Hinweise zur TNM-Klassifikation

Die TNM-Klassifikation dient der Beschreibung der anatomischen Ausbreitung einer Tumorerkrankung. Sie ergibt sich aus dem Status des Primärtumors, der regionären Lymphknotenmetastasen und der Fernmetastasen. Auf dieser Seite geben wir Ihnen Hinweise zur Dokumentation des TNM.

TNM-Klassifikation

Das TNM-System ist ein Klassifikationssystem, das die Ausdehnung von Tumorerkrankungen anhand der Größe und Ausbreitung des Primärtumors (T), der regionären Lymphknotenmetastasen (N) und der Fernmetastasen (M) beschreibt. Für jede Tumorentität existieren eigene Kriterien, die von der Union for International Cancer Control (UICC) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert werden.

Die zulässigen T-, N- und M-Werte sowie die zugrunde liegenden Anwendungsregeln sind in der aktuell gültigen TNM-Auflage zu finden.

Nicht für alle Tumorerkrankungen ist ein TNM definiert. Die Gültigkeit ist jeweils auf der ersten Kapitelseite unter „Regeln zur Klassifikation“ erläutert. Bei Neubildungen des Zentralnervensystems oder des hämatopoetischen Systems ist kein TNM definiert. Zudem kann es vorkommen, dass der TNM nur für festgelegte Morphologien gilt. Zum Beispiel ist ein TNM beim Prostatakarzinom nur bei Adenokarzinomen zulässig (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 245).

Weitere Klassifikationen

Für Krebserkrankungen, die nicht im TNM erwähnt sind, kann eventuell eine andere Klassifikation relevant sein und dokumentiert werden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf dieser Seite:

Klinischer und pathologischer TNM

Klinischer TNM

Die klinische TNM-Klassifikation (TNM/cTNM) ist bei allen nach TNM zu klassifizierenden Tumoren erforderlich. Die klinische prätherapeutische Klassifikation ist wichtig für die Auswahl und Bewertung der Therapie. Sie basiert auf den Befunden, die vor der Behandlung erhoben wurden. Die Befunde ergeben sich aus klinischen Untersuchungen, bildgebenden Verfahren, Endoskopien, Biopsien, chirurgischen Explorationen und anderen relevanten Untersuchungen (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 5).

Die klinische TNM-Klassifikation hat besondere Relevanz

  • bei Tumoren, die neoadjuvant vorbehandelt werden (z. B. durch Bestrahlung, (Radio-)Chemotherapie oder Hormontherapie) und
  • bei Tumoren, deren Behandlung keine operative Therapie vorsieht und bei denen folglich auch keine pathologische TNM-Klassifikation (pTNM) zu erwarten ist.

Es gibt auch bösartige Neubildungen, bei denen nach der aktuellen TNM-Auflage kein cTNM vorgesehen ist. Dazu gehören beispielsweise Melanome und Hodentumoren (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 186, 250). Ein cTNM ist nicht zu erwarten, wenn eine Operation gleichzeitig der Diagnosestellung dient. In solchen Fällen ist bei den Meldeanlässen "Diagnose" oder "Operation" der pathologische TNM (pTNM) zu dokumentieren.

Pathologischer TNM

Die pathologische TNM-Klassifikation (pTNM) ist bei allen nach TNM zu klassifizierenden Tumoren erforderlich, die reseziert wurden.

Die postoperative histopathologische Klassifikation wird für die Indikation zur adjuvanten Therapie verwendet und liefert zusätzliche Daten, um die Prognose abzuschätzen. Bei dieser Klassifikation wird der vor der Behandlung festgestellte Befund ergänzt oder abgeändert (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 5).

Hinweise zum TNM

Das Kennzeichen „a“ dient der Beschreibung von Tumorerkrankungen, die erstmalig durch eine Autopsie bekannt wurden (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 14).

Beispiele:

  • Nach dem plötzlichen Versterben einer Patientin wird eine Obduktion angewiesen. Dabei wurde ein weit fortgeschrittenes Mammakarzinom der rechten Brust entdeckt. Hier ist die Anwendung des Kennzeichens „a“ zulässig: aT4a N3 M1 (HEP, PUL, OTH).
  • Bei einem Patienten mit einem kleinzelligen Bronchialkarzinom treten innerhalb einer Medikamentenstudie starke Nebenwirkungen auf, die letztendlich zum Tode führen. Nach einer Autopsie werden u. a. bisher noch nicht bekannte Pankreasmetastasen festgestellt. In diesem Fall ist die Anwendung des Kennzeichens „a“ nicht zulässig, da der Tumor schon vorher bekannt und klassifiziert wurde.

Das Kennzeichen „y“ dient der Beschreibung­ von Tumorerkrankungen, die während oder nach einer multimodalen Therapie klassifiziert werden, d. h. nach einer neoadjuvanten Therapie als ycTNM oder ypTNM (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 13).

Beispiele:

  • Ein Patient mit einem Rektumkarzinom erhält eine neoadjuvante Radiochemotherapie und wird anschließend operiert. Hier ist die Anwendung des Kennzeichens „y“ zulässig: ypT1 N0 M0 L0 V0.
  • Ein Patient mit einem Harnblasenkarzinom wird neoadjuvant therapiert. Bei der Operation wird neben der Harnblase auch die Prostata entfernt. Durch einen Zufallsfund wird ein Prostatakarzinom diagnostiziert. In diesem Fall ist für das Prostatakarzinom die Anwendung des Kennzeichens „y“ nicht zulässig, da sich die neoadjuvante Therapie nur auf das Harnblasenkarzinom bezog.

Das Kennzeichen „r“ dient der Beschreibung von Rezidiven nach klinisch kompletter Remission (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 14).

Beispiele:

  • Eine Patientin ist 2019 an einem Zervixkarzinom erkrankt und befindet sich aktuell in kompletter Remission. Bei der Nachsorge wird ein Lokalrezidiv festgestellt. Hier ist die Anwendung des Kennzeichens „r“ zulässig: rcT1b N0 M0.
  • Bei einem Patienten wird ein Melanom des rechten Oberschenkels durch Exzision diagnostiziert und aufgrund des Stadiums eine adjuvante Therapie eingeleitet. Bei der Therapie treten Weichteilmetastasen auf. In diesem Fall ist die Anwendung des Kennzeichens „r“ nicht zulässig, da keine Vollremission vorlag.

Laut TNM erfordert "pT" eine Resektion des Primärtumors bzw. eine Biopsie, die zur Bestimmung der höchsten pT-Kategorie adäquat ist (TNM 8, 1. korrigierter Nachdruck 2020, S. 5).

  • "Tis" sollte nur dann vergeben werden, wenn es nach der jeweiligen TNM-Auflage zulässig ist. Ausnahmen sind z. B. HGIEN des Darms (weiterhin Dignität /2, aber kein "Tis" mehr vorgesehen) und Carcinomata in situ der Prostata.
  • Nach der TNM-Klassifikation (8. Auflage, 1. korrigierter Nachdruck 2020) wird "Tis" mit "Tis N0 M0" definiert und somit dem Stadium 0 zugeordnet.

  • Fernmetastasen im Retroperitoneum (ICD-O-3 C48.0) werden laut TNM (8. Auflage, 1. korrigierter Nachdruck 2020) als "OTH" codiert, da diese Lokalisation in der Auflistung der spezifizierten Ausprägungen nicht genannt wird.
  • Das Peritoneum (C48.1, C48.2) ist eine eigenständige anatomische Lokalisation.

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