Rechte beim Krebs-Register

Ihre Rechte beim Krebs-Register in Leichter Sprache

Recht auf Auskunft

Recht auf Auskunft bedeutet:

Man hat das Recht auf Info.

Hier geht es um Infos über persönliche Daten.

Im europäischen Gesetz zum Daten-Schutz steht:

Sie haben das Recht auf Infos zu Ihren persönlichen Daten:

Wenn Sie uns Ihre Daten gegeben haben.

Eine Person liest ein Faltblatt.© Reinhild Kassing

Dafür schreiben Sie einen Antrag.

Diesen Antrag schicken Sie uns.

Darin steht:

Diese Infos zu Ihren persönlichen Daten wollen Sie haben.

So wissen wir genau:

Diese Infos zu Ihren persönlichen Daten sind für Sie wichtig.

Diese Regeln stehen in diesem Gesetz:

EU-Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Sie stehen in Artikel 15.

Eine Person schreibt auf einem Blatt Papier.© Reinhild Kassing

Einen Antrag auf Auskunft können auch diese Personen stellen:

Gesetzliche Betreuer oder gesetzliche Betreuerinnen.

Eltern.

Personen, die auf andere Personen aufpassen.

Andere Personen:

Wenn sie beim Melde-Amt gemeldet sind.

Diese Regel steht im Hessischen Krebs-Register-Gesetz.

Sie steht in Paragraf 13.

Eine Betreuerin unterstützt beim Ausfüllen eines Dokuments.© Reinhild Kassing

Achtung!

Manchmal gibt es kein Recht auf Infos über Ihre Daten.

Oder Sie haben nicht das Recht auf vollständige Infos.

Diese Regeln stehen in diesem Gesetz:

Hessisches Daten-Schutz- und Informations-Freiheits-Gesetz.

Paragraf 24 Absatz 2.

Paragraf 25 Absatz 2.

Paragraf 26 Absatz 2.

Paragraf 33.

Ein Blatt mit einem Symbol für ein Gesetz.© Reinhild Kassing

Recht auf Berichtigung

Berichtigung bedeutet.

In einem Text gibt es einen Fehler.

Deshalb muss ein Text verändert werden.

Damit der Text stimmt.

Dieses Ändern im Text heißt Berichtigung.

Sie haben beim Krebs-Register das Recht auf Berichtigung:

Wenn Ihre Daten nicht mehr stimmen.

Dann können Sie sagen:

Meine persönlichen Daten sollen geändert werden.

Damit meine persönlichen Daten richtig sind.

Oder.

Meine persönlichen Daten sind nicht vollständig.

Diese persönlichen Daten sollen dazu-geschrieben werden.

Damit meine persönlichen Daten vollständig sind.

Dieses Recht steht in diesem Gesetz:

EU-Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Es steht in Artikel 16.

Man muss viele Sachen erledigen. Dann macht man eine Liste.© Reinhild Kassing

Recht auf Löschen von persönlichen Daten

Sie können sagen:

Meine persönlichen Daten sollen gelöscht werden.

Das ist Ihr Recht.

Aber.

Manchmal brauchen wir Ihre persönlichen Daten noch:

Weil es so in einem Gesetz steht.

Und weil wir mit Ihren persönlichen Daten noch arbeiten müssen.

Dann kann es sein:

Wir können Ihre persönlichen Daten noch nicht löschen.

Dann können wir Ihre persönlichen Daten erst später löschen.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:

EU-Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Sie stehen in Artikel 17.

Und es steht in diesem Gesetz:

Hessisches Daten-Schutz- und Informations-Freiheits-Gesetz.

In Paragraf 34.

Regeln stehen auch im Hessischen Krebs-Register-Gesetz:

Sie stehen in Paragraf 7 Absatz 5.

Und in Paragraf 14.

Recht auf Einschränkung von der Daten-Verarbeitung

Einschränkung bedeutet:

Etwas darf nur teilweise gemacht werden.

Daten-Verarbeitung bedeutet:

Mit Daten wird gearbeitet.

Damit man mehr über eine Sache weiß.

Einschränkung von Daten-Verarbeitung bedeutet:

Ihr persönlichen Daten dürfen nur teilweise benutzt werden.

Es dürfen nicht alle persönliche Daten benutzt werden.

Stopp! Mach nicht weiter!© Reinhild Kassing

Sie können sagen:

Es dürfen nur diese persönlichen Daten benutzt werden.

Es dürfen nicht alle persönlichen Daten benutzt werden.

Die Regeln dafür stehen in diesem Gesetz:

EU-Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Sie stehen in Artikel 18.

Recht auf Widerspruch

Widerspruch bedeutet:

Man ist gegen eine Entscheidung.

Man wehrt sich dagegen.

Sie können sich wehren:

Wenn Sie keine Benutzung von Ihren Daten wollen.

Wenn Sie wichtige Gründe dafür haben.

Wenn diese Gründe mit Ihrer Krebs-Erkrankung zu tun haben.

Dann können Sie immer sagen:

Meine persönlichen Daten dürfen nicht benutzt werden.

Persönliche Daten sind:

Name.

Adresse

Geschlecht.

Geburts-Datum.

Daten von der Kranken-Versicherung.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:

EU-Daten-Schutz-Grund-Verordnung.

Sie stehen in Artikel 21.

Und es steht im Hessischen Krebs-Register-Gesetz:

In Paragraf 7a.

Dort steht:

Man kann sich gegen das Speichern von Daten wehren.

Wenn die Person nicht möchte:

Persönliche Daten werden für immer beim

Hessischen Krebs-Register gespeichert.

Das nennt man Widerspruch.

Ein Blatt mit einem Symbol für ein Gesetz.© Reinhild Kassing

Wenn Sie das machen wollen:

Dann sagen Sie das Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Oder.

Schreiben Sie uns einen Brief.

Ein Mann spricht mit einem anderen Mann, der Medizin studiert hat.© Reinhild Kassing

Dann verändern wir Ihre persönlichen Daten.

Wir ersetzen diese Daten durch Kontroll-Nummern.

Das machen wir bei diesen persönlichen Daten:

Name.

Adresse.

Geburts-Datum.

So ist sicher:

Persönlichen Daten werden nicht im Krebs-Register gespeichert.

Aber.

Manchmal brauchen wir Ihre persönlichen Daten noch:

Weil es so im Gesetz steht.

Und weil wir mit Ihren persönlichen Daten noch arbeiten müssen.

Dann kann es sein:

Wir können Ihre persönlichen Daten noch nicht löschen.

Dann können wir Ihre persönlichen Daten erst später löschen.

Die Regeln stehen in diesem Gesetz:

Hessisches Krebs-Register-Gesetz.

Sie stehen in Paragraf 7a.

Ein Blatt mit einem Symbol für ein Gesetz.© Reinhild Kassing

Achtung!

Sie können sagen:

Meine persönlichen Daten sollen nicht gespeichert werden.

Das ist Ihr Recht.

Aber.

Ihre medizinischen Daten werden im Krebs-Register gespeichert.

Medizinische Daten sind Infos zu Ihrer Krebs-Erkrankung.

Das Krebs-Register arbeitet damit.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie denken:

Es gibt Probleme mit meinen persönlichen Daten.

Rechte zum Daten-Schutz werden vom Krebs-Register nicht beachtet.

Dann können Sie sich beschweren:

Beim Hessischen Daten-Schutz-Beauftragten.

Er prüft Ihre Beschwerde.

Das sind die Kontakt-Daten:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit

Postfach 3163

65021 Wiesbaden

Telefon: 0611 140 80

Telefax: 0611 140 86 11

Ein Mann gibt Auskunft über etwas.© Reinhild Kassing

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Krebs-Register haben:

Dann melden Sie sich bei der Vertrauens-Stelle vom

Hessischen Krebs-Register.

Das sind die Kontakt-Daten:

  • Telefon: 069 56 60 87 60
  • E-Mail: info@hessisches-krebsregister.de
Telefon© Reinhild Kassing

Übersichts-Seite "Leichte Sprache"