Bearbeitungsprozess der Meldungen

Nachdem Sie Ihre Meldungen an uns übermittelt haben, werden diese von uns intensiv geprüft und umfangreich dokumentiert. In diesen Prozess möchten wir Sie auf dieser Seite einführen.

Meldungsbearbeitung im Krebsregister

Jede Meldung wird in der Vertrauensstelle dokumentiert und anschließend der Abrechnungsstelle zur Vergütung sowie der Landesauswertungsstelle zur klinisch-epidemiologischen Auswertung weitergeleitet.

Jede eingehende Meldung durchläuft sechs Phasen:

  1. Meldungseingang
    Annahme der Daten
  2. Stammdatenverarbeitung
    Erfassung der Personendaten der Patientin bzw. des Patienten
  3. Medizinische Dokumentation
    Verarbeitung der medizinischen Informationen
  4. Vergütungsprüfung
    Prüfung der Meldung auf Vergütungsfähigkeit
  5. Abrechnung
    Abrechnung mit den Kostenträgern und Vergütung der Meldung
  6. Auswertungen
    Klinisch-epidemiologische Auswertung und Berichterstattung

Auf diese Phasen gehen wir im nachfolgenden Text näher ein.

1. Meldungseingang

In der Vertrauensstelle werden die papierbasierten Meldungen sortiert und eingescannt. Elektronische Meldungen werden mit dem oBDS-Schema (ehemals ADT/GEKID-Schema) abgeglichen. Sind Angaben nicht schemakonform, werden an den Meldenden Nachfragen gestellt. Anschließend werden die Meldungen in das Dokumentationssystem eingepflegt.

2. Stammdatenverarbeitung

In dem Team Stammdatenverarbeitung der Vertrauensstelle werden die Personendaten der Patientin bzw. des Patienten der jeweiligen Meldung erfasst. Zu den Personendaten gehören:

  • Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl, Wohnort und Land
  • Krankenkassennummer (Institutionskennzeichen)
  • Krankenversichertennummer
    (bei gesetzlich sowie privat krankenversicherten Patientinnen und Patienten)

Die Verarbeitung der Meldungen ist von der Qualität der Daten abhängig. Bitte beachten Sie hierzu die aufgestellten Mindestanforderungen und die korrekte Eingabe der Krankenversicherungsdaten der Patientin bzw. des Patienten.

Die Personendaten der Patientin bzw. des Patienten werden mit den Personendaten, die uns andere Meldende gesendet haben, verglichen und zusammengeführt. Bei Unklarheiten senden wir dem Meldenden eine Nachfrage.

3. Medizinische Dokumentation

Es erfolgt die medizinische Dokumentation der Meldung in der Vertrauensstelle. Dabei werden u. a. die medizinischen Informationen

  • auf Plausibilität geprüft,
  • ggf. nachgefragt und ggf. korrigiert,
  • erfasst und codiert sowie
  • mit den Meldungen von anderen Meldenden verglichen und zusammengeführt (Best-Of). Informationen zur Best-Of-Bildung finden Sie auf folgender Seite:

4. Vergütungsprüfung

In diesem Schritt wird geprüft, ob die einzelnen Meldungen vergütungsfähig sind. Die vergütungsfähigen und nicht vergütungsfähigen Meldungen werden durch die Vertrauensstelle entsprechend gekennzeichnet und zur Abrechnungsstelle weitergeleitet. Informationen zu den Vergütungsvoraussetzungen erhalten Sie hier:

5. Abrechnung

In der Abrechnungsstelle werden die Meldungen ein weiteres Mal geprüft. Nach diesem Prozess liegen die tatsächlich vergütungsfähigen Meldungen vor. Diese Meldungen werden anschließend an die jeweiligen Kostenträger, z. B. die gesetzlichen Krankenkassen, weitergeleitet. Nach deren Bearbeitung werden die Vergütungen an das Hessische Krebsregister überwiesen. Danach werden diese von uns entsprechend an die Meldenden ausgezahlt.

6. Auswertungen

In der Landesauswertungsstelle erfolgen klinische und epidemiologische Auswertungen der Meldedaten. Die epidemiologischen Auswertungen zeigen das Krebsgeschehen in Hessen auf und ermöglichen das Monitoring von Neuerkrankungsraten. Die klinischen Auswertungen stellen die onkologische Versorgung in Hessen dar und dienen als Instrument, die Versorgungsqualität im sektorenübergreifenden und interdisziplinären Austausch zu gewährleisten. Zudem werden zeitliche Trends in Therapieansätzen offengelegt und Früherkennungsprogramme können evaluiert werden. Die Auswertungen der eigenen Meldungen werden den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in Form von Rückmeldeberichten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden wissenschaftliche Fragestellungen zur onkologischen Versorgung von der Landesauswertungsstelle bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite:

Publikation Melde- und Vergütungsablauf im Hessischen Krebsregister

2. Auflage 2020, Hessisches Krebsregister
Download Publikation PDF, 0.7 MB

Hinweise zum Bearbeitungsprozess:

  1. Jede fehlende Angabe in einer Meldung verzögert die Verarbeitung und Auszahlung Ihrer Vergütung. Bitte melden Sie vollständig und beachten die Mindestanforderungen an eine Meldung.
  2. Es können in den verschiedenen Phasen Nachfragen an Sie gestellt werden. Bitte beantworten Sie die Nachfragen zeitnah, damit wir die Bearbeitung der Meldung abschließen können.
  3. Die Vergütung der Meldungen ist von festgelegten Kriterien abhängig. Nicht jede Meldung ist vergütungsfähig. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zu den Vergütungsvoraussetzungen.

Newsletter

Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen rund um das Krebsregister bequem in Ihr E-Mail-Postfach.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren