Meldehinweis zur Änderung der Meldepflicht von Präkanzerosen des Gebärmutterhalses
In unserem Meldehinweis August 2026 informieren wir darüber, dass es bei Präkanzerosen des Gebärmutterhalses (Cervix uteri) zu einer Änderung der Meldepflicht kommt. Ab sofort ist das Stadium CIN 2 nicht mehr an das Krebsregister zu melden. Meldepflichtig sind künftig ausschließlich das Stadium CIN 3 und das Carcinoma in situ (ICD-10-GM D06.-).
CIN 2 ab sofort nicht mehr meldepflichtig
Auf Grundlage eines aktuellen Beschlusses der Plattform § 65c gelten ab sofort neue Vorgaben für die Meldung von Präkanzerosen der Cervix uteri.
Künftig sind ausschließlich das Stadium CIN 3 sowie das Carcinoma in situ unter dem ICD-10-GM-Code D06.- an das Krebsregister zu melden. Eine Meldung des Stadiums CIN 2 ist ab sofort nicht mehr vorgesehen. Auch dann nicht, wenn dieses nach der aktuellen WHO-Klassifikation den High Grade Squamous Intraepithelial Lesions (HSIL) zugeordnet wird.
Was bedeutet das für Meldende?
Bitte beachten Sie die geänderten Meldepflichten ab sofort:
- CIN 2: keine Meldung an das Krebsregister
- CIN 3 und Carcinoma in situ (ICD-10-GM D06.-): weiterhin meldepflichtig
Hintergrund der Änderung
Ziel der Anpassung ist die Schaffung einer einheitlichen und belastbaren Datengrundlage für die langfristige Evaluation der Wirksamkeit der HPV-Impfung sowie des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms (oKFE). Insbesondere sollen dadurch aussagekräftige Trendanalysen zu Präkanzerosen des Zervixkarzinoms ermöglicht werden.
WHO-Klassifikation und aktuelle Praxis
Die aktuelle WHO-Klassifikation verwendet nicht mehr den Begriff der cervikalen intraepithelialen Neoplasie (CIN), sondern unterscheidet zwischen:
- Low Grade Squamous Intraepithelial Lesion (LSIL):
entspricht CIN 1 - High Grade Squamous Intraepithelial Lesion (HSIL):
umfasst CIN 2 und CIN 3
Im deutschsprachigen Raum wird jedoch derzeit (Stand 2026) weiterhin überwiegend die etablierte dreistufige CIN-Klassifikation verwendet:
- CIN 1: leichte Dysplasie
- CIN 2: mäßige Dysplasie
- CIN 3: schwere Dysplasie / Carcinoma in situ
Warum wird CIN 2 nicht mehr erfasst?
Das Stadium CIN 2 weist eine Spontanregressionsrate von etwa 40 bis 60 Prozent auf und wird daher in vielen Fällen zunächst beobachtet, anstatt unmittelbar behandelt zu werden. Vor diesem Hintergrund entspricht die Erfassung von CIN 2 nicht mehr dem Ziel einer einheitlichen Dokumentation klinisch relevanter Präkanzerosen.




