Anstehende Neuerungen im Meldeportal
Über das Meldeportal zur elektronischen Meldung an das Hessische Krebsregister werden Krebsdaten online erfasst oder Meldungspakete hochgeladen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen anstehende Neuerungen im Meldeportal vor, die wir im 1. Halbjahr 2023 zur Verfügung stellen.
Neuerungen im Meldeportal im 1. Halbjahr 2023
Plattform für die Krebsregistermeldung
Seit Mai 2020 bieten wir hessischen Behandlungseinrichtungen mit dem Meldeportal die Möglichkeit, Krebsdaten online zu erfassen und an das Krebsregister zu melden. Im März 2022 wurde das Meldeportal um einen neuen Bereich für das Hochladen von Meldungspaketen erweitert, dem WebUpload (WUP).
Die Online-Plattform wird stetig weiterentwickelt, um die Meldung für hessische Ärztinnen und Ärzte möglichst einfach zu machen. Aktuell sind weitreichende Neuerungen in Arbeit, über die wir in diesem Artikel informieren möchten. Die neuen Funktionen und Übersichten stellen wir nach erfolgreichen Tests sukzessive im 1. Halbjahr 2023 zur Verfügung.
Neugestaltung in Arbeit
Aktuell ist ein umfassendes Re-Design des Meldeportals in Arbeit, das über eine optimierte Programmoberfläche die Krebsregistermeldung vereinfachen soll. Das wollen wir mithilfe einer neuen Navigation, Farbgestaltung und Hinweisstruktur erreichen.

Neue Meldungsübersicht
Über eine neue Meldungsübersicht werden zukünftig die getätigten Meldungen einer Einrichtung angezeigt. Diese Neuerung soll Meldenden einen besseren Überblick über die eigene Meldetätigkeit verschaffen und damit für mehr Transparenz über die Abläufe im Krebsregister sorgen. Denn zu jeder Meldung erscheint dann auch der genaue Bearbeitungsstatus in der Vertrauens- bzw. Abrechnungsstelle. Damit soll der Meldeprozess für hessische Einrichtungen besser nachvollziehbar und planbar werden.
Neue Funktionen für Nachfragen und Korrekturen
Rein digital werden auch die Nachfragen seitens der Vertrauensstelle: Zukünftig erscheint im Meldeportal bei der entsprechenden Meldung unsere Nachfrage, wenn bei ihr Versicherten- oder Behandlungsdaten unplausibel oder unvollständig sind. Mithilfe neuer Funktionen kann die Meldung auch direkt korrigiert werden. Damit wird die gesicherte Online-Plattform mehr Informationen digital bündeln sowie eine bessere Kommunikation zwischen der meldenden Einrichtung und dem Krebsregister ermöglichen.
WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
Seit März 2022 steht der WebUpload (WUP) zum Hochladen und Übermitteln von Meldungspaketen bereit. Der WUP ist der Nachfolger vom Meldeportal-UploadClient (MUC), der zum 31. Dezember 2022 endgültig abgeschaltet wird. Vorteil des neuen Übermittlungswegs ist es, dass keine Software in der eigenen IT-Infrastruktur installiert und aktualisiert werden muss. Hessische Einrichtungen melden sich über die Zwei-Faktor-Authentifizierung am Meldeportal an. Über den WUP, der im Meldeportal ein eigener Bereich ist, werden anschließend die XML-Dateien an die Vertrauensstelle übermittelt. Der Meldeweg bietet gegenüber der reinen Online-Erfassung einige Vorteile, wie z. B. Zeitersparnis bei der Eingabe von Versicherten- und Behandlungsdaten.
Zusammenarbeit im GTDS-Verbund
Das Meldeportal entwickeln wir in enger Abstimmung mit Expertinnen und Experten für Datenschutz und IT-Sicherheit ständig weiter. Der GTDS-Verbund, dem das Hessische Krebsregister angehört, arbeitet derzeit an folgenden Themen:
- Aufbau einer Meldungsübersicht
- Speicherung von mehr Daten
- Korrekturmöglichkeiten direkt im Meldeportal
- Design der Benutzeroberfläche

Zusammenschluss klinischer Landeskrebsregister im Kooperationsverbund GTDS
Im GTDS-Verbund arbeiten acht Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) gemeinsam mit dem Institut für Medizinische Informatik an der Justus-Liebig-Universität Gießen an der (Weiter-)Entwicklung dessen Softwaresysteme.
Fördervorhaben soll verbesserte Meldewege schaffen
Voraussetzung für die Meldung einer XML-Datei ist es, dass meldenden Einrichtungen eine oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) im eigenen Dokumentationssystem zur Verfügung steht. Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Pathologieinformations- und Tumordokumentationssystemen sind aufgerufen, leider noch nicht verpflichtet, die Schnittstelle ihrer Kundschaft anzubieten. Um die Umsetzung der oBDS-Schnittstelle in Praxisverwaltungssystemen zu fördern und hessischen Praxen die Meldung über eine solche Schnittstelle zu ermöglichen, plant das Hessische Krebsregister ein neues Fördervorhaben.
Im Frühjahr 2023 startet das Hessische Krebsregister ein neues Fördervorhaben. Dabei erhalten Softwarehersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) eine finanzielle Förderung für die Entwicklung der oBDS-Schnittstelle 3.0.x in den Systemen ihrer hessischen Kundschaft. Ziel ist es, durch nachhaltige digitale Meldewege die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu vereinfachen und die klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Hessen langfristig sicherzustellen.
Um die Meldetätigkeit für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu vereinfachen, sind bestimmte Softwarehersteller aufgefordert, neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle 3.0.x in ihrem PVS einzurichten. Darüber wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz im eigenen PVS zu erfassen. Anschließend muss nur noch ein Meldungspaket generiert und an das Krebsregister übermittelt werden – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.
Wir rufen die festgelegten Softwarehersteller dazu auf, an dem Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister" teilzunehmen. Nur gemeinsam können wir die Ziele der klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung in Hessen und Deutschland erreichen.
Ablösung von Papiermeldebögen
Nach der kommenden Gesetzesnovellierung im Jahr 2023 werden papierbasierte Meldungen voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Meldende, die derzeit noch per Papier melden, müssen bis dahin auf das Meldeportal umgestiegen sein. Darüber können entweder Krebsdaten einzeln erfasst oder Meldungspakete hochgeladen werden.
Wichtiger Hinweis: Über die Online-Erfassung im Meldeportal sind keine Meldungen zum Meldeanlass "Histologie" möglich. Deshalb bitten wir die Pathologien in Hessen darum, in ihren Softwaresystemen eine oBDS-Schnittstelle einrichten zu lassen. Damit können über den WebUpload (WUP) Meldungspakete (XML-Dateien) an das Krebsregister übermittelt werden.
Wir stehen gerne für eine Meldeberatung zur Verfügung!