Fördervorhaben für Softwarehersteller von Praxisverwaltungssystemen
Um den Weg in die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu ebnen, fördern wir Softwarehersteller von Praxisverwaltungssystemen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum aktuellen Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister".
Aktuelles Fördervorhaben:
Anschluss des ambulanten Sektors
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind an das Krebsregister meldepflichtig. Das schließt auch den ambulanten Sektor ein. Zwar steht ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten das kostenlose Meldeportal für ihre Krebsregistermeldungen zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten hierüber ist aufwendig.
Um die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu vereinfachen, sollen festgelegte Softwarehersteller neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) einrichten.
Darüber wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz im eigenen PVS zu erfassen. Anschließend ist nur noch ein Meldungspaket zu generieren und an das Krebsregister zu übermitteln – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.
Praxisverwaltungssystem:
Dreh- und Angelpunkt eines Praxisteams
Ziele
- Vereinfachung der Meldetätigkeit für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte
- Sicherstellung und Förderung der flächendeckenden Krebsregistrierung in Hessen
- Erhöhung des Datenpotenzials und des Datennutzens für Krebsauswertungen
Ablauf des Fördervorhabens
Finanzielle Förderung
Festgelegte PVS-Softwarehersteller erhalten eine zweistufige finanzielle Förderung:
- Zuwendung für die initiale Entwicklung
der Erfassungsformulare sowie der oBDS-Schnittstelle - Zuwendung pro akquirierte Einrichtung
(je meldende hessische Praxis)
Das Vorhaben wird vom Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung finanziell gefördert und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration fachlich begleitet. Die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters bei der Landesärztekammer Hessen führt das Vorhaben aus.
Vorteile des Fördervorhabens
Softwarehersteller
- Finanzielle Förderung für die Entwicklung der Erfassungsformulare und der oBDS-Schnittstelle
- Zuwendung für die Einrichtung und zweijährige Wartung für jede meldende hessische Praxis
- Schnittstellenfreigabe gilt für viele andere Bundesländer
- oBDS-Schnittstelle kann deutschlandweit vermarktet werden
Hessische Ärztinnen und Ärzte
- Krebsregistermeldung aus dem eigenen PVS heraus
- Schnellere und angeleitete Datenerfassung, ohne mehrfache Dateneingabe
- Keine Wartungskosten für 24 Monate