Anforderungen an eine Krebsmeldung

Diese Seite informiert über die Meldungsanforderungen, die ab April 2024 bei einer Krebsmeldung zu beachten sind. Es werden nur Meldungen vergütet, die diesen Anforderungen entsprechen. Die zuvor festgelegten "Mindestanforderungen" sind damit hinfällig.

Meldungsanforderungen

Anforderungen an eine Krebsmeldung
Inhaltliche und strukturelle Anforderungen an eine Meldung

Eine Meldung setzt sich immer aus drei Bestandteilen zusammen: den Personen- und Versicherungsdaten, der Tumorzuordnung und einem Meldeanlass. Darüber hinaus muss die Meldung schemakonform, gültig, fristgerecht und vollständig sein, um sie zur Vergütung einreichen zu können. Die genauen Anforderungen werden in den folgenden Abschnitten erläutert.

Strukturelle Anforderungen

Eine Meldung wird als schemakonform betrachtet, wenn die erfassten Daten mit dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz übereinstimmen und technisch den festgelegten Anforderungen entsprechen.

Das Krebsregister sammelt Daten gemäß dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz. Bei der Online-Erfassung im Meldeportal stellt die Vertrauensstelle sicher, dass die Daten gemäß diesen Vorgaben korrekt erfasst und übermittelt werden können. Beim WebUpload im Meldeportal senden die Meldenden XML-Dateien an das Krebsregister, die sie zuvor aus ihrem eigenen Dokumentationssystem exportiert haben. Beim „WebUpload“ wird automatisch überprüft, ob die XML-Datei den Vorgaben entspricht. Die Landeskrebsregister in Deutschland unterstützen Softwarehersteller bei der schemakonformen Umsetzung der oBDS-Schnittstelle, worüber meldende Einrichtungen die XML-Dateien generieren.

Eine Meldung ist gültig, wenn es sich um die Übermittlung einer meldepflichtigen Krebserkrankung über einen Meldeanlass nach dem Hessischen Krebsregistergesetz handelt. Patientinnen und Patienten haben ihren Wohnsitz in Deutschland und wurden über die Meldung informiert. Zudem muss die Leistung (z. B. Diagnose, Therapie oder Nachsorgeuntersuchung) von der meldenden Einrichtung selbst durchgeführt worden sein.

Eine Meldung wird als fristgerecht angesehen, wenn sie innerhalb von zwölf Wochen nach der Durchführung der Leistung erfolgt.

Eine Meldung gilt als vollständig, wenn die Felder lückenlos und plausibel ausgefüllt sind.

Meldungsinhalte

Eine Meldung besteht immer aus drei Bestandteilen:

  1. Personen- und Versicherungsdaten
  2. Tumorzuordnung
  3. Eingabe von einem Meldeanlass

1. Personen- und Versicherungsdaten

Im ersten Schritt geben Sie die Person an, auf die sich die Meldung bezieht.

Erforderliche Angaben:

  • Vor- und Nachname, Anschrift
  • Geschlecht, Geburtsdatum
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Meldebegründung

2. Tumorzuordnung

Im zweiten Schritt geben Sie den Tumor an, auf den sich die Meldung bezieht.

Erforderliche Angaben:

  • Primärtumor Diagnosedatum
  • Primärtumor Tumordiagnose ICD-Code
  • Primärtumor Seitenlokalisation
  • Morphologie-Code

Diese Angabe ist erforderlich, damit Ihre Meldung dem jeweiligen Tumor einer Person zugeordnet werden kann. Dokumentationshinweise finden Sie auf der Seite "Tumorzuordnung und Diagnose".

3. Eingabe von einem Meldeanlass

Im dritten Schritt geben Sie medizinische Informationen zu einem Meldeanlass an.

Meldeanlässe:

  • Diagnose
  • Operation
  • Strahlentherapie
  • Systemische Therapie
  • Verlauf
  • Abschluss
  • Pathologie

Bitte melden Sie nur die Leistungen, die Sie selbst durchgeführt haben. Fremdleistungen sind nicht vergütungsfähig. Dokumentationshinweise zu den einzelnen Meldeanlässen sind über die Seite "Tumordokumentation der Meldungen" erreichbar.

Beachtung der Meldungsanforderungen

Die Daten unseres Krebsregisters sollen dazu beitragen, die Versorgungstransparenz und -forschung zu verbessern sowie die Behandlungsmöglichkeiten von Krebserkrankungen zu optimieren. Ihre Unterstützung ist von großer Bedeutung, da die Qualität unserer Daten von den Informationen abhängt, die Sie uns zur Verfügung stellen.

Unvollständige und unplausible Angaben verzögern die Auszahlung Ihrer Meldevergütung, da wir von Ihnen zusätzliche Informationen zur Klärung des Sachverhalts benötigen. Wir bitten Sie daher, Meldungen vollständig auszufüllen und auf Plausibilität zu achten. Im unten stehenden Präsentationsvideo haben wir die Meldungsanforderungen zusammengefasst.

Erklärvideo und Merkblatt

Abbildung von dem Merkblatt zu den Anforderungen an eine Krebsmeldung 2024

Merkblatt "Anforderungen an eine Krebsmeldung"

April 2024. Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr