Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz für die Tumordokumentation
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zum bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz gesammelt.
Standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland
Um Meldungen zu Diagnose, Therapie, Verlauf und Nachsorge einer Krebserkrankung für Auswertungen zusammenführen und analysieren zu können, ist der zu meldende Datensatz bundeseinheitlich festgelegt. Der sogenannte bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz, kurz oBDS, soll einen homogenen onkologischen Dokumentationsstandard etablieren. Er soll Mehrfachdokumentationen verhindern und in allen Bundesländern sowie klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen ermöglichen. Auch wir erheben medizinische Informationen nach dem oBDS – unsere Meldungsanforderungen orientieren sich danach.
Der oBDS gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um organspezifische Ergänzungsmodule erweitert. Im März 2008 wurde er verabschiedet und im Februar 2014 zum ersten Mal aktualisiert. Im Juli 2021 ist der Basisdatensatz zum zweiten Mal überarbeitet worden.
Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz steht auf folgender Website zur Verfügung:
Neufassung des Basisdatensatzes
Die Neufassung 2021 des Basisdatensatzes bringt einige Neuerungen für die Tumordokumentation mit. Lesen Sie auf unserer Website die wesentlichen Änderungen im oBDS 3.0.0 oder schauen Sie sich das unten stehende Video der oBDS-Schulung an.
Technische Umsetzung des Basisdatensatzes
Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die sogenannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen. Mehr zum Thema finden Sie hier: