Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz
für die Tumordokumentation
Um deutschlandweit Meldungen zu der Diagnose, der Therapie, dem Verlauf und der Nachsorge nach dem gleichen Schema für weitergehende Auswertungen zusammenführen und analysieren zu können, ist der zu meldende Datensatz bundeseinheitlich festgelegt. Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zum bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz gesammelt.
- Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz für die Erfassung von Krebsbehandlungen
- Melden mit der oBDS-Schnittstelle
- Mindestanforderungen an die Meldungen der hessischen Einrichtungen
- Erweiterung des Basisdatensatzes: Organspezifische Ergänzungsmodule
- Erstmalige Meldung über ein organspezifisches Ergänzungsmodul
Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz
für die Erfassung von Krebsbehandlungen
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz soll dazu dienen, einen homogenen onkologischen Standard zu etablieren, Mehrfachdokumentationen zu verhindern und in allen Bundesländern und klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen zu ermöglichen.
Damit haben wir - wie alle anderen Bundesländer auch - die Vorgabe, medizinische Informationen analog diesem Basisdatensatz zu erheben. Er gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um organspezifische Module ergänzt.
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz wurde von der
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und der
- Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID)
im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Im Jahr 2021 ist der Basisdatensatz erneut überarbeitet worden. Die Neufassung 2021 wurde im Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Den Basisdatensatz finden Sie auf dieser Seite:
Informationen zur Neufassung 2021 (oBDS 3.0.x)
Die Neufassung enthält inhaltliche Änderungen, die sich zukünftig auch auf Ihre Meldungen auswirken. Um Sie und Ihr Team in die neuen Dokumentationsregeln einzuführen, bieten wir ab August 2022 verschiedene Informationsmöglichkeiten an:
- Artikel vom 4. August 2022: Änderungen im oBDS 3.0.0: Wichtigste Änderungen im Überblick
- Webseminare ab Oktober 2022: oBDS 3.0.x - was ist neu?
Melden mit der oBDS-Schnittstelle
Über die sogenannte oBDS-Schnittstelle ist es meldenden Ärztinnen und Ärzten möglich, umfangreiche Meldungspakete aus dem vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxisverwaltungssystem zu generieren. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite:
Mindestanforderungen an die Meldungen
der hessischen Einrichtungen
Die Daten des Basisdatensatzes werden über die Mindestanforderungen, die das Krebsregister für die einzelnen Meldeanlässe festgelegt hat, gesichert:
Erweiterung des Basisdatensatzes:
Organspezifische Ergänzungsmodule
Zur Erweiterung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes wurden bislang für vier Entitäten Ergänzungsmodule veröffentlicht. Mit diesen Ergänzungsmodulen, auch Schnittstellen genannt, haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche medizinische Informationen über die Behandlung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten elektronisch an uns zu übermitteln.
Ergänzungsmodule
Erstmalige Meldung über ein
organspezifisches Ergänzungsmodul
1. Schritt:
Zunächst wenden Sie sich an Ihren Softwarehersteller zur Einrichtung der Schnittstelle. Anfallende Kosten für eine Schnittstelle sind von der meldenden Praxis bzw. Klinikabteilung selbst zu tragen.
2. Schritt:
Nachdem Sie mit Ihrem Softwarehersteller die Schnittstelle eingerichtet haben, prüfen wir - vor der erstmaligen Meldung - gemeinsam mit Ihnen, ob der Meldungsversand und -empfang über die Schnittstelle wie gewünscht verläuft.
3. Schritt:
Nach dem erfolgreichen Test geben wir die Übermittlung von Meldungen über die Schnittstelle frei und Sie können nun jederzeit darüber Ihre Meldungen an uns übermitteln.