Tipps und Wissenswertes
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen Tipps, Anleitungen und wissenswerte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister zur Verfügung.
Informationen rund um das Krebsregister
Meldecheckliste für die Prüfung Ihrer Meldepflicht beim Krebsregister
Mit dieser Checkliste können Sie schnell und einfach überprüfen, ob Sie meldepflichtig sind und zu welchen Meldeanlässen Sie künftig Daten an uns senden.
Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln. Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.
Informationen für Ihr Fachgebiet
Melderatgeber Augenheilkunde
Alles Wichtige zur Meldung von Augentumoren finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Dermatologie
Alles Wichtige zur Meldung von dermatologischen Tumorerkrankungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Endokrinologie
Alles Wichtige zur Meldung von endokrinen Tumorerkrankungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Gastroenterologie
Alles Wichtige zur Meldung von gastroenterologischen Tumorerkrankungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Gynäkologie
Alles zur Meldung von gynäkologischen Krebserkrankungen und Tumoren der Brust finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Hämatologie
Alles Wichtige zur Meldung von bösartigen hämatologischen Erkrankungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber HNO-Heilkunde
Alles Wichtige zur Meldung von Tumoren im Kopf- und Halsbereich finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Neurologie
Alles Wichtige zur Meldung von neurologischen Tumorerkrankungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Pneumologie
Alles Wichtige zur Meldung von Tumoren an Lunge und Rippenfell finden Sie in diesem Ratgeber.
Melderatgeber Urologie
Alles Wichtige zur Meldung von urologischen Tumorerkrankungen finden Sie in diesem Ratgeber.
Krebsregister im Praxis- und Klinikalltag
Welche Informationen die Pathologie auf dem Einsendeschein braucht
Bitte geben Sie diese Versicherungsdaten auf dem Einsendeschein an – damit Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Pathologie reibungslos ihre Meldevergütung erhalten!
Warum melden, wenn doch schon die Pathologie gemeldet hat
Nicht nur die Pathologien sind meldepflichtig, sondern auch alle an der Krebsbehandlung beteiligten Einrichtungen – also auch die Einsenderinnen und Einsender.
Tipps zur einfachen Meldungsübermittlung
Service "Doku-Check" für die Online-Erfassung im Meldeportal
Mit dem „Doku-Check“ prüft die Vertrauensstelle automatisch Ihre ersten Meldungen bei der "Online-Erfassung" und gibt verlässliche Tipps und Empfehlungen.
Wie Sie mit der oBDS-Schnittstelle schneller und einfacher melden
Mit der oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) können Sie einfach ganze Meldungspakete erstellen – und mit wenigen Schritten an die Vertrauensstelle übermitteln.
Weitere Systeme für die Krebsregistermeldung
Es gibt weitere Systeme, mit deren Hilfe Sie strukturiert Krebsdaten erfassen können. Die Systeme, die wir in Hessen für die Krebsregistermeldung freigegeben haben, finden Sie hier.
Themen rund um die Krebsregistrierung
Diese Daten werden vom Krebsregister erfasst und ausgewertet
Die von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten gemeldeten Informationen beinhalten klinische und epidemiologische Daten.
Welche Fragen vom Krebsregister beantwortet werden sollen
In diesem Artikel geben wir Ihnen Beispiele für bevölkerungs- und behandlungsbezogene Fragen, auf die wir eine valide Antwort geben möchten.
Akteure in der hessischen und deutschen Krebsregisterlandschaft
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Akteure in der hessischen und deutschen Krebsregisterlandschaft.
Mit Datenaustausch Gesamtüberblick über die Behandlung wahren
Krebsregister tauschen kontinuierlich Daten aus, um Teilbestände zu vermeiden und einen Gesamtüberblick über die Krebsbehandlung über alle Register hinweg zu erhalten.
Mit Ihrer Unterstützung Lücken in der Dokumentation schließen
Einrichtungen, die Daten aus zurückliegenden Jahren noch nicht übermittelt haben, sind bei Vorliegen einer meldepflichtigen Krebserkrankung zur nachträglichen Meldung aufgefordert.