Wie Sie mit der oBDS-Schnittstelle im Dokumentationssystem an das Krebsregister melden

Behandlung, ärztliche Dokumentation und Betriebsführung – und dann neben dem Tagesgeschäft noch an das Krebsregister melden. Das ist viel Verwaltungsaufwand für Sie und Ihr Team. Dabei ist Melden gar nicht so schwierig. Denn mit der oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) können Sie einfach ganze Meldungspakete erstellen – und mit wenigen Schritten an die Vertrauensstelle übermitteln. Hier erfahren Sie mehr.

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz

Das Hessische Krebsregister setzt den deutschlandweit standardisierten bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz ein. Der Basisdatensatz soll u. a. dazu dienen, in allen Bundesländern und klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen zu ermöglichen. Die Daten werden über die Meldungsanforderungen inhaltlich gesichert.

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) im März 2008 verabschiedet und wird stetig weiterentwickelt.

oBDS-Schnittstelle

Damit onkologisch tätige Einrichtungen Behandlungsinformationen gemäß dem Basisdatensatz an die Krebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Über die Schnittstelle ist es meldenden Ärztinnen und Ärzten möglich, umfangreiche Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxisverwaltungssystem zu generieren. Die oBDS-Schnittstelle wird deutschlandweit genutzt und sollte somit von den meisten Softwareherstellern angeboten werden. Fragen Sie einfach bei Ihrem Softwarehersteller nach!

Ablauf der Meldung

Zuerst generieren Sie über die eingerichtete oBDS-Schnittstelle in Ihrem Dokumentationssystem das Meldungspaket (XML-Datei). Das Paket versenden Sie anschließend über den WebUpload (WUP) an das Hessische Krebsregister – und schon sind Sie der Meldepflicht nachgekommen.

Vorteile der oBDS-Schnittstelle

  • Die Schnittstelle erstellt ein Meldungspaket (XML-Datei) aus mehreren Meldungen.
  • Das Meldungspaket wird durch wenige Klicks über den WebUpload an das Krebsregister übermittelt.
  • Im Vergleich zur Online-Erfassung ist die Meldungsübermittlung weniger aufwendig, da Meldungen nicht einzeln erfasst werden müssen.
  • Rückfragen der Vertrauensstelle werden aufgrund automatischer Validierungen mit dem aktuellen oBDS-Schema minimiert.

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Irmgard Gebl<br>

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Bettina Friedrich<br>

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