Evaluation der klinischen Krebsregistrierung in Deutschland durch das IGES Institut

Um die Wirksamkeit der klinischen Krebsregistrierung in Deutschland zu prüfen, führt das IGES Institut seit Anfang 2024 eine Evaluation durch. Meldende werden gebeten, bei Befragungen des IGES Instituts mitzuwirken.

Befragung zur Krebsregistrierung

Im Rahmen der aktuellen Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Absatz 10 SGB V befragt das IGES Institut Ärztinnen und Ärzte sowie Forschende.

Ziel der Evaluation ist es, den Beitrag der klinischen Krebsregistrierung zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, der Nutzung der Krebsregisterdaten in Wissenschaft und Forschung sowie die Vereinheitlichung der Krebsregistrierung zu untersuchen.

Hintergrund der Evaluation

Um die Wirksamkeit der klinischen Krebsregistrierung zu prüfen, hat der Gesetzgeber dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe übertragen, zusammen mit allen zuständigen obersten Landesbehörden und im Benehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der klinischen Krebsregistrierung zu veranlassen. Im Rahmen der Evaluation soll die Frage beantwortet werden, welchen Beitrag die klinischen Krebsregister zur Verbesserung der onkologischen Versorgung leisten. Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren und der Forschung soll beurteilt werden. Gegenstand der Untersuchungen sind des Weiteren die Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung in den Bundesländern und die Eignung der Förderkriterien.

Quelle: GKV-Spitzenverband

  1. Befragung der Forscherinnen und Forscher:
    Die Befragung der Forscherinnen und Forscher richtet sich an alle Personen, für deren Forschung die Daten der Landeskrebsregister und/oder des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut (ZfKD) relevant sind – unabhängig davon, ob die Daten bereits genutzt wurden oder nicht.
  2. Befragung der Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten und stationären Bereich:
    Diese Befragung richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte aus dem ambulanten vertragsärztlichen Bereich, alle Leiterinnen und Leiter von zertifizierten Organkrebszentren und zertifizierten Onkologischen Zentren, alle Leiterinnen und Leiter der Pathologien sowie alle Ärztinnen und Ärzte an Krankenhausstandorten ohne zertifiziertes Zentrum, die Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer onkologischen Erkrankung behandeln.
  3. Befragung der Personen, die die Meldung im Auftrag durchführen:
    Diese Befragung richtet sich an alle nicht-ärztlichen Personen, die die Meldungen an die Landeskrebsregister übermitteln (z. B. Leitungen der einrichtungsbezogenen klinischen Krebsregister, Personen aus dem Qualitätsmanagement, Medizinische Fachangestellte oder Dokumentierende).

Eine Beteiligung an der Befragung ist bis zum 7. März 2025 möglich.

Sie erreichen die Befragung über folgenden Link:

www.evaluation-krebsregister.de

Der Evaluationsauftrag, bei dem der GKV-Spitzenverband und die Bundesländer gemeinsam als Auftraggeber fungieren, wurde an das IGES Institut erteilt. Das Projekt startete am 1. Januar 2024. Am 30. Juni 2026 ist die gesetzlich vorgesehene Veröffentlichung des Abschlussberichtes geplant.

Quelle: GKV-Spitzenverband

Weitere Informationen

Infohotline

Fragen? Wir beraten Sie gerne!

069 5660876-0Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr