Fördervorhaben für Softwarehersteller von Praxissystemen
Beim Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister" fördern wir Softwarehersteller von Praxissystemen, damit sie Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung bereitstellen.
Aktuelles Fördervorhaben:
Anschluss des ambulanten Sektors
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind an das Krebsregister meldepflichtig. Das schließt auch den ambulanten Sektor ein. Zwar steht hessischen Praxen das kostenlose Meldeportal für ihre Krebsmeldungen zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten hierüber ist aufwendig. Das wollen wir ändern!
Um die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu vereinfachen, sind Softwarehersteller aufgerufen, neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle in Praxissystemen (PS) einzurichten.
Darüber wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) im eigenen System zu erfassen. Anschließend ist nur noch ein Meldungspaket zu generieren und an das Krebsregister zu übermitteln – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.
Ziel des Fördervorhabens
Näheres zum Fördervorhaben
Finanzielle Förderungen vom Land Hessen
- Zuwendung für die Entwicklung neuer Erfassungsformulare
sowie der oBDS-Schnittstelle im Praxissystem (einmalig 10.000 Euro) - Zuwendung für jede über die oBDS-Schnittstelle
meldende hessische Praxis (je Praxis einmalig 750 Euro)
Das Vorhaben wird vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation finanziell gefördert und vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege fachlich begleitet. Die Landesärztekammer Hessen und die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters führen das Vorhaben aus.
Phasen des Fördervorhabens
1. Startphase
Welche Softwarehersteller an unserem Fördervorhaben teilnehmen, erfahren Sie hier:
2. Entwicklungsphase
Das aktuelle oBDS-XML-Schema und sein webbasierter Umsetzungsleitfaden bilden die Grundlage der Entwicklungsphase. Um Praxen eine möglichst einfache Krebsmeldung zu ermöglichen, unterstützen wir mit einer zusätzlichen Projektbeschreibung bei der Entwicklung:
3. Einrichtungsphase
In dieser Phase stehen die Einrichtung und Wartung der Erfassungsformulare und der oBDS-Schnittstelle in den Systemen hessischer Praxen im Vordergrund. Die Softwarehersteller und das Krebsregister begleiten diese Phase mit Schulungen und Informationen:
Bereitstellung einer oBDS-Schnittstelle
Es gibt viele Gründe, weshalb Softwarehersteller eine oBDS-Schnittstelle entwickeln sollten. Beispielsweise steigern sie durch die neue Funktion für die Krebsmeldung die Attraktivität ihres Praxissystems. Zudem wurde auf der Gesundheitsministerkonferenz vom 12. bis 13. Juni 2024 folgender Beschluss gefasst:
„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die eine automatisierte digitale Meldung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte an die Landeskrebsregister flächendeckend ermöglicht. Dafür wird das BMG gebeten, die Integration der oBDS (bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz)-Schnittstelle in die Praxisinformationssysteme und Krankenhausinformationssysteme durch die Softwarehersteller verpflichtend vorzuschreiben.“