Weltkrebstag am 4. Februar 2021
Jedes Jahr am 4. Februar rückt der Weltkrebstag die Vorbeugung, Früherkennung, Behandlung und Forschung von Krebserkrankungen in den öffentlichen Blickpunkt. Die Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung begleitet das Hessische Krebsregister mittels kontinuierlicher Registrierung von Krebserkrankungen. Zu diesem wichtigen Tag lassen wir das vergangene Jahr Revue passieren. In diesem Artikel erfahren Sie zehn wissenswerte Informationen über die hessische Krebsregistrierung aus dem Jahr 2020.
Kommentar zum Weltkrebstag 2021

Krebserkrankungen sind nach Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Dennoch können im Kampf gegen den Krebs Erfolge dokumentiert werden. Anhand von Krebsregisterdaten zeigt sich seit 2008 ein tendenzieller Rückgang der Krebserkrankungen. Gründe hierfür liegen unter anderem an den enormen Fortschritten in der Medizin und an den Vorsorgeuntersuchungen. Die Gebärmutterhalsvorsorge ist hierfür ein eindrückliches Beispiel. Seit ihrer Einführung in Deutschland im Jahre 1973 hat sich die altersstandardisierte Inzidenzrate des Gebärmutterhalskrebses im Zeitraum von 1999 bis 2016 um knapp 30 % reduziert.
Trotz und auch aufgrund dieser Erfolge wird in der nächsten Dekade die Anzahl der zu betreuenden Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen ansteigen, die ein längeres „Leben mit Krebs“ führen werden. Eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und die Lebensqualität bei langen Überlebenszeiten zu verbessern, werden Herausforderungen sein.
Die Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung begleitet das Hessische Krebsregister mittels kontinuierlicher Registrierung von Krebserkrankungen.
Krebsregistrierung in Hessen:
10 wissenswerte Informationen aus dem Jahr 2020
1. Neue Mindestanforderungen
Seit 1. April 2020 gelten neue Anforderungen für die Meldungen an das Hessische Krebsregister. Mehr lesen: Hessisches Krebsregister aktualisiert Mindestanforderungen an die Meldungen
2. Einführung des Meldeportals (Web) zur
Online-Erfassung von Meldungen
Seit Mai 2020 stellen wir Ärztinnen und Ärzten das kostenlose Meldeportal zur Verfügung. Eine Plattform zur sicheren Online-Erfassung mit Hilfestellungen, Erinnerungen und vorausgefüllten Feldern. Mehr lesen: Nutzen Sie die Vorteile der papierlosen Meldung
3. Vorhaben Regionale Koordinierende
Seit 1. Juli 2020 steht in jedem koordinierenden Krankenhaus eines Versorgungsgebiets ein/e regionale/r Koordinator/in als Multiplikator/in für das Krebsregister zur Verfügung.
Mehr lesen: Krebsregistrierung in Klinik und Praxis
4. Verbesserter Meldeportal-UploadClient (MUC)
Seit August 2020 steht den hessischen Einrichtungen ein verbesserter Meldeportal-UploadClient (MUC) zur Verfügung. Darüber übermitteln Meldende, die in ihrem Dokumentationssystem eine ADT/GEKID-Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzen, Behandlungsinformationen an das Hessische Krebsregister.
Mehr lesen: Übermittlungswege der Meldungen
5. Webseminare und Newsletter
Im Sommer 2020 haben wir unser Serviceangebot erweitert und bieten regelmäßig kostenlose Webseminare zur Tumordokumentation und zum Meldeportal (Web) an. Außerdem erhalten Interessierte seit Herbst 2020 wichtige Informationen rund um die hessische Krebsregistrierung über unseren Newsletter.
Mehr lesen: Veranstaltungen und Newsletter
6. Zusammenarbeit mit den Zentren in der Onkologie
Für das Jahr 2020 haben wir 85 Organkrebszentren die Zusammenarbeit bestätigt. Die Meldungen von hessischen Organkrebszentren sind besonders wichtig, um die klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Hessen zu erreichen, weil dort die flächendeckende Krebsbehandlung von Patientinnen und Patienten stattfindet.
Mehr lesen: Hessische Zentren in der Onkologie
7. Datenversand vom Hessischen Krebsregister an das Wohnortregister
Über 43.700 Meldungen zu Krebsfällen von Personen, die in Hessen behandelt wurden, aber außerhalb Hessens wohnen, wurden im Rahmen des registerübergreifenden Datenaustauschs aus dem Hessischen Krebsregister an das zuständige Landeskrebsregister ("Wohnortregister") versendet.
Mehr lesen: Informationsfluss durch das Register
8. Datenversand vom Behandlungsortregister an das Hessische Krebsregister
Über 75.200 Meldungen zu Krebsfällen von Personen, die in Hessen wohnen, aber außerhalb Hessens behandelt wurden, erhielt das Hessische Krebsregister im Jahr 2020 von den anderen Landeskrebsregistern ("Behandlungsortregister").
Mehr lesen: Durch länderübergreifenden Datenaustausch Teildatenbestände vermeiden
9. Datenrückmeldung zum Vital- und Tumorstatus
Zu über 31.000 Patientinnen und Patienten wurde eine Aktualisierung ihres Vitalstatus und zu über 21.300 Patientinnen und Patienten wurde eine Aktualisierung ihres Tumorstatus (Verlauf) an die behandelnde Einrichtung übermittelt.
Mehr lesen: Leistungsdaten des Hessischen Krebsregisters
10. Meldeakquise: Kooperation mit der
Landesärztekammer Hessen
Seit dem Frühjahr 2020 werden Ärztinnen und Ärzte, die sich bei der Landesärztekammer Hessen anmelden, auf das Hessische Krebsregister hingewiesen. Über 1400 Ärztinnen und Ärzte erhielten von den zuständigen Bezirksärztekammern entsprechende Informationsmaterialien.
Mehr lesen: Meldeakquise
