Schutz und Sicherheit Ihrer Daten

Um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen, setzen wir organisatorische und technische Vorkehrungen um. Über diese möchten wir Sie hier informieren.

Datenschutz und -sicherheit im Krebsregister

Informationen, die im Hessischen Krebsregister gespeichert und verarbeitet werden, sind sehr sensibel. Wir treffen vielfältige datenschutzrechtliche Maßnahmen, um deren Sicherheit zu gewährleisten.

  • Bereits die organisatorischen Strukturen der Krebsregistrierung stellen sicher, dass Einblicke in personenbezogene Daten ausschließlich durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sind, die diese Informationen zur jeweiligen Aufgabenerfüllung benötigen. Unbefugte haben weder die Möglichkeit auf Daten zuzugreifen noch diese zu verändern.
  • Verschiedene technische Sicherheitsvorkehrungen stellen die Vertraulichkeit und auch die Integrität der Daten sicher. Ihre personenbezogenen Daten sind nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt und durch physikalisch getrennte Netze, Zugriffsberechtigungen und weitere organisatorische und strukturelle Maßnahmen abgeschirmt.

Wir arbeiten eng mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammen, um Ihre Daten langfristig und sicher zu schützen.

Datenhaltung in der Vertrauensstelle
und Abrechnungsstelle

Sicherheit ist besonders wichtig in der Vertrauensstelle und in der Abrechnungsstelle, da hier aus folgenden Gründen die Einsichtnahme der personenbezogenen Daten im Klartext möglich ist:

  • In der Vertrauensstelle werden die onkologischen Meldungen aus verschiedenen Quellen auf Personen- und auch Tumorebene einander zugeordnet.
  • Die Vertrauensstelle gibt den meldenden Ärztinnen und Ärzten konkrete Rückmeldungen zu deren jeweils behandelten bzw. onkologisch betreuten Patientinnen und Patienten. Diese umfassen weitere (in anderen Einrichtungen durchgeführte) Behandlungen, Zweittumoren und Krankheitsverläufe.
  • In der Abrechnungsstelle werden die einzelfallbezogenen Abrechnungen von Meldevergütungen und Fallpauschalen mit den Krankenkassen abgewickelt.

Die Erfüllung dieser Aufgaben ist nur möglich, wenn die Angaben im Klartext vorliegen.

Datenhaltung in der
Landesauswertungsstelle

In der Landesauswertungsstelle sind keine personenbezogenen Daten im Klartext notwendig. Die epidemiologischen und klinischen Auswertungen der Landesauswertungsstelle erfolgen stets pseudonymisiert und aggregiert, also über Gruppen von Patientinnen und Patienten.

  • Die Landesauswertungsstelle nimmt gesetzlich geregelte Abgleiche mit anderen Datenquellen vor, wie den Abgleich mit Daten aus Screeningeinheiten zum Brustkrebsscreening oder die Datenlieferung an das Robert Koch-Institut, wo bundesweit epidemiologische Krebsdaten erfasst werden.
  • Für diese Vorgänge sind mangels der Angaben im Klartext sogenannte Kontrollnummern zum Abgleich vorgesehen. Das sind in einem mehrstufigen Verfahren verschlüsselte personenbezogene Daten, die schon im früheren epidemiologischen Krebsregister zum Einsatz kamen. Die Kontrollnummern werden in der Vertrauensstelle erzeugt und die Schlüssel der Landesauswertungsstelle nicht bekannt gemacht.

Infohotline für Betroffene

Fragen zur Datenverarbeitung? Wir beraten Sie gerne!

069 5660876-0Mo. bis Do. von 8 - 16 Uhr;
Fr. von 8 - 13 Uhr