Fördervorhaben für Softwarehersteller von Praxissystemen
Beim Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister" förderten wir Softwarehersteller von Praxissystemen, damit sie Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung bereitstellen. Das Vorhaben lief von August 2023 bis Februar 2026.
Anschluss des ambulanten Sektors
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind an das Krebsregister meldepflichtig. Das schließt auch den ambulanten Sektor ein. Zwar steht hessischen Praxen das kostenlose Meldeportal für ihre Krebsmeldungen zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten hierüber ist aufwendig.
Um die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu vereinfachen, wurden Softwarehersteller aufgerufen, neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle in Praxissystemen (PS) einzurichten.
Über eine solche Entwicklung wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) im eigenen System zu erfassen. Anschließend ist nur noch ein Meldungspaket zu generieren und an das Krebsregister zu übermitteln – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.
Das Vorhaben erstreckte sich von August 2023 bis Februar 2026. Es wurde vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation finanziell gefördert und vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege fachlich begleitet. Die Landesärztekammer Hessen und die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters führten das Vorhaben aus.
Finanzielle Förderungen vom Land Hessen
- Zuwendung für die Entwicklung neuer Erfassungsformulare
sowie der oBDS-Schnittstelle im Praxissystem (einmalig 10.000 Euro) - Zuwendung für jede über die oBDS-Schnittstelle
meldende hessische Praxis (je Praxis einmalig 750 Euro)
Teilnehmende Softwarehersteller
An dem Fördervorhaben beteiligten sich folgende Softwarehersteller:
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abasoft EDV-Programme GmbH (Praxissystem EVA)
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Duria eG (Praxissystem DURIA)
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zollsoft GmbH (Praxissystem tomedo®)
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FREY ADV GmbH (Praxissystem QUINCY)
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz
„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die eine automatisierte digitale Meldung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte an die Landeskrebsregister flächendeckend ermöglicht. Dafür wird das BMG gebeten, die Integration der oBDS (bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz)-Schnittstelle in die Praxisinformationssysteme und Krankenhausinformationssysteme durch die Softwarehersteller verpflichtend vorzuschreiben.“




