Krebsregisterdaten zur onkologischen Versorgung des kolorektalen Karzinoms in Hessen
Der Beitrag des Krebsregisters in der Ausgabe 03/2026 des Hessischen Ärzteblatts stellt ausgewählte Aspekte des Erkrankungsgeschehens beim kolorektalen Karzinom in Hessen zusammen. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen der Mindestmengenregelungen zur Kolorektalchirurgie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf die onkologische Versorgung in Hessen diskutiert.
Daten des Hessischen Krebsregisters aus der Landesqualitätskonferenz 2025 veröffentlicht
Auf Grundlage der hessischen Krebsregisterdaten für die Diagnosejahre 2015-2024 stellt der Artikel zentrale Aspekte des Erkrankungsgeschehens in Hessen dar, darunter geschlechts- und altersbezogene Unterschiede in der Tumorlokalisation und -differenzierung. Ein weiterer Schwerpunkt des Artikels beleuchtet die Ende 2024 veröffentlichte Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur operativen Versorgung von kolorektalen Tumoren. Diese Regelung sieht bundesweit ab dem 01.01.2029 eine jährliche Mindestanzahl von 30 Kolon- und 20 Rektumresektionen pro Krankenhausstandort vor. Mögliche Folgen für die Kolorektalchirurgie in Hessen insgesamt sowie für die sechs strukturell unterschiedlich aufgestellten Versorgungsgebiete nach dem Hessischen Onkologiekonzept werden näher betrachtet.
Hessisches Ärzteblatt
Ausgabe 03/2026. Landesärztekammer HessenArtikel „Krebsregisterdaten zur onkologischen Versorgung des kolorektalen Karzinoms in Hessen“, Seiten 162-164
Diese und weitere Auswertungen wurden in der Veranstaltung „Onkologische Versorgungssituation in Hessen - Landesqualitätskonferenz kolorektales Karzinom 2025“ vorgestellt und gemeinsam mit hessischen Ärztinnen und Ärzten und weiteren Interessierten diskutiert.
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