Aufgaben und Ziele des Krebsregisters
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, wer wir sind. Zudem erläutern wir die Aufgaben und Ziele unseres Krebsregisters.
Warum gibt es das Hessische Krebsregister?
Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 500.000 Menschen neu an Krebs. Krebs kann entstehen, wenn Zellen sich unkontrolliert vermehren. Die Grundlage der Krebsentstehung bilden Schäden am Erbgut oder Fehler beim Ablesen der Erbinformation. Diese können unter anderem durch bestimmte Umweltfaktoren wie Rauchen, Alkohol und Sonneneinstrahlung ausgelöst werden. Aber auch bestimmte Viren können Krebs verursachen. Da die Lebenserwartung in Deutschland steigt, wird bis 2030 eine Erhöhung der Krebsneuerkrankungen um 23 Prozent erwartet. Bisher kann nur die Hälfte der Krebspatientinnen und -patienten geheilt werden.
Daher besteht großer Handlungsbedarf, um die Ursachen von Krebserkrankungen zu erforschen, diese durch Aufklärung zu vermeiden und durch Früherkennungsmaßnahmen rechtzeitig zu diagnostizieren sowie neue Behandlungsmethoden zu entwickeln. Der Nationale Krebsplan wurde im Jahr 2008 ins Leben gerufen, um ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen im Kampf gegen Krebserkrankungen zu gewährleisten. Im Jahr 2013 trat das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft, das den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans entspricht.
Seit Oktober 2014 gibt es in Hessen ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister. Seine gesetzliche Grundlage ist das Hessische Krebsregistergesetz. Darin ist festgelegt, dass hessische Einrichtungen bestimmte Daten zur Krebsbehandlung von Patientinnen und Patienten an das Krebsregister melden müssen. Dort werden diese Informationen registriert, ausgewertet und für Forschung, Politik und Qualitätssicherung bereitgestellt.
Warum ist jede Meldung so wichtig?
Um Aussagen über das Auftreten von Krebserkrankungen und deren Behandlung treffen zu können, ist es von großer Bedeutung, möglichst viele Informationen zu sammeln. Die Registrierung und Auswertung dieser Daten soll dazu beitragen, Krebs besser zu verstehen und wirksamer zu bekämpfen. Aus diesem Grund ist Ihre Behandlungseinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen zu Ihrer Krebsbehandlung an das Krebsregister zu melden.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung und deren Behandlung vorliegen, desto größer sind die Chancen, wirksame Behandlungen zu erkennen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.
Jede Meldung trägt dazu bei,
- das Krebsgeschehen in Hessen zu erfassen,
- auffällige (regionale) Krebshäufigkeiten aufzuzeigen,
- den Nutzen gesetzlicher Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren,
- Krebsbehandlungen im Langzeittrend auf ihre Effektivität zu prüfen,
- die Qualität der Krebsversorgung zu sichern.