Informationen für Kostenträger

Die gesetzlichen Grundlagen zum Datenaustausch zwischen landesweiten Krebsregistern und Kostenträgern sowie zu den Modalitäten der Abrechnung von Fallpauschalen und Meldevergütungen finden sich im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) und im Hessischen Krebsregistergesetz (KRG HE).

Abrechnungsvorgang

Nachdem die durch die Vertrauensstelle geprüften Meldungen zu meldepflichtigen Krebserkrankungen bei der Abrechnungsstelle eingegangen sind, werden die Eckdaten der vergütungsrelevanten Meldungen zur Abrechnung an die jeweiligen Kostenträger weitergegeben. Dort werden diese geprüft und es wird entschieden, ob diese nach Ansicht des Kostenträgers abrechenbar sind. Diese Prüfung muss innerhalb von 31 Werktagen erfolgen. Die Abrechnungsstelle prüft die durch die Kostenträger abgelehnten Abrechnungen, akzeptiert die Ablehnung oder versendet die Eckdaten zu abrechenbaren Meldungen ggf. erneut an den Kostenträger.

Datenübermittlung an die Kostenträger

Die Datenübermittlung an die Kostenträger erfolgt ausschließlich über das Datenträgeraustausch (DTA)-Verfahren, welches hier geregelt wird. Bevor die Meldungen an die Kostenträger weitergeleitet werden, erfolgt im Krebsregister eine Vollständigkeitsprüfung der Pflichtangaben zur Versicherung der Patientinnen und Patienten (einschließlich des Institutionskennzeichens und des Namens der Krankenkasse sowie der Versichertennummer der Patientin / des Patienten) sowie eine Prüfung zur Vergütungspflicht.

Datenrückmeldung an das Krebsregister

Für die Bearbeitung der Rückmeldungen der Kostenträger sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Beanstandungen müssen elektronisch per DTA-Verfahren an das Krebsregister übermittelt werden.
  • Die formellen Anforderungen (z. B. Aufbau der Rechnungsnummer) gem. Protokollnotiz der Technischen Kommission klinische Krebsregister sind zu beachten, s. Download unten.
  • Nach Ablauf der 31-tägigen Prüffrist sind keine Beanstandungen mehr möglich.

Aus Gründen des Datenschutzes sollten auf Zahlungsavisen keine personenbezogenen Informationen genannt werden. Bitte geben Sie stattdessen unsere Forderungsnummer und die laufende Nummer innerhalb der Rechnung an.

Protokollnotiz

Protokollnotiz der Technischen Kommission klinische Krebsregister

Bitte beachten Sie:

  • Aus Gründen des Umweltschutzes bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie Zahlungsavise ausschließlich in elektronischer Form an uns versenden können.
  • Bitte geben Sie bei der Ablehnungsbegründung „Vergütung erfolgte bereits an ein anderes Krebsregister“ an, an welches Krebsregister die Vergütung erfolgte.

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Thomas Becker<br>

Thomas Becker
Sachbearbeitung
Telefon: 0611 3259-1444
Per E-Mail kontaktieren

Technische Fragen

Christoph Hucke<br>

Christoph Hucke
Informatik, Verwaltung
Telefon: 0611 3259-1443
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