Ihre Daten, Ihre Rechte
Wir verarbeiten Ihre Daten - und Sie haben diese in der Hand. Welche Rechte Ihnen zustehen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Seit Mai 2018 gelten europaweit einheitliche Datenschutzregeln, welche in der Datenschutz-Grundverordung (EU-DSGVO) geregelt werden. Die EU-DSGVO gilt auch für das Hessische Krebsregister, da wir im Rahmen unserer Tätigkeit Daten verarbeiten. Da es Ihre Daten sind, haben Sie auch mehrere Rechte, auf die wir an dieser Stelle gerne verweisen. Diese Rechte gehen einerseits aus der EU-DSGVO hervor und andererseits aus dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites:
Übersicht Ihrer Rechte
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der § 24 Abs. 2, § 25 Abs. 2, § 26 Abs. 2 und § 33 HDSIG eingeschränkt wird.
Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 EU-DSGVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 EU-DSGVO und der § 34 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 EU-DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch
Sie haben nach Art. 21 EU-DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes beschreibt das Widerspruchsrecht der Patientin bzw. des Patienten. Das Hessische Krebsregistsergesetz finden Sie auf folgender Seite:
Historie und gesetzliche Grundlage
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden, der Ihre Beschwerde prüfen wird:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611 1408–0
Telefax: 0611 1408-611