Aufbau des Hessischen Klinischen Krebsregisters abgeschlossen

Sozialminister Kai Klose: „Auf dem besten Weg, entscheidender Bestandteil der gesundheitspolitischen Infrastruktur des Landes zu werden“

Pressemitteilung:
Hessisches Krebsregister aufgebaut

Frankfurt/Wiesbaden, 20.04.2021 – Der Auf- und Umbau des Hessischen Krebsregisters von einem epidemiologischen zum Klinischen Krebsregister ist abgeschlossen: Mit der Umsetzung aller im bundesweit gültigen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) formulierten Vorgaben erfüllt das Klinische Krebsregister Hessen zukünftig alle Voraussetzungen für die klinische Krebsregistrierung. Darüber haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in ihrem jährlichen Bericht den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung informiert.

Im Krebsregister Hessen werden die stationären und ambulanten Patientendaten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen erfasst, verarbeitet und ausgewertet. Die Ergebnisse dienen der Weiterentwicklung der Versorgung: Sie werden vor allem der Wissenschaft zur Verfügung gestellt, um neue Erkenntnisse in der Krebsforschung zu gewinnen.

Hintergrund

Seit 2001 erfasst das Hessische Krebsregister als epidemiologisches Krebsregister die Krebs-Neuerkrankungen und -Sterbefälle in der hessischen Bevölkerung und führt Auswertungen zu Auftreten, Sterblichkeit und Überleben sowie Analysen zu zeitlichen und örtlichen Auffälligkeiten durch.

Im Rahmen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG, § 65c SGB V) wurden die Bundesländer beauftragt, flächendeckende klinische Krebsregister einzurichten. Das epidemiologische Krebsregister wird daher seit 2014 gemäß § 65c SGB V zu einem klinischen Krebsregister ausgebaut, das auch die in Hessen durchgeführten Krebsbehandlungen und Krankheitsverläufe detailliert erfasst und auswertet. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern den laufenden Betrieb des klinischen Krebsregisters seit 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale an das klinische Krebsregister zahlen.

Zudem erhalten die Leistungserbringer im stationären und ambulanten Bereich vom Krebsregister für ihre Meldung eine Vergütung, die ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen refinanziert wird. Die entsprechende Zahlung ist an die Erfüllung von Kriterien gebunden, die seitens des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachgesellschaften, der Patientenvertreter, des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bundesländer entwickelt wurden. Dadurch soll eine gute Datenqualität und Vergleichbarkeit der klinischen Krebsregister sichergestellt werden, damit auch eine bundesweite Nutzung der Daten im Sinne des KFRG möglich ist.

Pressekontakte

Verband der Ersatzkassen e. V.,
Landesvertretung Hessen
Heike Kronenberg
Walter-Kolb-Str. 9-11
60594 Frankfurt
Tel.: 069/962168-20
Fax: 069/962168-90
Mobil: 0173/7383637

Hessisches Ministerium für Soziales
und Integration
Alice Engel
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611/3219-3408
Fax: 0611/32719-4666

AOK – Die Gesundheitskassen
in Hessen
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61352 Bad Homburg
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60596 Frankfurt/M.
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Tel.: 069/7430-0

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Tel.: 0561/785-0

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