Ärzten geeignet, deren Dokumentationssystem über keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügt.

Das Meldeportal bietet einige Vorteile:

  • Anleitung und Unterstützung beim Ausfüllen der Meldungen

  • Unterstützung bei der Tumordokumentation mithilfe von Plausibilitätsprüfungen direkt bei der Meldungseingabe

  • Schnellere Ergänzung bestehender Behandlungsinformationen von bereits durch Sie erfassten Patientinnen und Patienten

  • Verringerung von Nachfragen seitens des Hessischen Krebsregisters

  • Kostenlos und online verfügbar!

Meldeportal des Hessischen Krebsregisters

Ausführliche Informationen rund um das Meldeportal stehen auf dieser Seite bereit:

Ablösung der papierbasierten Meldungen

Allen Meldende, die in ihrem Dokumentationssystem über keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügen, konnten bislang über spezielle Papierbögen die Informationen zur onkologischen Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten senden. Die Übermittlung der Meldungen über die Papierbögen wird schrittweise abgelöst, das bedeutet,

  1. dass wir sukzessive Meldende kontaktieren, die bislang per Papier gemeldet haben, um die Übermittlung auf das browserbasierte Meldeportal umzustellen und
  2. dass neue Meldende nicht mehr die Möglichkeit haben werden, per Papier ihre Meldungen an uns zu übermitteln.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung des Meldeverfahrens in Ihrer Einrichtung!

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Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
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