Übermittlungswege der Meldungen

Für Ihre Krebsregistermeldung stehen Ihnen verschiedene Übermittlungswege zur Verfügung. Hier erfahren Sie, welcher für Sie der geeignete ist.

Übermittlung von Krebsdaten

In unserem Meldeportal können Meldungen über zwei Wege an uns übermittelt werden: die reine Online-Erfassung oder den WebUpload (WUP). Die Wahl des Übermittlungswegs ist abhängig von den vorliegenden technischen Voraussetzungen in der Abteilung bzw. Praxis.

Übermittlungswege der Meldungen an das Krebsregister Hessen 2022

Über die kostenlose Online-Erfassung im Meldeportal werden Krebsdaten einzeln eingegeben. Dieser Übermittlungsweg ist für diejenigen Meldenden geeignet, deren Dokumentationssystem (z. B. Krankenhausinformationssystem, Pathologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem bzw. Tumordokumentationssystem) keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Diese Schnittstelle heißt oBDS-Schnittstelle. Früher war sie unter dem Namen ADT/GEKID-Schnittstelle bekannt.

Der kostenlose WebUpload im Meldeportal dient dem Übermitteln von Meldungspaketen (XML-Dateien). Er richtet sich an Meldende, deren Dokumentationssystem eine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister anbietet.

Erklärvideo "Übermittlungswege der Meldungen"

Das unten stehende Präsentationsvideo beschäftigt sich mit der Meldungsübermittlung an das Hessische Krebsregister. Es stellt die Online-Erfassung bzw. den WebUpload im Meldeportal vor und hilft bei der Wahl Ihres zukünftigen Übermittlungswegs.

Bei Ansicht des Videos direkt auf YouTube stehen Ihnen Videokapitel zur Verfügung, über die Sie schneller zu den Inhalten gelangen, die für Sie relevant sind:

Wichtige Meldehinweise

Damit Sie aus Ihrem Dokumentationssystem (z. B. Praxisverwaltungssystem) Krebsdaten übermitteln können, gibt es bundesweit eine einheitliche Schnittstelle: die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle). Steht diese Schnittstelle in Ihrem Dokumentationssystem zur Verfügung, können Sie darüber Meldungspakete (XML-Dateien) mit vielen meldepflichtigen Behandlungsinformationen für das Hessische Krebsregister erstellen.

Der Aufwand der Meldungsübermittlung über die oBDS-Schnittstelle (WebUpload) ist im Vergleich zur Online-Erfassung deutlich geringer. Beispielsweise sparen Sie eine doppelte Dateneingabe, indem Sie für Ihre Krebsregistermeldung vorliegende Daten aus Ihrem Dokumentationssystem nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Systeme mit oBDS-Schnittstelle".

Um die Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle in Praxissystemen zu fördern, setzen wir aktuell das Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors" um.

Mit dem aktuellen Hessischen Krebsregistergesetz, das am 15. August 2023 in Kraft trat, ändert sich die Handhabung einer Krebsregistermeldung bei vorliegendem Widerspruch. Wurde früher bei einem Widerspruch der gesamte Datensatz zu einer betroffenen Person nicht gespeichert, ändert sich nun das Vorgehen wie folgt:

  • Es müssen auch nach einem Widerspruch vollständige Meldungen zu dieser Person übermittelt werden.
  • Zu einer vollständigen Meldung gehören auch die Angaben der Identitätsdaten der betroffenen Person wie Name, Adresse und Geburtsdatum.
  • Bei einem Widerspruch muss mindestens in der ersten Meldung bei der Meldebegründung „Patient/in hat widersprochen“ angegeben werden.

Nach der Abrechnung mit den Kostenträgern und der Auszahlung der Meldevergütung werden die Identitätsdaten der betroffenen Personen im Krebsregister gelöscht (§ 7a KRG HE).

  • Bitte melden Sie innerhalb von zwölf Wochen nachdem die Behandlung durchgeführt wurde. Die 12-Wochen-Frist orientiert sich an dem Leistungsdatum einer Behandlung. Eine Erklärung zum Leistungsdatum finden Sie auf der Seite "Begriffe der Tumordokumentation".

  • Eine rückwirkende Meldung von Behandlungsdaten nehmen wir gerne an. Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Meldungen von Behandlungen vergüten, die Sie (ausgehend vom aktuellen Jahr) in den vergangenen vier Jahren erbracht haben. Bitte lesen Sie hierzu unsere Voraussetzungen für die Vergütung der Meldungen.

  • Die Meldungsübermittlung ist zukünftig nur noch über die Online-Erfassung oder über den WebUpload (WUP) möglich. Aufgrund der Neufassung des Hessischen Krebsregistergesetzes, die am 15. August in Kraft trat, dürfen wir keine Papierbögen mehr annehmen.
  • Vorhandene Papierbögen dürfen von den Einrichtungen noch aufgebraucht werden.
  • Dennoch bedeutet diese Gesetzesänderung eine Umstellung des Meldeverfahrens, damit Sie weiterhin Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bitte nutzen Sie zeitnah einen elektronischen Übermittlungsweg. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen mit verschiedenen Services zur Seite.

  • Über die Online-Erfassung können keine Krebsinformationen zum Meldeanlass "Histologie" getätigt werden. Deshalb nutzen hessische Pathologien den WebUpload im Meldeportal. Voraussetzung dafür ist, dass im Pathologieinformationssystem eine oBDS-Schnittstelle eingerichtet ist.
  • Aufgrund der Neufassung des Hessischen Krebsregistergesetzes, die am 15. August in Kraft trat, dürfen wir keine Papierbögen mehr annehmen. Vorhandene Papierbögen dürfen jedoch von den Einrichtungen noch aufgebraucht werden.

  • Bitte stellen Sie Ihren Übermittlungsweg auf den WebUpload um, damit Sie auch weiterhin Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können.

  • Im stationären Bereich wird oftmals ein Tumorzentrum mit der Übermittlung der Meldung an das Hessische Krebsregister beauftragt. Das Tumorzentrum ist der Einsender der Meldung. Die Chefärztin bzw. der Chefarzt der jeweiligen Abteilung bleibt jedoch verantwortliche Melderin bzw. verantwortlicher Melder im Sinne des Hessischen Krebsregistergesetzes. Dies gilt auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, wenn sie eine andere Stelle mit der Meldungsübermittlung beauftragen.
  • Es gibt Dienstleister, die sich auf die Tumordokumentation und Krebsregistermeldung spezialisiert haben. Diese übernehmen die Meldungsübermittlung für meldepflichtige Ärztinnen und Ärzte. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an unser Team Meldeberatung.

Der Übermittlungsweg kann bei Bedarf geändert werden, beispielsweise wenn Sie zukünftig Meldungspakete über den WebUpload melden möchten. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Meldeportal des Hessischen Krebsregisters

Online-Erfassung von Meldungen

Jeder meldenden Einrichtung (außer Pathologien), der im Dokumentationssystem aktuell noch keine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister vorliegt, steht die Online-Erfassung zur Meldungsübermittlung zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit, alle vorliegenden Daten zu Patientinnen und Patienten manuell über Webformulare einzugeben.

WebUpload (WUP) von Meldungspaketen

Dieser Übermittlungsweg bietet den Vorteil, dass aus dem in der Klinikabteilung bzw. Praxis vorliegenden Dokumentationssystem heraus über die oBDS-Schnittstelle viele Meldungen gleichzeitig übermittelt werden können. Zudem findet eine automatische Validierung gegen das jeweilige oBDS-Schema statt, sodass Sie Fehlerkorrekturen unmittelbar vor Übermittlung der Daten vornehmen können und dadurch Nachfragen vom Krebsregister minimieren.

Nutzungshinweise zum Meldeportal

Hier finden Sie Informationen zur Bedienung des Meldeportals. Unabhängig davon, ob Sie im Meldeportal die Online-Erfassung oder den WebUpload nutzen:

Meldeportal

Diagnose- und Behandlungsdaten online erfassen bzw. Meldungspakete hochladen!

Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
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