Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hessisches-krebsregister.de veröffentlichte Website des Hessischen Krebsregisters.
- Über die Erklärung
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
- Unverhältnismäßige Belastung
- Kein Anwendungsfall
- Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback zur digitalen Barrierefreiheit
- Durchsetzungsverfahren
- Barriere melden
Über die Erklärung
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
- Beschriftungen sind teilweise nicht aussagekräftig.
- Grafiken haben teilweise keine ausreichende alternative Beschreibung.
Die Website sowie weitere Webanwendungen des Hessischen Krebsregisters werden an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2022 erstellt und zuletzt im Februar 2025 überprüft und aktualisiert. Änderungen wurden im Bereich "Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019" vorgenommen.
Feedback zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Anmerkungen sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Gerne können Sie uns auch eine Barriere über das unten stehende Formular melden.
Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters
Telefon: 069 5660876-0
E-Mail: info@hessisches-krebsregister.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Barriere melden
Sollte Ihnen eine Barriere auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular. Das Formular stellt die nach § 4 BITV HE 2019 bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, dar.
Bitte nutzen Sie das Formular ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Website. Für sämtliche anderen Anfragen nutzen Sie bitte unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.