Meldung von bösartigen
hämatologischen Erkrankungen

In dem Blitzratgeber Hämatologie finden hämatologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

Als hämatologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einer bösartigen hämatologischen Erkrankung leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die bösartigen Erkrankungen und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.

Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen – darunter auch bösartige hämatologische Erkrankungen, in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.

Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose

Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.

Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße

Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle hämatologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen

Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient

  • den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine Verbesserung der onkologischen Versorgung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
  • Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
  • der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.

Meldepflichtige hämatologische Krebserkrankungen

Bösartige Neubildungen

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C81.-

Hodgkin-Lymphom
[Lymphogranulomatose]

C82.-

Follikuläres Lymphom

C83.-

Nicht follikuläres Lymphom

C84.-

Reifzellige T/NK-Zell-Lymphome

C85.-

Sonstige und nicht näher bez. Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms

C86.-

Weitere spezifische T/NK-Zell-Lymphome

C88.-

Bösartige immunproliferative Krankheiten

C90.-

Plasmozytom und bösartige Plasmazell-Neubildungen

C91.-

Lymphatische Leukämie

C92.-

Myeloische Leukämie

C93.-

Monozytenleukämie

C94.-

Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps

C95.-

Leukämien nicht näher bezeichneten Zelltyps

C96.-

Sonstige und nicht näher bez. Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

D45

Polycythaemia vera

Morphologiecode mit /3

D46.-

Myelodysplastische Syndrome

Morphologiecode mit /3

D47.1

Chronische myeloproliferative Krankheit

Morphologiecode mit /3

D47.2

Monoklonale Gammopathie


nicht meldepflichtig

D47.3

Essentielle Thrombozythaemie

Morphologiecode mit /3

D47.4

Osteomyelofibrose

Morphologiecode mit /3

D47.5

Chronische Eosinophilen-Leukämie

Morphologiecode mit /3

Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:

Was melden hämatologisch tätige Einrichtungen?

Meldeanlass

Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit

Stationäre Versorgung

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund
(Pathologie)

Operation

Strahlentherapie
(Beginn und Ende)


z. B.
Radiatio des Mediastinums bei M. Hodgkin, Radiatio frakturgefährdeter Wirbel bei multiplem Myelom


z. B.
Radiatio des Mediastinums bei M. Hodgkin, Radiatio frakturgefährdeter Wirbel bei multiplem Myelom


z. B.
TBI bei allogener Stammzelltransplantation

Systemische Therapie
(Beginn und Ende)

Verlauf
(Nachsorge, Rezidiv, Progress, etc.)

Abschluss
(Sterbefall)

Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!

  • Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
  • Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.

Welche Daten melden hämatologisch tätige Einrichtungen?

  1. Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
  2. Detailliertere Dokumentationshinweise für hämatologische Erkrankungen finden Sie hier: Dokumentationshinweise für bösartige hämatologische Erkrankungen

Wie melden hämatologisch tätige Einrichtungen?

Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".

  • Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
    WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
  • Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
  • Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme

Sie erhalten für Ihre Meldungen:

  1. Eine Meldevergütung.
  2. Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
  3. Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
    durch andere Ärztinnen und Ärzte.
  4. Unterstützung in der Tumordokumentation.

5 Schritte zur ersten Meldung

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Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
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Bettina Friedrich<br>

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