Glossar für die Tumordokumentation

In unserem Glossar erklären wir Begriffe, die für die Tumordokumentation wichtig sind.

  • Best-Of-Datensatz

    Das Hessische Krebsregister erhält Meldungen zu Krebsfällen aus verschiedenen Quellen. Diese Meldungen beziehen sich auf bestimmte Ereignisse (Diagnose, Therapie, Verlauf) im Krankheitsgeschehen. Erhält das Krebsregister zu einem eindeutig identifizierten Tumorfall einer Patientin bzw. eines Patienten dasselbe Ereignis von unterschiedlichen Meldenden, werden diese Meldungen zum bestmöglichen Datensatz zusammengefasst. Die Zusammenfassung wird Best-Of genannt und bildet die Grundlage für länderspezifische Auswertungen und Fragestellungen.

  • Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz

    Der Basisdatensatz soll u. a. dazu dienen, in allen Bundesländern und klinischen Strukturen einen einheitlichen Austauschdatensatz zu bieten und für die Auswertung von Krebsbehandlungen zu nutzen. Der Basisdatensatz gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module erweitert. Die vom Hessischen Krebsregister definierten Mindestanforderungen orientieren sich an dem Basisdatensatz.

  • Ergänzungsmodule

    Bei einigen Tumorentitäten ist der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz für eine zweckdienliche Abbildung des Tumorgeschehens nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden Ergänzungsmodule geschaffen, die zusätzliche medizinische Informationen über die Behandlung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten enthalten.

  • Histologie

    Die Histologie (Morphologie, Beschaffenheit) eines Tumors wird mithilfe des Morphologie-Kapitels der ICD-O-3-Klassifikation codiert. Das Kapitel umfasst vierstellige Zahlen-Codes beginnend bei 8000 und endend bei 9992. Ergänzend steht an fünfter Stelle der Behavior-Code bzw. die Dignität des Tumors. Die Ausprägungen hierfür sind:

    • gutartig (/0),
    • unsicher, ob gut- oder bösartig (/1),
    • in situ Karzinom (/2),
    • bösartig (/3),
    • Metastase (/6) oder
    • unsicher, ob Primärtumor oder Metastase (/9).

    In Kombination mit der Topographie eines Tumors ergibt sich dann die ICD-10-Diagnosecodierung. Die Ausprägungen "/6" und "/9" werden im Krebsregister nicht verwendet.

  • ICD-10-GM

    Die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) ist ein Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Die aktuell für Deutschland gültige Ausgabe ist die ICD-10-GM. Die Zahl 10 weist auf die Revision hin, GM bedeutet German Modification. Für das Krebsregister ist das Kapitel II (Neubildungen) relevant (siehe Seite "Meldepflichtige Krebserkrankungen").

  • ICD-O

    Die ICD-O-3 (3. Ausgabe) ist die Internationale Klassifikation der Krankheiten für die Onkologie. Da die ICD-O-3 eine Zwei-Achsen-Klassifikation ist, kann durch ihre Codes die Topographie (Lokalisation) und die Morphologie (Histologie) einer Neoplasie näher beschrieben werden.

  • Leistungsdatum

    Das Leistungsdatum ist in der Meldetätigkeit das Datum, an dem die Behandlung bzw. Leistung des jeweiligen Meldeanlasses durchgeführt wurde. Bei Meldung einer/eines

    • Erstdiagnose ist es das Diagnosedatum,
    • Operation ist das Operationsdatum,
    • Strahlen- bzw. systemischen Therapie ist das Beginn- bzw. Enddatum,
    • Verlaufes ist das Untersuchungsdatum,
    • Abschlusses ist das Sterbedatum und
    • Pathologiebefundes ist das Befunddatum.
  • Leistungsjahr

    Das Leistungsjahr definiert in der Meldetätigkeit das Jahr, in dem die von den Ärztinnen und Ärzten übermittelten Behandlungen bzw. Leistungen stattgefunden haben. Als Leistungen sind Erstdiagnosen, Pathologiebefunde, Therapien, Verläufe und Abschlüsse zu verstehen. Siehe auch Leistungsdatum.

  • Meldeanlässe

    Hessische Behandlungseinrichtungen übermitteln, sofern eine meldepflichtige Krebserkrankung vorliegt, Meldungen zu festgelegten Meldeanlässen an das Krebsregister. Meldeanlässe sind:

    • Diagnose einer Tumorerkrankung
    • Histologische, zytologische und autoptische Sicherung der Diagnose
    • Beginn sowie der Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie)
    • Änderungen im Krankheitsverlauf (Rezidive, Metastasen, Zweittumoren)
    • Ergebnis der Nachsorge
    • Tod der Patientin bzw. des Patienten
  • Mindestanforderungen

    Über Meldeanlässe wird der mögliche Verlauf einer Krebserkrankung festgelegt. Für jeden Meldeanlass wurden grundlegende Behandlungsinformationen definiert, die als Mindeststandard für die Dokumentation bzw. Registrierung des Meldeanlasses benötigt werden. Diese Informationen nennen wir Mindestanforderungen.

  • TNM

    Die TNM-Klassifikation beschreibt die Ausdehnung und Ausbreitung bösartiger Tumoren anhand der Tumorgröße des Primärtumors (T), der regionären Lymphknotenmetastasierung (N) und der Fernmetastasierung (M). Für jede Tumorentität existieren eigene Regeln zur Klassifikation nach dem TNM-System, die von der Union for International Cancer Control (UICC) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert werden.

  • Topographie

    Die Topographie (Lokalisation, Ort) einer Tumorerkrankung wird mithilfe des Topographie-Kapitels der ICD-O-3-Klassifikation codiert. Das Kapitel umfasst Codes von C00-C80 und stimmt weitestgehend mit den C-Codes der ICD-10-Diagnosecodierung überein. In Kombination mit der Morphologie eines Tumors ergibt sich die ICD-10-Diagnosecodierung.

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo. - Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr