Datenrückmeldungen des Hessischen Krebsregisters

Wir erhalten Daten von verschiedenen Stellen zu Ihren Patientinnen und Patienten und führen diese Informationen zusammen. Diese Angaben stellen wir den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu den Hintergründen sowie zu den bestehenden und zukünftig geplanten Datenrückmeldungen.

Hintergrund der Datenrückmeldungen

Das Hessische Krebsregister erhält eine Vielfalt von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Als Beitrag zur effektiven Krebsbehandlung hat die Vertrauensstelle die Aufgabe, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten personenbezogene Informationen zu allen Tumorerkrankungen ihrer Patientinnen und Patienten zu übermitteln. Diese Aufgabe ist in § 12 des Hessischen Krebsregistergesetzes festgelegt.

Durch die Übermittlung der Daten soll den Ärztinnen und Ärzten die komplexe Recherchearbeit abgenommen werden, die ansonsten durch zeitintensive Anfragen bei den Patientinnen und Patienten, behandelnden Einrichtungen oder bei Einwohnermeldeämtern entstehen würde.

Datenquellen des Hessischen Krebsregisters

  1. Hessische Ärztinnen und Ärzte
    Daten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz
  2. Meldeämter
    Daten gemäß des § 26 der Meldedatenübermittlungsverordnung
  3. Gesundheitsämter
    Leichenschauscheine der in Hessen verstorbenen Bürgerinnen und Bürger
  4. Krebsregister anderer Bundesländer
    Daten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz
Datenquellen des Hessischen Krebsregisters
Datenquellen des Hessischen Krebsregisters

Nach einem mehrstufigen Bearbeitungsprozess werden die Daten im Hessischen Krebsregister zusammengeführt und für die Datenrückmeldung verwendet. Die Rückmeldungen erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die den elektronischen Übermittlungsweg der Meldungen nutzen.

Datenrückmeldungen

1. Vitalstatusrückmeldung

Bei dieser Rückmeldung erhalten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte strukturierte Informationen zum Vitalstatus ihrer Patientin bzw. ihres Patienten. Die Rückmeldung erfolgt zweimal im Jahr: im Frühjahr und im Herbst.

2. Vital- und Tumorstatusrückmeldung

Bei dieser Rückmeldung erhalten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte strukturierte Informationen zum Vital- und Tumorstatus ihrer Patientin bzw. ihres Patienten. Die Übermittlung erfolgt gemeinsam mit der Vitalstatusrückmeldung.

Weitere geplante Rückmeldungen

Neben der Vitalstatus- und der Vital- und Tumorstatusrückmeldung möchten wir Ihnen zukünftig weitere Informationen zurückmelden, z. B. Behandlungsdaten oder den Adressstatus der Patientin bzw. des Patienten. Wir werden Sie informieren, sobald neue Datenrückmeldungen zur Verfügung stehen.

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Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
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