Ihre Daten, Ihre Rechte
Wir verarbeiten Ihre Daten – und Sie haben diese in der Hand. Welche Rechte Ihnen zustehen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Rechtliche Grundlagen
Seit Mai 2018 gelten europaweit einheitliche Datenschutzregeln, welche in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geregelt werden. Die EU-DSGVO gilt auch für das Hessische Krebsregister, da wir im Rahmen unserer Tätigkeit Daten verarbeiten. Da es Ihre Daten sind, haben Sie auch mehrere Rechte, auf die wir an dieser Stelle gerne verweisen. Diese Rechte gehen einerseits aus der EU-DSGVO und andererseits aus dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) hervor. Darüber hinaus sind weitere Rechte im Hessischen Krebsregistergesetz (KRG HE) verankert. Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Websites:
Ihre Rechte
Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht gemäß Artikel 15 der EU-DSGVO Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der § 24 Abs. 2, § 25 Abs. 2, § 26 Abs. 2 und § 33 HDSIG eingeschränkt werden kann. Weitere Informationen zu Ihrem Auskunftsrecht gemäß § 13 KRG HE und wie Sie einen Antrag auf Auskunft stellen können, finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie gemäß Artikel 16 der EU-DSGVO eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sind, haben Sie das Recht auf eine Vervollständigung.
Recht auf Löschung
Gemäß Artikel 17 der EU-DSGVO und § 34 HDSIG haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ob Ihr Anspruch auf Löschung erfüllt werden kann, hängt davon ab, ob wir Ihre Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Regelung zur Löschung ist in § 7a KRG HE festgelegt und mit dem Widerspruchsrecht verbunden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Gemäß Artikel 18 der EU-DSGVO haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit der dauerhaften Speicherung Ihrer Identitätsdaten im Krebsregister zu widersprechen. Ihr Widerspruchsrecht ist im § 7a KRG HE gesetzlich verankert.
Zu Ihren Identitätsdaten gehören Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, werden diese Daten durch Kontrollnummern ersetzt, um Ihre Identität zu schützen. Einige Identitätsdaten sind von einem Widerspruch ausgenommen, wie z. B. Ihr Geschlecht und Ihr Lebensalter bei der ersten Krebsdiagnose. Diese Informationen bleiben im Krebsregister gespeichert, jedoch sind Sie als Person nicht mehr identifizierbar. Medizinische Informationen zu Ihrer Erkrankung werden weiterhin im Krebsregister aufbewahrt, um zur Erforschung von Krebs beizutragen. Sieben Jahre nach Eingang der Widerspruchserklärung werden alle Daten zu Ihrer Identität und Erkrankung gelöscht.
Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Diese sind verpflichtet, das Krebsregister zu informieren. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Widerspruch direkt beim Krebsregister einzureichen. Hierfür steht Ihnen ein Formular mit weiteren Informationen zur Verfügung, das Sie auf dieser Seite weiter unten finden.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutzund Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Formular "Auskunftsrecht"
§ 13 Hessisches Krebsregistergesetz und Artikel 15 der EU-DSGVO, Hessisches KrebsregisterSie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über Sie im Hessischen Krebsregister gespeichert sind. Für Ihre Anfrage steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:
Formular "Widerspruchsrecht"
§ 7a Hessisches Krebsregistergesetz, Hessisches KrebsregisterSie haben das Recht, der dauerhaften Speicherung Ihrer Identitätsdaten zu widersprechen. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Diese sind verpflichtet, das Krebsregister zu informieren. Sie haben auch die Möglichkeit, über folgendes Formular Ihren Widerspruch direkt beim Krebsregister einzureichen: