Vergütung der Meldungen
Für die Meldung von selbst erbrachten tumortherapeutischen Leistungen erhalten Meldende eine Vergütung. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Vergütungsvoraussetzungen und -höhen sowie zu unseren Abläufen.
Voraussetzungen
Für jede vollständige und gültige Meldung erhalten Meldende eine Vergütung. Die Vergütungsfähigkeit einer Meldung orientiert sich an verschiedenen Kriterien.
Meldungen sind vergütungsfähig, wenn
- es sich um eine tumortherapeutische Behandlung einer meldepflichtigen Krebserkrankung handelt,
- die Leistung von der meldenden Ärztin bzw. dem meldenden Arzt selbst durchgeführt wurde,
- alle Mindestanforderungen angegeben wurden,
- es sich um keine Korrektur von einer zuvor übermittelten, bereits vergüteten Meldung handelt,
- die Leistung nach Inkrafttreten des Hessischen Krebsregistergesetzes am 25.10.2014 erfolgte,
- die Patientin bzw. der Patient in Deutschland wohnhaft ist,
- die Patientin bzw. der Patient über die Meldung unterrichtet wurde.
Melde- und Vergütungsablauf
Hessische (Zahn-)Ärztinnen bzw. (Zahn-)Ärzte übermitteln an uns ihre erbrachten onkologischen Leistungen in Form von Meldungen. Jede einzelne Meldung wird von uns über ein mehrstufiges Verfahren intensiv geprüft und dokumentiert. Vollständige und gültige Meldungen, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden anschließend an die jeweiligen Kostenträger, z. B. die gesetzlichen Krankenkassen, weitergeleitet. Nach deren Prüfung werden die Vergütungen an das Hessische Krebsregister überwiesen und von uns an die Meldenden ausgezahlt.
Was mit Ihrer Meldung bei uns im Detail passiert, erfahren Sie hier:
Vergütungshöhe
Meldungen zu Patientinnen und Patienten
ab dem 18. Lebensjahr
Die Höhe der Meldevergütung für die Meldung zu Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr wurde bundeseinheitlich festgelegt und unterscheidet sich in der Höhe je nach Art der Meldung. Die Meldevergütung wird von den Kostenträgern getragen.
Meldeanlass | Vergütung pro Meldung |
---|---|
Diagnosestellung | 18,00 Euro |
Zahnärztliche Diagnose | 15,00 Euro |
Verlaufsdaten | 8,00 Euro |
Therapie- und Abschlussdaten | 5,00 Euro |
Pathologische Diagnosesicherung | 4,00 Euro |
Quelle: Schiedsspruch vom 24.02.2015 gemäß § 65c Absatz 6 SGB V in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014
Meldungen zu Patientinnen und Patienten
vor dem 18. Lebensjahr
Für Meldungen zu Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten Sie aus den Landesmitteln Hessens eine Vergütung. Die Höhe dieser Meldevergütungen wurde mit der Novellierung der Verordnung zum Hessischen Krebsregistergesetz der Vergütungshöhe von Meldungen zu Erwachsenen angepasst. Es werden pro Tumorerkrankung derzeit maximal 15 Verlaufs- und Therapiemeldungen vergütet.
Meldeanlass | Vergütung pro Meldung Leistungsdatum bis 23.12.2019 | Vergütung pro Meldung Leistungsdatum ab 24.12.2019 |
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Diagnosestellung | 5,00 Euro | 18,00 Euro |
Zahnärztliche Diagnose | ||
Verlaufsdaten | 3,00 Euro | 5,00 Euro |
Therapie- und Abschlussdaten | 3,00 Euro | 5,00 Euro |
Pathologische Diagnosesicherung | 3,00 Euro | 4,00 Euro |
Quelle: mittlere Spalte gemäß § 5 der Verordnung zum Hessischen Krebsregistergesetz vom 5. Oktober 2015, rechte Spalte gemäß § 5 der Verordnung vom 25. März 2022
Wichtige Hinweise
Neben der Meldevergütung erhalten Sie auch:
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung durch andere Ärztinnen und Ärzte
- Unterstützung in der Tumordokumentation