Übermittlungswege der Meldungen
Für Ihre Krebsregistermeldung stehen Ihnen verschiedene Übermittlungswege zur Verfügung. Hier erfahren Sie, welcher für Sie der geeignete ist.
Übermittlung von Krebsdaten
In unserem Meldeportal können Meldungen über zwei Wege an uns übermittelt werden: die reine Online-Erfassung oder den WebUpload (WUP). Die Wahl des Übermittlungswegs ist abhängig von den vorliegenden technischen Voraussetzungen in der Abteilung bzw. Praxis.
Über die kostenlose Online-Erfassung im Meldeportal werden Krebsdaten einzeln eingegeben. Dieser Übermittlungsweg ist für diejenigen Meldenden geeignet, deren Dokumentationssystem (z. B. Krankenhausinformationssystem, Pathologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem bzw. Tumordokumentationssystem) keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Diese Schnittstelle heißt oBDS-Schnittstelle. Früher war sie unter dem Namen ADT/GEKID-Schnittstelle bekannt.
Der kostenlose WebUpload im Meldeportal dient dem Übermitteln von Meldungspaketen (XML-Dateien). Er richtet sich an Meldende, deren Dokumentationssystem eine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister anbietet.
Wichtige Meldehinweise
Verfügt Ihr Dokumentationssystem über eine Schnittstelle zum Landeskrebsregister?
Damit Sie aus Ihrem Dokumentationssystem (z. B. Praxisverwaltungssystem) Krebsdaten übermitteln können, gibt es bundesweit eine einheitliche Schnittstelle: die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle). Steht diese Schnittstelle in Ihrem Dokumentationssystem zur Verfügung, können Sie darüber Meldungspakete (XML-Dateien) mit vielen meldepflichtigen Behandlungsinformationen für das Hessische Krebsregister erstellen.
Der Aufwand der Meldungsübermittlung über die oBDS-Schnittstelle (WebUpload) ist im Vergleich zur Online-Erfassung deutlich geringer. Beispielsweise sparen Sie eine doppelte Dateneingabe, indem Sie für Ihre Krebsregistermeldung vorliegende Daten aus Ihrem Dokumentationssystem nutzen. Wir empfehlen Ihnen die Anschaffung dieser Schnittstelle, sodass Sie aus Ihrem eingesetzten Dokumentationssystem heraus einfacher Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Hier ist auch das Mitwirken Ihres Softwareherstellers erforderlich!
Auf folgender Seite haben wir alle Systeme gesammelt, bei denen wir die oBDS-Schnittstelle (bzw. früher die ADT/GEKID-Schnittstelle) für die Krebsregistermeldung freigegeben haben. Diese kommen in Hessen aktiv zum Einsatz. Außerdem wollen wir hessischen Praxen den Weg in die gesetzlich vorgeschriebene Meldetätigkeit erleichtern. Deshalb erfahren Sie hier mehr über unser Vorhaben, die Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle in Praxisverwaltungssystemen zu fördern.

Dokumentationssysteme mit oBDS-Schnittstelle
Meldeportal des Hessischen Krebsregisters
Online-Erfassung von Meldungen
Jeder meldenden Einrichtung (außer Pathologien), der im Dokumentationssystem aktuell noch keine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister vorliegt, steht die Online-Erfassung zur Meldungsübermittlung zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit, alle vorliegenden Daten zu Patientinnen und Patienten manuell über Webformulare einzugeben.
Anleitungen zur Online-Erfassung
WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
Dieser Übermittlungsweg bietet den Vorteil, dass aus dem in der Klinikabteilung bzw. Praxis vorliegenden Dokumentationssystem heraus über die oBDS-Schnittstelle viele Meldungen gleichzeitig übermittelt werden können. Zudem findet eine automatische Validierung gegen das jeweilige oBDS-Schema statt, sodass Sie Fehlerkorrekturen unmittelbar vor Übermittlung der Daten vornehmen können und dadurch Nachfragen vom Krebsregister minimieren.
Anleitungen zum WebUpload
Nutzungshinweise zum Meldeportal
Änderung des Übermittlungswegs
Der Übermittlungsweg kann bei Bedarf geändert werden, beispielsweise wenn Sie zukünftig über den WUP melden möchten. Hierzu beraten wir Sie gerne.