Wie Sie mit der oBDS-Schnittstelle im Dokumentationssystem an das Krebsregister melden
Behandlung, ärztliche Dokumentation und Betriebsführung – und dann neben dem Tagesgeschäft noch an das Krebsregister melden. Das ist viel Verwaltungsaufwand für Sie und Ihr Team. Dabei ist Melden gar nicht so schwierig. Denn mit der oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) können Sie einfach ganze Meldungspakete erstellen – und mit wenigen Schritten an die Vertrauensstelle übermitteln. Hier erfahren Sie mehr.
Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz
Das Hessische Krebsregister setzt den deutschlandweit standardisierten bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz ein. Der Basisdatensatz soll u. a. dazu dienen, in allen Bundesländern und klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen zu ermöglichen. Die Daten werden über die Meldungsanforderungen inhaltlich gesichert.
oBDS-Schnittstelle
Damit onkologisch tätige Einrichtungen Behandlungsinformationen gemäß dem Basisdatensatz an die Krebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Über die Schnittstelle ist es meldenden Ärztinnen und Ärzten möglich, umfangreiche Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem vorliegenden Krankenhausinformations-, Tumordokumentations- bzw. Praxisverwaltungssystem zu generieren. Die oBDS-Schnittstelle wird deutschlandweit genutzt und sollte somit von den meisten Softwareherstellern angeboten werden. Fragen Sie einfach bei Ihrem Softwarehersteller nach!
Ablauf der Meldung
Zuerst generieren Sie über die eingerichtete oBDS-Schnittstelle in Ihrem Dokumentationssystem das Meldungspaket (XML-Datei). Das Paket versenden Sie anschließend über den WebUpload (WUP) an das Hessische Krebsregister – und schon sind Sie der Meldepflicht nachgekommen.
Vorteile der oBDS-Schnittstelle
- Die Schnittstelle erstellt ein Meldungspaket (XML-Datei) aus mehreren Meldungen.
- Das Meldungspaket wird durch wenige Klicks über den WebUpload an das Krebsregister übermittelt.
- Im Vergleich zur Online-Erfassung ist die Meldungsübermittlung weniger aufwendig, da Meldungen nicht einzeln erfasst werden müssen.
- Rückfragen der Vertrauensstelle werden aufgrund automatischer Validierungen mit dem aktuellen oBDS-Schema minimiert.
Interessiert?
Dann gehen Sie so vor:
1. Schritt
Zunächst wenden Sie sich an Ihren Softwarehersteller zur Einrichtung der Schnittstelle. Anfallende Kosten für eine Schnittstelle sind von der meldenden Praxis bzw. Klinikabteilung selbst zu tragen. Kontaktieren Sie zeitgleich die Vertrauensstelle, sodass Ihnen ein Zugang zum WebUpload eingerichtet werden kann.
2. Schritt
Nachdem Sie mit Ihrem Softwarehersteller die Schnittstelle eingerichtet haben, prüfen wir - vor der erstmaligen Meldung - gemeinsam mit Ihnen, ob der Meldungsversand und -empfang über den WebUpload wie gewünscht verläuft.
3. Schritt
Nach dem erfolgreichen Test geben wir die Übermittlung von Meldungen über den WebUpload frei und Sie können nun jederzeit darüber Ihre Meldungen an uns übermitteln.
Ihre Fragen und Anmerkungen
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Etablierung des Meldeverfahrens in Ihrem Haus.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular!