Änderungen im bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS 3.0.0)

Im Jahr 2021 wurde der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz aktualisiert. Mit seiner Neufassung gehen einige Änderungen in der Tumordokumentation einher. Hier finden Sie einen ersten Überblick, was sich zukünftig ändern wird.

Krebsregistrierung nach dem bundeseinheitlichen
onkologischen Basisdatensatz

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz dient in Deutschland als Grundlage für eine standardisierte Tumordokumentation. Ziel ist es, eine vergleichbare Datenerfassung und -auswertung in allen Landeskrebsregistern und medizinischen Behandlungseinrichtungen sicherzustellen.

Deshalb kommt der Basisdatensatz auch in der hessischen Krebsregistrierung zur Anwendung. Seine Vorgaben setzen die Softwarehersteller, das Krebsregister und meldende Ärztinnen und Ärzte folgendermaßen um:

Im Juli 2021 wurde der einheitliche onkologische Basisdatensatz erneut aktualisiert. Mit seiner Neufassung gehen zukünftig einige Neuerungen in der Tumordokumentation einher. In dem nachfolgenden Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen.

Neuerungen im Bereich
"Systeme und Schnittstellen"

Neuerungen im Bereich
"Tumordokumentation der Meldungen"

Zentrumszertifizierung

  • Neues Merkmal
  • Es wird in Bezug auf die Tumorerkrankung abgefragt, ob es sich (im Sinne der Zentrumszertifizierung nach der Deutschen Krebsgesellschaft/Onkozert) um einen Primärfall/Zentrumsfall, keinen Primärfall/Zentrumsfall (z. B. bei Rezidiven) oder keinen Zentrumsfall handelt.

Strahlenart

  • Neues Merkmal
  • Es soll angegeben werden, welche Strahlenart bei der Bestrahlung oder nuklearmedizinischen Behandlung verwendet wurde.
  • Die Protonentherapie wird bisher nur an wenigen Zentren in Deutschland durchgeführt, u. a. befindet sich ein Zentrum in Marburg (Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum).

Boost

  • Neues Merkmal
  • Es soll angegeben werden, ob ein Boost bei der Bestrahlung appliziert wurde oder nicht.

Zielgebiet

  • Aktualisiertes Merkmal (Basisdatensatz 2014: 7 Bereiche, Basisdatensatz 2021: 10 Bereiche)
  • Es soll angegeben werden, welche anatomische Region bestrahlt wurde.

Alt: Zielgebietsschlüssel (Basisdatensatz 2014)

Neu: Zielgebietsschlüssel (Basisdatensatz 2021)

Bereich ZNS
1.1 Ganzhirn
1.2 Teilhirn
1.3 Neuroachse

Bereich ZNS
1.1 Ganzhirn (Neurokranium, inklusive Meningen)
1.2 Teilhirn (frontal/parietal/occipital/temporal/Kleinhirn)
1.3 Neuroachse/Rückenmark
1.4 Hypophyse
1.5 Hirn sonstiges

Bereich Haut
7.1 Primärer Hauttumor
7.2 Hautmetastasen

Bereich Bindegewebe (Subkutangewebe, Fettgewebe, Muskeln, anderes Bindegewebe)
7.1 Kopf, Gesicht, Hals
7.2 obere Extremität inklusive Schulter (r, l)
7.3 untere Extremität und Hüfte (r, l)
7.4 Thorax
7.5 Abdomen
7.6 Becken
7.7 Stammes o. n. A.
7.8 mehrere Bereiche überlappend
7.9 sonstige Weichteile o. n. A.

Bestehende Schlüsselbereiche wurden erweitert oder neu definiert. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Datenübermittlung die verwendete Version (Basisdatensatz 2014 bzw. 2021) anzugeben, um dem Krebsregister eine korrekte Zuordnung zu ermöglichen.

Des Weiteren ist bei einer zeitgleichen Bestrahlung des Lymphabflussgebietes die Region (Schlüsselbereich 9) exakt zu benennen. Es besteht nicht mehr die Möglichkeit, den Zielgebietsschlüssel mit +/- (mit/ohne Lymphknoten) zu ergänzen.

In der unten stehenden Tabelle finden Sie ein Dokumentationsbeispiel für die Bestrahlung der Mamma und der axillären Lymphknoten nach den alten und neuen Vorgaben.

Alt: Zielgebietsschlüssel (Basisdatensatz 2014)

Neu: Zielgebietsschlüssel (Basisdatensatz 2021)

3.1+ Mamma als Ganzbrust mit Lymphknotenregion

3.1 Mamma als Ganzbrust
9.3 Axilläre Lymphknoten

Applikationsart

  • Aktualisiertes Merkmal (Basisdatensatz 2014: 15 Ausprägungen, Basisdatensatz 2021: 24 Ausprägungen)
  • Es soll angegeben werden, mit welcher Technik die Strahlentherapie durchgeführt wurde.

Alt: Applikationsart (Basisdatensatz 2014)

Neu: Applikationsart (Basisdatensatz 2021)

M = metabolische Therapie (Radionuklide)

M = sonstige metabolische Radionuklidtherapie

MPRRT = Peptid-Radio-Rezeptor-Therapie

MPRRT = Peptid-Radio-Rezeptor-Therapie

MPSMA = PSMA-Therapie

MRIT = Radioimmun-Therapie

MRJT = Radiojod-Therapie

MSIRT = selektive interne Radio-Therapie

MSIRT = selektive interne Radio-Therapie

P = perkutan (Teletherapie)

P = perkutan (Teletherapie)

P-4D = perkutan, atemgetriggert

PRCJ = perkutan, Radiochemotherapie/Sensitizer: ja

PRCJ = perkutan mit Chemotherapie/Sensitizer

PRCJ-4D = perkutan, atemgetriggert, mit Chemotherapie/Sensitizer

PRCN = perkutan, Radiochemotherapie/Sensitizer: nein

PRCN-4D = perkutan, atemgetriggert, ohne Chemotherapie/Sensitizer

PRCN-ST = perkutan, stereotaktisch, ohne Chemotherapie/Sensitizer

PRCN-ST4D = perkutan, stereotaktisch, atemgetriggert, ohne Chemotherapie/Sensitizer

P-ST = perkutan stereotaktisch

P-ST4D = perkutan, stereotaktisch, atemgetriggert

Im Bereich der perkutanen und metabolischen Therapie gab es mehrere Ergänzungen, um eine detailliertere Aussage zur Bestrahlungstechnik treffen zu können.

Des Weiteren wurden Ergänzungen bei den Feldern "Intention", "Stellung zu operativer Therapie", "Seite Zielgebiet", "Einheit" und "Ende Grund" vorgenommen.

Art der systemischen oder abwartenden Therapie

  • Aktualisiertes Merkmal (Basisdatensatz 2014: 8 Ausprägungen (miteinander kombinierbar), Basisdatensatz 2021: 13 Ausprägungen (nicht kombinierbar))
  • Es soll angegeben werden, welche Art der Therapie oder der abwartenden Strategie durchgeführt wurde.

Alt: Art der Therapie (Basisdatensatz 2014)

Neu: Art der Therapie (Basisdatensatz 2021)

AS = Active Surveillance

AS = Active Surveillance

CH = Chemotherapie

CH = Chemotherapie

CI = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie

CIZ = Chemo- + Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen

CZ = Chemotherapie + zielgerichtete Substanzen

HO = Hormontherapie

HO = Hormontherapie

IM = Immun-/Antikörpertherapie

IM = Immun-/Antikörpertherapie

IZ = Immun-/Antikörpertherapie + zielgerichtete Substanzen

SO = Sonstiges

SO = Sonstiges

KM = Knochenmarktransplantation

SZ = Stammzelltransplantation (inklusive Knochenmarktransplantation)

WS = Wait and see

WS = Wait and see

WW = Watchful Waiting

ZS = zielgerichtete Substanzen

ZS = zielgerichtete Substanzen

Die Ausprägungen können nicht mehr frei miteinander kombiniert werden, sondern lediglich die zur Verfügung stehenden Kombinationen genutzt werden.

Die Knochenmarktransplantation (KM) wurde durch die Stammzelltransplantation (SZ) ersetzt. Neben den verwendeten Stammzellen (autolog oder autogen) sollen auch die Substanzen der Konditionierung innerhalb dieser Therapieart gemeldet werden.

Es wird empfohlen, die abwartenden Therapiearten (Active Surveillance, Wait and see, Watchful Waiting) nur bei den Tumorerkrankungen zu dokumentieren, bei denen sie nach S3-Leitlinie definiert sind.

Grund für das Therapieende ("Ende Grund")

  • Aktualisiertes Merkmal (Basisdatensatz 2014: 7 Ausprägungen, Basisdatensatz 2021: 9 Ausprägungen)
  • Es soll angegeben werden, warum eine Systemtherapie beendet wurde.

Alt: Ende Grund (Basisdatensatz 2014)

Neu: Ende Grund (Basisdatensatz 2021)

A = Abbruch wegen Nebenwirkungen

A = Abbruch wegen Nebenwirkungen

E = reguläres Ende

E = reguläres Ende

P = Abbruch wegen Progress

P = Abbruch wegen Progress

R = reguläres Ende mit Dosisreduktion

R = reguläres Ende mit Dosisreduktion

S = Abbruch aus sonstigen Gründen

S = Abbruch aus sonstigen Gründen

T = Patient verstorben

U = unbekannt

U = unbekannt

V = Patient verweigert weitere Therapie

V = Patient verweigert weitere Therapie

W = reguläres Ende mit Substanzwechsel

Die Ausprägungen „W“ (Reguläres Ende mit Substanzwechsel) und „T“ (Patient verstorben) wurden ergänzt. Bei einem Substanzwechsel wird keine zweite Therapie dokumentiert. Im Folgenden finden Sie Dokumentationsbeispiele für den Wechsel von Cisplatin auf Carboplatin:

  • Meldung bei Therapiebeginn: Cisplatin mit weiteren Substanzen
  • Meldung bei Therapieende: Cisplatin und Carboplatin mit weiteren Substanzen mit Endegrund „W“
  • Meldung nur bei Therapieende: Cisplatin, Carboplatin und weitere Substanzen mit Endegrund „W“

In einer Therapie sollen alle verabreichten Substanzen dokumentiert werden, auch wenn nicht alle bis zum Therapieende verabreicht wurden.

4. Therapieempfehlung

  • Neues Merkmal
  • Es soll angegeben werden, welche Therapie/n in der Tumorkonferenz empfohlen wurde/n und ob es ggf. eine Abweichung auf Wunsch der Patientin bzw. des Patienten gab.
  • Die Angabe zur Abweichung wird in Bezug auf die gesamte Therapieempfehlung dokumentiert und nicht für jede einzelne. Welche Therapie durchgeführt wurde und welche nicht, ergibt sich aus den gemeldeten Therapien.

5. Genetische Variante

  • Neues Merkmal
  • Es sollen Angaben zu den genetischen Varianten und deren Ausprägungen gemacht werden, die nicht in einem organspezifischen Ergänzungsmodul abgebildet sind.
  • Beispiele hierfür sind IDH-Mutation (Gliome), BRAF-V600 (Malignes Melanom), ALK (Lungenkarzinom). Eine Referenzliste wird derzeit von einer Arbeitsgruppe der § 65c Plattform erarbeitet.

Wichtiges auf einen Blick

Dokumentationshinweise

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz (oBDS)

  1. Im Laufe der nächsten Monate finden Webseminare zu den neuen Dokumentationsregeln statt.
  2. Unsere Anforderungen an die Meldungen ändern sich erst im Jahr 2024.
  3. Das Krebsregister kann ab Oktober 2022 Meldungspakete mit der oBDS-Version 3.0.0 über den WebUpload entgegennehmen.
  4. Im Meldeportal (Online-Erfassung von Meldungen) erfolgen die Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt. Hier bleibt zunächst alles wie bisher.
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Carolin Luh<br>

Carolin Luh
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