Infos zur Barriere-Freiheit
Infos zur Barriere-Freiheit dieser Internet-Seite in Leichter Sprache
Warum braucht man eine barriere-freie Internet-Seite?
Jeder soll Internet-Seiten gut nutzen können.
Manche Menschen können Internet-Seiten nicht gut nutzen.
Zum Beispiel:
- Blinde Menschen.
- Gehörlose Menschen.
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
- Menschen, die nicht so gut Deutsch können.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten barriere-frei sein.
Damit alle Menschen Internet-Seiten lesen können.
Damit alle Menschen alle Infos bekommen.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Hessisches Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist HessBGG.
Und die Regeln stehen hier:
Hessische Verordnung über barriere-freie
Informations-Technik.
Die Abkürzung ist HVBIT.
Die Regeln sind für das Bundes-Land Hessen.

Wie barriere-frei ist die Internet-Seite?
Auch diese Internet-Seite soll barriere-frei sein.
Wir bemühen uns darum.
Es gibt einen Test für Internet-Seiten.
Beim Test wird geprüft:
Ist die Internet-Seite barriere-frei?
Welche Barrieren gibt es noch?
Der Test wird nach festen Regeln gemacht.
Die Regeln heißen:
Barriere-Freie-Informations-Technik-Verordnung.
Das kürzt man so ab:
BITV.
Der Test heißt:
BITV-Test.

Wir haben den Test gemacht.
Das war im Juni 2022.
Beim Test kam raus:
Die Internet-Seite ist schon teilweise barriere-frei.
Es gibt aber noch Barrieren.
Zum Beispiel:
Manche Dokumente sind nicht barriere-frei.
Manche Bilder sind nicht barriere-frei.
Nicht alle Infos sind in Leichter Sprache.

Wie meldet man eine Barriere?
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber.
Das geht nicht:
Weil Sie etwas nicht verstehen?
Weil Sie etwas nicht nutzen können?
Helfen Sie uns:
Melden Sie uns das Problem.
Wir wollen die Internet-Seite verbessern.
Damit alle die Internet-Seite nutzen können.

Rufen Sie uns an:
069 56 60 87 60.
Oder.
Schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@hessisches-krebsregister.de.
Oder.
Schreiben Sie uns über ein Kontakt-Formular.
Achtung!
Das Formular ist in schwerer Sprache.

Wo kann man sich beschweren?
Wenn Sie eine Barriere melden.
Aber.
Sie lange auf eine Antwort warten
Oder.
Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind.
Dann können Sie sich beschweren.
Beschweren heißt:
Man sagt, was nicht gut ist.
Bei dieser Stelle können Sie sich beschweren:
Durch-Setzungs- und Überwachungs-Stelle
Barriere-Freie Informations-Technik.
Die Stelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Stelle redet mit dem Krebs-Register.
Die Stelle sucht eine gute Lösung.
Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Das sind die Kontakt-Daten:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Barrierefreie Informationstechnik
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
- Telefon: 0641 30 32 90 1
- E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Krebs-Register haben:
Dann melden Sie sich bei der Vertrauens-Stelle vom
Hessischen Krebs-Register.
Das sind die Kontakt-Daten:
- Telefon: 069 56 60 87 60
- E-Mail: info@hessisches-krebsregister.de
