Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website des Hessischen Krebsregisters (www.hessisches-krebsregister.de).

Über die Erklärung

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Überprüfung ergab, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar ist - mit folgenden Ausnahmen:

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verwendete Farbkombinationen (hellblaue Schrift auf weißem Hintergrund) erfüllen derzeit nicht die Anforderungen an die Kontrastvorgaben.
  • Einige Dokumente und Publikationen auf der Website sind nicht barrierefrei.

Maßnahmen

Die Website sowie weitere Webanwendungen des Hessischen Krebsregisters werden an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2022 erstellt.

Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Anmerkungen sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie folgende Kontaktperson an. Gerne können Sie uns auch eine Barriere über das unten stehende Formular melden.

Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
Zentrale / Antje Colombo
Telefon: 069 5660876-0
Per E-Mail kontaktieren

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik" einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

Barriere melden

Sollte Ihnen eine Barriere auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular. Das Formular stellt die nach § 4 Absatz 2, Nummer 2 HVBIT bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, dar.

Bitte nutzen Sie das Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Website. Für sämtliche anderen Anfragen nutzen Sie bitte unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.

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069 5660876-0Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
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