Bundesanzeiger: Bekanntmachung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (Neufassung 2021)

Die klinischen Krebsregister in Deutschland registrieren Krebsdaten auf der Grundlage des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes der ADT und GEKID. Jetzt ist der Basisdatensatz zum zweiten Mal aktualisiert worden. Seine Neufassung wurde am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wie die nächsten Umsetzungsschritte aussehen werden und was sich zukünftig für meldende Einrichtungen ändern wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz für die Tumordokumentation

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz soll dazu dienen, allen Landeskrebsregistern und klinischen Einrichtungen einen einheitlichen Datensatz zum Austausch zu bieten. So können bundesweit Meldungen zu der Diagnose, der Therapie, dem Verlauf und der Nachsorge einer Krebserkrankung nach dem gleichen Schema für weitergehende Auswertungen erfasst, zusammengeführt und analysiert werden.

Der Basisdatensatz gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module erweitert. Die vom Hessischen Krebsregister definierten Mindestanforderungen orientieren sich an dem Basisdatensatz. Weitere Informationen finden Sie hier:

Bekanntmachung der Neufassung 2021 des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes

Der Basisdatensatz wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) im Jahr 2008 verabschiedet. Im Jahr 2014 wurde der Basisdatensatz erstmals aktualisiert.

Jetzt ist der Basisdatensatz erneut überarbeitet worden. Die Neufassung 2021 wurde am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht:

Wichtige Neuerungen in der Neufassung 2021

  • Angabe von Zertifizierungsfällen ("Zentrumsfällen")
  • Dokumentation von genetischen Varianten und deren Ausprägungen
  • Therapieempfehlung der Tumorkonferenz, inkl. Therapieabweichungen
  • Dokumentation der Strahlentherapie (u. a. Applikations- und Strahlenart,
    Boost, Zielgebietsschlüssel)
  • Art der systemischen oder abwartenden Therapie

Kommentar

Öffentliches Kommentierungsverfahren nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Für die elektronische Entgegennahme des neuen Basisdatensatzes ist ein aktualisiertes XML-Schema (Version 3.0.0) erarbeitet worden. Das XML-Schema wird durch einen Umsetzungsleitfaden ergänzt. Der Leitfaden dient Softwareherstellern bei der technischen Implementierung der Schnittstelle.

Im September 2021 begann das öffentliche Kommentierungsverfahren. Interessierte hatten die Möglichkeit, das Schema und den Leitfaden zu kommentieren und mitzugestalten - bevor diese im März 2022 für die Entwicklung freigegeben wurde.

Aktivitäten der Plattform § 65c

Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT und GEKID zusammen.

Was ändert sich für die
meldenden Einrichtungen?

Für die hessischen Ärztinnen und Ärzte werden sich einzelne Vorgaben und Empfehlungen für die Meldungsdokumentation ändern, z. B. die Hinweise zur Dokumentation des Zielgebietsschlüssels.

Wir werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt über alle Neuerungen informieren. Abonnieren Sie einfach unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand:

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