Aufgaben und Ziele des Hessischen Krebsregisters

Das Hessische Krebsregister hat die Aufgabe, fortlaufend und flächendeckend Daten zu hessischen Krebsfällen und onkologischer Behandlung zu erfassen, auszuwerten und für Forschung und Qualitätssicherung bereitzustellen.

Flächendeckende klinisch-epidemiologische
Krebsregistrierung in Hessen

In der ärztlichen Behandlung kommen viele medizinische Fachgebiete mit an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten in Berührung. Dabei unterliegen die Behandlungsstrategien wie die Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Behandlung und Nachsorge, einem ständigen Wandel und einem kontinuierlichen Fortschritt.

Für ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen im Kampf gegen Krebserkrankungen ist im Jahr 2008 der Nationale Krebsplan initiiert worden. Im Jahr 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) in Kraft getreten, welches den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans nachkommt.

Seitdem baut das Land Hessen ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister auf. Arbeitsgrundlage für das Hessische Krebsregister ist das Hessische Krebsregistergesetz (KRG HE), welches im Oktober 2014 in Kraft trat. Hessische (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die an der onkologischen Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, Behandlungsinformationen an das Hessische Krebsregister zu übermitteln. Dies geschieht, sofern eine meldepflichtige Krebserkrankung vorliegt, über Meldungen zu festgelegten Meldeanlässen.

Im klinisch-epidemiologischen Krebsregister wird der gesamte Verlauf einer Krebserkrankung (detailliertere Diagnostik, durchgeführte (Primär-)Therapien, aufgetretene Rezidive, fortlaufender Status der Tumorerkrankung) dokumentiert. Bei der Meldepflicht steht der Leistungsbezug im Fokus, das heißt jede Ärztin und jeder Arzt meldet die eigenen onkologischen Behandlungsdaten an das Hessische Krebsregister. Im Krebsregister entsteht somit bei Meldung aller onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte ein gesamtheitliches Bild des Tumorgeschehens der Patientin oder des Patienten.

Eine kontinuierliche Evaluation der flächendeckenden onkologischen Versorgung ist notwendig, um die Qualität für die Patientinnen bzw. Patienten dauerhaft zu sichern. Bei zunehmender Komplexität der Therapiemaßnahmen bedarf es eines zentralen Registers, das die gesamten Behandlungsdaten zusammenführt. Das gesamte Krebsgeschehen kann auf diese Weise langfristig und überregional beobachtet werden sowie Erkenntnisse über Erfolge und Defizite in der onkologischen Versorgung erzielt werden.

Deshalb hat das Hessische Krebsregister die Aufgabe, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten. Um auch deutschlandweit die Meldungen zu der Diagnose, der Therapie, dem Verlauf und der Nachsorge nach dem gleichen Schema für weitergehende Auswertungen zusammenführen und analysieren zu können, ist der von Ärztinnen und Ärzten zu meldende Datensatz bundeseinheitlich festgelegt.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen sowie Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Ziele des Hessischen Krebsregisters:

  • Erfassung des Krebsgeschehens in Hessen

  • Evaluation onkologischer Versorgungsqualität

  • Darstellung von Krebsbehandlungen und Verläufen

  • Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung

Meldende erhalten für ihre Meldungen:

  1. Eine Meldevergütung.
  2. Informationen zum aktuellen Vitalstatus ihrer Patientin bzw. ihres Patienten.
  3. Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung durch andere Ärztinnen und Ärzte.
  4. Unterstützung in der Tumordokumentation.

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