Qualifizierungslehrgang Onkologie für MFA
ab 23.10.2025 in der Carl – Oelemann - Schule
Die am 01.01.2025 in Kraft getretene Novelle der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ gibt weiterhin die Kriterien vor, die Arztpraxen erfüllen müssen, um an der Onkologie – Vereinbarung teilnehmen zu können. Danach haben nicht nur die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte ihre onkologische Qualifikation nachzuweisen, sondern auch an das Praxispersonal werden hohe Anforderungen gestellt: Zur parenteralen Anwendung vorgesehene Zubereitungen dürfen in der Praxis nur von entsprechendem Fachpersonal (PTA) hergestellt werden. In der Praxis muß qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung stehen, das entweder eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zur Pflege onkologischer Patienten besitzt oder eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Pflege onkologischer Patienten in einer onkologischen Fachabteilung nachweisen kann. In begründeten Fällen können als Assistenz Medizinische Fachangestellte (MFA) hinzugezogen werden, die einen 120 stündigen Lehrgang durchlaufen und erfolgreich an einer Lernerfolgskontrolle teilgenommen haben. Einen solchen 120 Stunden dauernden Qualifizierungslehrgang bietet die Carl Oelemann-Schule in Bad Nauheim seit Jahren mit großem Erfolg an. Sie greift dabei als Teil der Landesärztekammer Hessen auf die Expertise und Erfahrung langjährig onkologisch tätiger Referenten mit besonderer pädagogischer Befähigung zurück. Wir möchten darauf hinweisen, dass der nächste Kurs am 23.10.2025 beginnt. Es sind noch wenige Plätze frei. Die Kursgebühr ist mit 1.360 Euro im bundesweiten Vergleich sehr attraktiv. Um freundliche Anmeldungen wird gebeten bis zum 15.10.2025.
Nähere Informationen zu Themen und Ablauf des Kurses finden Sie unter:
https://www.laekh.de/fuer-mfa/fortbildung-fuer-mfa/aktuelle fortbildungsangebote/detail/onkologie




