Organisation des Hessischen Krebsregisters

Gemäß dem Hessischen Krebsregistergesetz besteht das Hessische Krebsregister aus der Vertrauensstelle, die an der Landesärztekammer Hessen angesiedelt ist, sowie der Landesauswertungsstelle und der Abrechnungsstelle, die dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege angehören.

Krebsregistrierung in Hessen

Organisation des Hessischen Krebsregisters 2023

Vertrauensstelle

  • Ansprech- und Anlaufstelle im Meldeprozess
  • Datenannahme und Tumordokumentation
  • Rückmeldung zum Vital- und Tumorstatus an die meldenden Ärztinnen und Ärzte

Der Meldeprozess sowie die langfristige Datenhaltung werden von der Vertrauensstelle organisiert, welche an der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) angesiedelt ist. Die an einer Krebsbehandlung beteiligten Einrichtungen (wie Onkologie, Chirurgie, Radiologie, Pathologie usw.) unterstehen einer Meldepflicht an das Krebsregister.

Nach Zusammenführung der erhaltenen Daten zu einem Krebsfall werden diese fortlaufend von den entsprechenden Melde- und Gesundheitsämtern bei Namens-, Geschlechts- oder Adressänderungen sowie im Todesfall aktualisiert, um sowohl die korrekte Zuordnung zukünftiger Falldaten als auch die genaue Berechnung von Überlebenszeiten sicherzustellen.

Zudem kümmert sich die Vertrauensstelle um den Datenaustausch mit den Krebsregistern der anderen Bundesländer, sodass die „Krankenakten“ innerhalb der verschiedenen Register vollzählig sind, auch wenn Patientinnen und Patienten in einem anderen Bundesland als ihrem Wohnort behandelt werden. Darüber hinaus ist die Vertrauensstelle Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur Tumordokumentation. Außerdem sendet sie den elektronisch meldenden Ärztinnen und Ärzten halbjährlich eine Rückmeldung zum Vital- und Tumorstatus ihrer Patientinnen und Patienten zu.

Landesauswertungsstelle

  • Landesweite und regionale Auswertung zu Krebshäufigkeit und -behandlung, Krankheitsverlauf und Überleben
  • Auswertung zur Krebsbehandlung für meldende Ärztinnen und Ärzte
  • Initiierung von regionalen Qualitätskonferenzen zur Krebsbehandlung

Vor Weitergabe der onkologischen Daten von der Vertrauensstelle an die Landesauswertungsstelle werden diese pseudonymisiert, sodass die Identität der betroffenen Person geschützt ist. Die Landesauswertungsstelle ist am Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Frankfurt ansässig.

Neben den bereits etablierten landesweiten epidemiologischen Auswertungen zur Häufigkeit einzelner Krebsentitäten und Evaluationen von Früherkennungsprogrammen (wie Brustkrebs-Screening) wächst derzeitig der Stellenwert der Auswertung klinischer Daten. Die Meldenden bekommen Analysen ihrer individuellen Behandlungsdaten rückgemeldet, die den landesweiten Zahlen gegenübergestellt sind. So können einrichtungsbezogene Auswertungen zur internen Qualitätssicherung herangezogen und beispielsweise als Grundlage für Zertifizierungen genutzt werden.

Darüber hinaus initiiert die Landesauswertungsstelle regionale Qualitätskonferenzen, in deren Rahmen Auswertungen zur Therapie bestimmter Krebsarten innerhalb einer Region mit den dort tätigen Behandlerinnen und Behandlern diskutiert werden. Letztendlich ermöglichen landesweite Analysen zu Behandlung, Verlauf und Überleben eine Betrachtung von Prozess- und Ergebnisqualität. Sie verbessern damit die onkologische Versorgungstransparenz und können darüber hinaus zur Beurteilung von Krebstherapien herangezogen werden.

Abrechnungsstelle

  • Abrechnung von Meldevergütungen und Fallpauschalen
  • Auszahlung der Meldevergütung an die meldenden Ärztinnen und Ärzte

Finanziert wird das Krebsregister vorwiegend durch die Krankenkassen. Dazu erfolgt die Weitergabe der entsprechenden Meldedaten von der Vertrauensstelle an die Abrechnungsstelle, welche ebenfalls am Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) angesiedelt ist. Die Abrechnungsstelle stößt die Zahlung festgelegter Pauschalen pro registrierten Krebsfall jeweils bei der Krankenkasse an, bei welcher die Patientin bzw. der Patient versichert ist.

Zudem erstatten die Krankenkassen den meldenden Ärztinnen und Ärzten eine Aufwandsentschädigung pro Meldung, welche ebenfalls über die Abrechnungsstelle abgewickelt wird und eine möglichst hohe Datenqualität der Meldungen honorieren soll. Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Daten bestimmt im Endeffekt die Güte des Registers und die Eignung der Daten für aussagekräftige Auswertungen.

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