Leistungsdaten des Hessischen Krebsregisters
Der Meldungseingang in das Hessische Krebsregister (HKR) vermittelt als Kennzahlen eine Größenordnung der verarbeiteten Daten. Da der Informationsfluss keine Einbahnstraße ist, ist im Folgenden zudem der regelhafte Meldungsausgang vom Krebsregister zu den meldenden Krankenhäusern und Praxen dargestellt.
Bevölkerung in Hessen
Da das Risiko, an Krebs zu erkranken, bei vielen Krebsarten mit zunehmendem Lebensalter steigt, ist die Krebshäufigkeit unter anderem von der Altersstruktur der betrachteten Population abhängig. Die folgende Abbildung zeigt die Altersverteilung für die schätzungsweise 6,30 Millionen Personen, die zum 31.12.2021 in Hessen lebten. Zum Vergleich ist zudem die Altersverteilung der außerhalb Hessens in Deutschland lebenden Bevölkerung dargestellt, deren Größe (abzüglich in Hessen lebender Personen) zu diesem Stichtag auf 70,65 Millionen Personen geschätzt wird. Diese Schätzung erfolgt durch Fortschreibung der Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2011 und wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen.
Das Statistische Bundesamt führt die Kategorie Geschlecht bislang nur in den beiden Ausprägungen „weiblich“ und „männlich“ auf. Andere (nicht-binäre) Geschlechter können deshalb in der Altersverteilung nicht ausgewiesen werden.

Da die weibliche Bevölkerung (dunkel- und hellrote Balken in der Abbildung) im Schnitt älter wird, sind ihre Anteile in den älteren Altersgruppen höher als bei der männlichen Bevölkerung (als dunkel- und hellblaue Balken dargestellt), deren Anteile in älteren Altersgruppen entsprechend schneller abnehmen. Die dunkleren Farbtöne beider Geschlechter beziehen sich auf die in Hessen lebende Bevölkerung, der die Bevölkerung der anderen Bundesländer Deutschlands gegenübergestellt ist (hellrot bzw. hellblau).
Das Diagramm veranschaulicht, dass die Bevölkerung Hessens etwas jünger ist als die der restlichen Bundesländer, was sich auch in dem medianen Lebensalter zeigt, welches in der Legende der Abbildung nach Wohnort und Geschlecht aufgeführt ist.
Behandlungen in Hessen
Die folgende Tabelle stellt den Meldungseingang aus hessischen Praxen und Krankenhäusern in das Hessische Krebsregister dar. Für jede Art der Meldung haben wir die Gesamtzahl der eingegangenen Meldungen aufgeführt und ausgewiesen, wie viele dieser Meldungen sich jeweils auf die hessische Bevölkerung beziehen. Die Zahlen spiegeln den Stand der Datenbank zum 13.01.2023 wider. Es sind die Angaben der Meldejahre 2018 bis 2022 hinterlegt, deren Anzeige Sie im oberen Teil der Tabelle auswählen können.
Über die einzelnen Meldejahre schwankt die Anzahl der im Krebsregister eingegangenen klinischen Meldungen. Das hängt einerseits von der Einbindung großer hessischer Einrichtungen ab. Wenn ein Krankenhaus erstmalig in großem Umfang Meldungen auf elektronischem Wege an das Krebsregister sendet, enthalten diese initialen Meldungspakete oft zahlreiche (teils länger zurückliegende) Diagnosejahre, welche bereits ins interne Dokumentationssystem eingepflegt waren und mit der Anbindung an das Krebsregister dann rückwirkend exportiert und übermittelt werden. Da die folgenden Meldungspakete nur die Daten enthalten, die seit der letzten Zusendung hinzukamen, fallen sie in der Regel wesentlich kleiner aus als das erste Meldungspaket. Von solcherart Schwankungen abgesehen steigt die Anzahl der eingegangenen Meldungen sukzessive an, da fortlaufend mehr Krankenhäuser und Praxen an das Krebsregister angebunden werden.
Die obige Darstellung der Meldeaktivität innerhalb Hessens zusammen mit Angaben über die Bevölkerung im Einzugsgebiet werden als Leistungsdaten bezeichnet. Ihre regelmäßige Veröffentlichung wird im Rahmen der Überprüfung der Krebsregister durch das Förderkriterium 6.01 abgefragt.
Weiterer Meldungseingang
Damit die Patientendaten im Falle einer Adress-, Namens- oder Geschlechtsänderung weiterhin der richtigen Person zugeordnet werden können, schicken die Einwohnermeldeämter dem Krebsregister entsprechende Änderungen zu. Da den Ämtern nicht bekannt ist, wer von Krebs betroffenen ist, werden die Änderungen aller mit Hauptwohnsitz in Hessen lebenden Personen an das Krebsregister gesendet. Analog senden Gesundheitsämter und Einwohnermeldeämter auch die Todesfälle innerhalb Hessens an das Krebsregister. Informationen über Sterbedaten von Patientinnen und Patienten sind wichtig, um beispielsweise Überlebenszeiten nach einer bestimmten Therapieart auswerten zu können.
Die folgende Tabelle zeigt auf, wie viele Meldungen aus Melde- und Gesundheitsämtern in das Hessische Krebsregister eingingen. Die Jahreszahlen 2018 bis 2022 beziehen sich hierbei auf den Zeitpunkt der berichteten Änderung bzw. das Sterbejahr.
Werden Patientinnen und Patienten aus Hessen in anderen Bundesländern onkologisch betreut, so senden diese Praxen und Krankenhäuser die relevanten Daten zu Diagnose, Therapie oder Verlauf an das Krebsregister des jeweiligen Behandlungsort-Bundeslandes. Dieses gibt die Meldungen, die in Hessen ansässige Personen betreffen, an das Hessische Krebsregister weiter. Dieser registerübergreifende Datenaustausch wurde seit Ende 2018 aufgebaut und stellt neben den in obigen Tabellen beschriebenen Eingängen eine weitere Datenquelle dar, aus der Informationen in das Hessische Krebsregister fließen.
Meldungsausgang
Ein wichtiges Ziel der landesweiten Krebsregistrierung ist es, die patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung zu fördern. Dazu ist es notwendig, dass das Krebsregister als zentrale Einheit einerseits die relevanten Daten aus den verschiedenen oben genannten Quellen sammelt und patientenbezogen zusammenführt, um diese dann andererseits an diejenigen Stellen weiterzugeben, die an der individuellen Krebsbehandlung beteiligt sind.
Um den Erfolg ihrer Behandlungen verfolgen zu können, übermittelt das Krebsregister den meldenden Einrichtungen neu aufgetretene Tumoraktivitäten über den Tumorstatus sowie Sterbefälle über den Vitalstatus für ihre Patientinnen und Patienten, auch wenn die Meldungen hierzu von einer anderen Einrichtung stammen. Diese Rückmeldungen ergänzen die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Informationen und können beispielsweise zu Zertifizierungen herangezogen werden. Seit Ende 2017 wird in Hessen der Versand dieser Rückmeldungen sukzessive ausgebaut. Das Register verschickt die Meldungen im Frühjahr und Herbst jedes Jahres an die elektronisch meldenden Einrichtungen.
Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Aktualisierungen dieser Art das Hessische Krebsregister in den Jahren 2018 bis 2022 versendet hat. Zudem wird aufgeführt, wie viele Meldungen im Rahmen des registerübergreifenden Datenaustauschs aus Hessen an die jeweils weiteren zuständigen Krebsregister gesendet wurden.