Daten im Krebs-Register

Infos zum Daten-Eingang und Daten-Verarbeitung in Leichter Sprache

Daten-Verarbeitung im Krebs-Register

Daten-Verarbeitung bedeutet:

Mit Daten wird gearbeitet.

Damit man mehr über eine Sache weiß.

Das Hessische Krebs-Register arbeitet mit Ihren Daten.

Mit diesem Text wollen wir Ihnen erklären:

Von diesen Einrichtungen bekommen wir Ihre Daten.

So arbeiten wir mit Ihren Daten.

Eine Frau sitzt am Computer.© Reinhild Kassing

Von wem bekommt das Krebs-Register Daten?

Daten von Ärzten und Ärztinnen

Das Krebs-Register bekommt persönliche Daten
von Patienten und Patientinnen:

Wenn sie im Kranken-Haus behandelt werden.

Wenn sie bei einem Arzt oder bei einer Ärztin
behandelt werden.

Die Daten geben die Ärzte und Ärztinnen weiter.

Es geht um diese Infos:

An diesen Stellen im Körper wurde der Krebs entdeckt.

So wird der Krebs behandelt.

Dieser Mann hat Medizin studiert. Zu ihm geht man, wenn man krank ist.© Reinhild Kassing

Daten von Leichen-Schau-Scheinen

Ein Leichen-Schau-Schein ist eine Urkunde.

Darin stehen diese Infos:

Persönliche Daten von einer Person.

An diesem Tag und zu dieser Uhr-Zeit ist diese Person gestorben.

So ist diese Person gestorben.

Das sind die möglichen Gründe für den Tod von dieser Person.

Die Vertrauens-Stelle bekommt den Leichen-Schau-Schein
vom Gesundheits-Amt:

Wenn die Person in Hessen gestorben ist.

So werden Infos gesammelt:

Diese Krebs-Erkrankungen gab es.

So lange hat eine Person mit Krebs gelebt.

Das ist eine Bescheinigung. Eine Urkunde ist eine Bescheinigung.© Reinhild Kassing

Daten vom Melde-Amt

Beim Melde-Amt werden persönliche Daten von
Bürgern und Bürgerinnen gesammelt.

Diese Daten sind wichtig für:

Ausweise.

Urkunden.

Die Vertrauens-Stelle bekommt Daten vom Melde-Amt:

Wenn es Änderungen bei persönlichen Daten gibt.

Zum Beispiel:

Name.

Adresse.

Geschlecht.

Manche Personen ändern ihr Geschlecht.

Wenn Männer als Frau leben.

Dann wird das im Ausweis geändert.

Oder:

Wenn Frauen als Mann leben.

Dann wird das im Ausweis geändert.

Die Vertrauens-Stelle benutzt diese Daten:

Damit sie diese Daten mit den Daten
im Hessischen Krebs-Register vergleichen kann.

Damit die Daten von Patienten und Patientinnen stimmen.

Damit es keine Fehler gibt:

Wenn sich persönliche Daten geändert haben.

Damit man immer weiß:

Diese Person hat diese Krebs-Erkrankung.

Hier sieht man ein Amt. © Reinhild Kassing

Daten aus Krebs-Registern in anderen Bundes-Ländern

Krebs-Register gibt es in allen Bundes-Ländern.

Krebs-Register tauschen Daten aus.

Wenn man Patienten und Patientinnen woanders behandelt.

Zum Beispiel in einem anderen Bundes-Land.

Damit das Krebs-Register von ihrem Wohn-Ort weiß:

So wurde die Person in einem anderen Bundes-Land behandelt.

Damit das Krebs-Register von ihrem Behandlungs-Ort weiß:

So wurde die Person in einem anderen Bundes-Land behandelt.

Diese Infos sind wichtig für die Forschung.

Deutschland-Karte mit den 16 Bundes-Ländern.© Reinhild Kassing

Wie lange werden Daten gespeichert?

Daten von Patienten und Patientinnen werden gelöscht:

10 Jahre nach dem Tod.

130 Jahre nach der Geburt.

Wenn man nicht weiß:

An diesem Datum ist eine Person gestorben.

Diese Regel steht im Hessischen Krebs-Register-Gesetz.

Sie steht in Paragraf 14.

Kalender-Blatt für Monate mit 30 Tagen© Reinhild Kassing

Leichen-Schau-Scheine werden gelöscht:

Spätestens 2 Jahre, nachdem die Vertrauens-Stelle

einen Leichen-Schau-Schein vom Gesundheits-Amt
bekommen hat.

Und wenn man nicht erkennen kann:

Es geht um diesen Patienten oder um diese Patientin
aus dem Hessischen Krebs-Register.

Diese Regel steht im Sicherheits-Plan
vom Hessischen Krebs-Register.

Die Daten vom Melde-Amt werden gelöscht:

Spätestens 2 Jahre, nachdem die Vertrauens-Stelle
die Daten vom Melde-Amt bekommen hat.

Und wenn man nicht erkennen kann:

Es geht um diesen Patienten oder um diese Patientin
aus dem Hessischen Krebs-Register.

Diese Regel steht im Sicherheits-Plan
vom Hessischen Krebs-Register.

Was macht das Krebs-Register mit den Daten?

Vielleicht haben Sie das erste Mal vom Krebs-Register gehört.

Mit diesem Text wollen wir Ihnen erklären:

Das machen wir.

Deshalb brauchen wir Ihre Hilfe.

Eine Frau arbeitet in einem Büro.© Reinhild Kassing

Wer bekommt die Daten?

Mit Ihren Daten arbeitet nur das Hessische Krebs-Register.

Aber.

Manchmal müssen wir persönliche Daten weiter-geben.

Ihre persönlichen Daten bekommen:

  • Krebs-Register von anderen Bundes-Ländern.
  • Ärzte und Ärztinnen.
  • Zahn-Ärzte und Zahn-Ärztinnen.
  • Forschungs-Büros.

Man muss einen Antrag stellen.

Darin muss stehen:

Dafür werden die persönlichen Daten gebraucht.

Persönliche Daten dürfen dann nur für eine Sache benutzt werden.

Sie dürfen nicht für andere Sachen benutzt werden.

Sie dürfen auch nicht an andere weiter-gegeben werden.

Persönliche Daten werden gelöscht:

Wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Die Vertrauens-Stelle bekommt eine Info:

Diese persönlichen Daten wurden gelöscht.

Die Regeln stehen im Hessischen Krebs-Register-Gesetz.

Sie stehen in Paragraf 9 Absatz 6.

Eine Person schreibt auf einem Blatt Papier.© Reinhild Kassing

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Krebs-Register haben:

Dann melden Sie sich bei der Vertrauens-Stelle vom

Hessischen Krebs-Register.

Das sind die Kontakt-Daten:

  • Telefon: 069 56 60 87 60
  • E-Mail: info@hessisches-krebsregister.de
Telefon© Reinhild Kassing

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