Organisation des Hessischen Krebsregisters
Gemäß dem Hessischen Krebsregistergesetz besteht das Hessische Krebsregister aus drei Teilen. Die Vertrauensstelle ist bei der Landesärztekammer Hessen angesiedelt. Die Landesauswertungsstelle und die Abrechnungsstelle gehören zum Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Krebsregistrierung in Hessen
Vertrauensstelle
- Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Meldetätigkeit
- Datenannahme über das Meldeportal und Tumordokumentation
- Datenaustausch und -rückmeldungen
Der Meldeprozess und die langfristige Datenhaltung werden von der Vertrauensstelle organisiert, die bei der Landesärztekammer Hessen angesiedelt ist. Alle hessischen Einrichtungen, die an der Krebsbehandlung beteiligt sind, unterliegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Krebsmeldung. Die Vertrauensstelle dient als zentrale Anlaufstelle für hessische Ärztinnen und Ärzte, Dokumentierende sowie Praxisteams bei allen Fragen rund um die Meldetätigkeit und Tumordokumentation.
Die Vertrauensstelle ist für die Entgegennahme von Krebsmeldungen verantwortlich. Zusätzlich obliegt ihr die Aufgabe, die erhaltenen Daten von hessischen Einrichtungen, Gesundheitsämtern oder Einwohnermeldeämtern zu prüfen, zu registrieren und zu aktualisieren. Des Weiteren koordiniert die Vertrauensstelle den Datenaustausch mit den Krebsregistern der anderen Bundesländer.
Landesauswertungsstelle
- Landesweite und regionale Auswertung zu Krebshäufigkeit und -behandlung, Krankheitsverlauf und Überleben
- Auswertung zur Krebsbehandlung für meldende Ärztinnen und Ärzte
- Initiierung von regionalen Qualitätskonferenzen zur Krebsbehandlung
Vor Weitergabe der onkologischen Daten von der Vertrauensstelle an die Landesauswertungsstelle werden diese pseudonymisiert, sodass die Identität der betroffenen Person geschützt ist. Die Landesauswertungsstelle ist am Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Frankfurt ansässig.
Neben den bereits etablierten landesweiten epidemiologischen Auswertungen zur Häufigkeit einzelner Krebsentitäten und Evaluationen von Früherkennungsprogrammen (wie Brustkrebs-Screening) wächst derzeitig der Stellenwert der Auswertung klinischer Daten. Die Meldenden bekommen Analysen ihrer individuellen Behandlungsdaten rückgemeldet, die den landesweiten Zahlen gegenübergestellt sind. So können einrichtungsbezogene Auswertungen zur internen Qualitätssicherung herangezogen und beispielsweise als Grundlage für Zertifizierungen genutzt werden.
Darüber hinaus initiiert die Landesauswertungsstelle regionale Qualitätskonferenzen, in deren Rahmen Auswertungen zur Therapie bestimmter Krebsarten innerhalb einer Region mit den dort tätigen Behandlerinnen und Behandlern diskutiert werden. Letztendlich ermöglichen landesweite Analysen zu Behandlung, Verlauf und Überleben eine Betrachtung von Prozess- und Ergebnisqualität. Sie verbessern damit die onkologische Versorgungstransparenz und können darüber hinaus zur Beurteilung von Krebstherapien herangezogen werden.
Abrechnungsstelle
- Abrechnung von Meldevergütungen und Fallpauschalen
- Auszahlung der Meldevergütung an die meldenden Ärztinnen und Ärzte
Finanziert wird das Krebsregister vorwiegend durch die Krankenkassen. Dazu erfolgt die Weitergabe der entsprechenden Meldedaten von der Vertrauensstelle an die Abrechnungsstelle, welche ebenfalls am Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) angesiedelt ist. Die Abrechnungsstelle stößt die Zahlung festgelegter Pauschalen pro registrierten Krebsfall jeweils bei der Krankenkasse an, bei welcher die Patientin bzw. der Patient versichert ist.
Zudem erstatten die Krankenkassen den meldenden Ärztinnen und Ärzten eine Aufwandsentschädigung pro Meldung, welche ebenfalls über die Abrechnungsstelle abgewickelt wird und eine möglichst hohe Datenqualität der Meldungen honorieren soll. Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Daten bestimmt im Endeffekt die Güte des Registers und die Eignung der Daten für aussagekräftige Auswertungen.