Annahmeschluss von Meldungspaketen
im ADT/GEKID-Format

Information zum ADT/GEKID-Annahmeschluss für Einrichtungen, die Meldungspakete (XML-Dateien) über den WebUpload an das Krebsregister übermitteln. Meldende, die über die Online-Erfassung melden, sind hiervon nicht betroffen.

Annahmeschluss von ADT/GEKID-Meldungen

Am 30. Juni 2024 endet die Frist zur Entgegennahme von Meldungspaketen im ADT/GEKID-Format (Version 2.x.x). Danach können bundesweit ausschließlich Meldungspakete im oBDS-Format (Version 3.x.x) an die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V übermittelt werden.

Die Softwarehersteller wurden durch die Koordinierungsstelle der Plattform § 65c bereits frühzeitig informiert und zur Implementierung der oBDS-Schnittstelle in ihre Systeme aufgerufen. Eine Übersicht der von den Landeskrebsregistern bereits abgenommenen und in der Abnahme befindlichen Schnittstellen wird von der Plattform § 65c gepflegt.

Wichtig für Meldende

Sollte die Umstellung des von Ihnen verwendeten Dokumentationssystems auf das neue oBDS-Format noch nicht geplant oder erfolgt sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Softwarehersteller.

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