Abnahme der oBDS-Schnittstelle
Nachdem Sie die oBDS-Schnittstelle entwickelt bzw. aktualisiert haben, ist es erforderlich, dass Sie die neue Version von uns abnehmen lassen. Auf dieser Seite führen wir Sie in die einzelnen Schritte der Schnittstellenabnahme ein.
Anmeldung der Schnittstellenabnahme
Die Schnittstellenabnahme räumt potenzielle Fehlerquellen vor der Liveschaltung in Ihrem Produktivsystem aus. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit Ihnen die Schnittstelle testen, bevor Sie diese bei Ihrer Kundschaft einrichten.
Für die Abnahme schreiben Sie einfach eine E-Mail an unseren IT-Support.
Teilen Sie in Ihrer E-Mail folgende Informationen mit:
- Software-ID
(Name bzw. ID Ihrer Software) - Schnittstellen-Version
(z. B. oBDS 3.0.1) - Besonderheiten, die bei der Abnahme zu beachten sind
(z. B. Software für spezialisierte Einrichtungen wie Radiologien oder Brustzentren)
Anschließend lassen wir Ihnen eine Selbstauskunft zukommen und die Schnittstellenabnahme beginnt. Wie die Abnahme abläuft, lesen Sie im nachfolgenden Text.
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Die Landeskrebsregister in Deutschland arbeiten aktuell an einem einheitlichen Abnahmeverfahren. So sind zukünftig nicht mehr aufwendige Abnahmen mit allen Landeskrebsregistern erforderlich. Die Freigabe gilt dann für viele weitere Landeskrebsregister. Die einheitliche Schnittstellenabnahme erfolgt ab 1. März 2023. Deshalb bitten wir Sie, Ihre entwickelte Schnittstelle erst zu diesem Zeitpunkt abnehmen zu lassen.
Weitere Informationen folgen in Kürze auf unserer Website.
Ablauf der Schnittstellenabnahme
Ihre Aufgaben
Unsere Aufgaben
Einrichtung der Schnittstelle
Nach der Abnahme steht der Liveschaltung in den Systemen Ihrer Kundschaft nichts mehr im Wege. Um hessische Ärztinnen und Ärzte bei ihren Meldungen zu unterstützen, bieten wir verschiedene Services und Informationen an. Hier haben wir für Sie einige Hinweise für die Kommunikation mit Ihren Kundinnen und Kunden gesammelt: