Bekanntmachung der Neufassung 2021 des onkologischen Basisdatensatzes im Bundesanzeiger
Die klinischen Krebsregister in Deutschland registrieren Krebsdaten auf der Grundlage des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes. Jetzt ist der Basisdatensatz zum zweiten Mal aktualisiert worden. Seine Neufassung wurde am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz für die Tumordokumentation
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz soll dazu dienen, allen Landeskrebsregistern und klinischen Einrichtungen einen einheitlichen Datensatz zum Austausch zu bieten. So können bundesweit Meldungen zu der Diagnose, der Therapie, dem Verlauf und der Nachsorge einer Krebserkrankung nach dem gleichen Schema für weitergehende Auswertungen erfasst, zusammengeführt und analysiert werden. Der Basisdatensatz gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module erweitert.
Bekanntmachung der Neufassung 2021
Der Basisdatensatz wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) im Jahr 2008 verabschiedet. Im Jahr 2014 wurde der Basisdatensatz erstmals aktualisiert. Jetzt ist er erneut überarbeitet worden. Die Neufassung 2021 wurde am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Wichtige Neuerungen in der Neufassung 2021
- Angabe von Zertifizierungsfällen ("Zentrumsfällen")
- Dokumentation von genetischen Varianten und deren Ausprägungen
- Therapieempfehlung der Tumorkonferenz, inkl. Therapieabweichungen
- Dokumentation der Strahlentherapie (u. a. Applikations- und Strahlenart,
Boost, Zielgebietsschlüssel) - Art der systemischen oder abwartenden Therapie
Öffentliches Kommentierungsverfahren
Für die elektronische Entgegennahme des neuen Basisdatensatzes ist ein aktualisiertes XML-Schema (Version 3.0.0) erarbeitet worden. Das XML-Schema wird durch einen Umsetzungsleitfaden ergänzt. Der Leitfaden dient Softwareherstellern bei der technischen Implementierung der Schnittstelle. Im September 2021 begann das öffentliche Kommentierungsverfahren. Interessierte hatten die Möglichkeit, das Schema und den Leitfaden zu kommentieren und mitzugestalten - bevor diese im März 2022 für die Entwicklung freigegeben wurde.
Aktivitäten der Plattform § 65c
Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT und GEKID zusammen.
Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss von Experten aller klinischen Krebsregister.
Kommentar
Mit der Neufassung wurde die Übermittlung einer Reihe klinisch bedeutsamer Inhalte verbessert und erweitert. Das verbessert nicht nur das Auswertungspotenzial, sondern unterstützt auch die Zusammenarbeit mit Zentren in der Onkologie.
In der Strahlentherapie sind nun mehr wichtige Unterscheidungen möglich und mit der Integration genetischer Varianten wird die zunehmend personalisierte Behandlung besser reflektiert. Für die Beurteilung der leitliniengerechten Behandlung, die sich ja nicht zuletzt im Zertifizierungssystem wiederfindet, wurden die explizite Fallmarkierung und die konkreten Therapieempfehlungen sowie gegebenenfalls die Abweichung davon auf Wunsch des Patienten aufgenommen.
Die Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben des Basisdatensatzes in den Meldestandard "ADT-GEKID-XML 3" ist unter der Beteiligung Softwareindustrie und anderer Interessensgruppe derzeit in Arbeit. Die Überarbeitung zielt zudem darauf ab, so viel wie sinnvoll möglich bereits vor der Übermittlung zu prüfen, sodass die Zahl der Rückfragen bei Unklarheiten reduziert werden kann.
Softwarehersteller des Gießener Tumordokumentationssystems (GTDS)