Aufgaben und Ziele der Krebsregistrierung in Hessen
Für ein zielgerichtetes Vorgehen im Kampf gegen Krebs ist im Jahr 2008 der Nationale Krebsplan eingerichtet worden. Im Jahr 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten, welches den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans nachkommt. Seit 2014 baut das Land Hessen ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister auf.
Gemeinsam gegen den Krebs
In Deutschland erkranken jedes Jahr fast 500.000 Menschen neu an Krebs. Etwa ein Fünftel der Krebserkrankungen sind auf das Rauchen zurückzuführen. Die Ursachen der restlichen 80 % der Tumorerkrankungen sind zu einem guten Teil noch unbekannt. Da die Lebenserwartung der Deutschen zunimmt, ist zwischen 2015 und 2030 mit einem Anstieg der Krebsneuerkrankungen um 23 % zu rechnen.
Bisher erreicht nur die Hälfte der Krebspatientinnen und -patienten eine Heilung. Es besteht daher großer Handlungsbedarf, Ursachenforschung zu betreiben, Krebserkrankungen durch Aufklärung zu vermeiden, durch Früherkennungsmaßnahmen rechtzeitig zu diagnostizieren und neue Behandlungsmethoden zu entwickeln.
Entstehung des Krebsregisters
Für ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen im Kampf gegen Krebserkrankungen ist im Jahr 2008 der Nationale Krebsplan eingerichtet worden. Im Jahr 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten, welches den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans nachkommt. Seitdem baut das Land Hessen ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister auf. Arbeitsgrundlage für das Hessische Krebsregister ist das am 25. Oktober 2014 novellierte Hessische Krebsregistergesetz:
Darin ist geregelt, dass alle bösartigen Tumorerkrankungen – außer einigen Hauttumoren – von den in Hessen tätigen Ärztinnen und Ärzten an das Hessische Krebsregister gemeldet werden müssen.
Aufgaben des Krebsregisters
In jedem Bundesland gibt es solche Krebsregister. Die Krebsregistrierung hat einerseits die Aufgabe, das Krebsauftreten innerhalb der hessischen Bevölkerung abzubilden und auszuwerten. Um auch deutschlandweit Auswertungen über das Krebsauftreten durchführen zu können, senden alle Krebsregister die anonymisierten Daten aus ihrem Land an das Zentrum für Krebsregisterdaten, welches bei dem Robert Koch-Institut angesiedelt ist.
Andererseits wertet das Hessische Krebsregister aber auch die Daten über onkologische Behandlungen aus, die von hessischen Einrichtungen durchgeführt werden. Diese Daten schließen im Gegensatz zu dem zuvor genannten Punkt also auch Daten zu Patientinnen und Patienten ein, die nicht in Hessen wohnen, hier aber in Behandlung sind.
Warum ist jede Meldung so wichtig?
Jede Meldung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes trägt dazu bei,
- das Krebsgeschehen in Hessen zu erfassen,
- auffällige (regionale) Krebshäufigkeiten aufzuzeigen,
- den Nutzen gesetzlicher Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren,
- Krebsbehandlungen im Langzeittrend auf ihre Effektivität zu prüfen,
- die Qualität der Krebsversorgung zu sichern.
Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung!
Setzen Sie mit uns ein Zeichen gegen Krebs.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung und deren Behandlung vorliegen, desto größer sind die Möglichkeiten, wirksame Behandlungen zu erkennen und die Versorgung von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern.
Ein Zeichen setzen gegen Krebs
Um eine Aussage über das Auftreten von Krebserkrankungen und ihre Behandlung treffen zu können, müssen so viele Meldungen wie möglich erfasst werden. Dies trägt dazu bei, den Krebs zu verstehen und zu bekämpfen. Jeder Widerspruch verringert die Chance, wirksame Behandlungen sichtbar zu machen. Es kommt auf die Mitarbeit jedes Einzelnen an.
Wenn Sie Fragen haben oder Sie sich unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine ärztliche Beratung zu Ihrer Behandlung geben können.
Informationsbroschüre

Information über das Hessische Krebsregister
4. Auflage 2023. Hessisches KrebsregisterDie Broschüre steht Ihnen auch in weiteren Sprachen zur Verfügung: