Online-Erfassung im Meldeportal des
Hessischen Krebsregisters
Die Online-Erfassung im Meldeportal richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt.
Online-Erfassung von Meldungen
Die kostenlose Online-Erfassung im Meldeportal ist für diejenigen Ärztinnen und Ärzte geeignet, deren Dokumentationssystem (Krankenhausinformations-, Pathologieinformations-, Praxisverwaltungs- oder Tumordokumentationssystem) über keine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügt. Die Online-Erfassung ist sinnvoll, wenn Sie in der Regel eher wenige Krebsfälle melden müssen.
Vorteile
- Vorausgefüllte Felder
- Unterstützung bei der Dokumentation
- Online, kein Papier und von überall möglich
- Datensicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung
WebUpload für Systeme mit oBDS-Schnittstelle
Die Meldungsübermittlung über die Online-Erfassung ist im Vergleich zur Meldung über den WebUpload aufwendiger. Daher empfehlen wir Ihnen die Einrichtung der oBDS-Schnittstelle, sodass Sie aus Ihrem Dokumentationssystem heraus große Meldungspakete (XML-Dateien) generieren können.
Durch die Nutzung der Daten in Ihrem Softwaresystem sparen Sie Zeit, indem Sie beispielsweise Daten nicht mehrfach erfassen müssen. Auf dieser Seite haben wir alle Systeme gesammelt, deren oBDS-Schnittstelle (bzw. früher die ADT/GEKID-Schnittstelle) wir für die Meldung freigegeben haben. Sollte Ihre genutzte Software nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.
Login
Online-Erfassung im Meldeportal
Bitte beachten Sie, dass nur aktuelle Browser unterstützt werden. Es kann aktuell bei folgenden Browsern zu Problemen bei der Anzeige und Bedienung kommen:
- Internet Explorer (IE)
- Safari (Apple)
Bedienungsanleitung
Bedienungsanleitung Online-Erfassung im Meldeportal
Juni 2023, Team Medizinische Dokumentation (Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters)Hinweise zur Nutzung des Meldeportals
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Nutzung des Meldeportals, beispielsweise Hintergrundinformationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung und Anleitungen zur (erstmaligen) Anmeldung am Meldeportal:
Wissenswertes über die Online-Erfassung
Allgemeines
Was sind die Vorteile der Online-Erfassung im Meldeportal?
- Vorausgefüllte Felder
Die Versichertendaten einer Patientin bzw. eines Patienten sind beim zweiten Einloggen in das Meldeportal vorausgefüllt – so sparen Sie Zeit und können direkt neue Meldeanlässe erfassen. Zudem sehen Sie, welche Meldungen (Meldeanlass und Datum) Sie zu einer Patientin bzw. zu einem Patienten bereits an das Krebsregister übermittelt haben. - Unterstützung bei der Dokumentation
Beim Erfassen von Meldungen werden Sie mithilfe automatisierter Erinnerungen und Hinweistexten unterstützt. Dadurch können Nachfragen der Vertrauensstelle im Nachgang minimiert werden. - Online, kein Papier und von überall möglich
Sie können direkt melden und sind nicht auf Papierbögen angewiesen. Alles, was Sie zur Meldung benötigen, ist ein Smartphone (nur zur Anmeldung) und ein PC mit Internetzugang. - Datensicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
Um Ihnen ein sicheres und komfortables Meldeportal zur Verfügung stellen zu können, erfolgt die Anmeldung über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (variables Einmalpasswort und feste Zugangsdaten). - Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung
Die Personenstammdaten einer Patientin bzw. eines Patienten können jetzt unabhängig von der Eingabe eines Meldeanlasses, d. h. der medizinischen Daten, gemacht werden. So kann in den Einrichtungen eine Arbeitsteilung stattfinden. - Anzeige der gespeicherten Daten der meldenden Einrichtung beim Hessischen Krebsregister
Die meldende Einrichtung kann die Daten einsehen, die von ihr beim Hessischen Krebsregister hinterlegt sind. - Kontinuierliche Anpassung und Verbesserung
Die Vertrauensstelle verbessert das Meldeportal fortlaufend, um die Meldungsdokumentation für Sie noch einfacher und komfortabler zu machen.
Bietet das Hessische Krebsregister Schulungen zur Online-Erfassung an?
Ja, es finden regelmäßig Schulungen statt. Die Termine finden Sie auf der folgenden Seite:
Service: Doku-Check Ihrer ersten erfassten Meldungen
Mit dem „Doku-Check“ prüft die Vertrauensstelle automatisch Ihre ersten Meldungen. So unterstützen wir Sie direkt vom Anfang Ihrer Meldetätigkeit an – und geben Ihnen bei Auffälligkeiten verlässliche Tipps und Empfehlungen.
Pathologien: Keine Online-Erfassung im Meldeportal möglich!
- Über die Online-Erfassung können keine Krebsinformationen zum Meldeanlass "Histologie" getätigt werden. Deshalb bitten wir hessische Pathologien den WebUpload (WUP) zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass in Ihrem Pathologieinformationssystem eine oBDS-Schnittstelle eingerichtet ist.
- Mit der kommenden Gesetzesnovellierung im Jahr 2023 dürfen wir keine Papierbögen mehr annehmen. Bitte stellen Sie frühzeitig Ihren Übermittlungsweg auf den WUP um, damit Sie weiterhin Ihrer Meldepflicht nachkommen können.
Funktionen
Welche Funktionen stehen bei der Online-Erfassung zur Verfügung?
Die Online-Erfassung im Meldeportal stellt sämtliche Funktionen zur Verfügung, die Sie für die Eingabe der Meldungen benötigen:
- Im Rahmen einer komfortablen Benutzerführung werden Sie durch eine Meldung geleitet: von der Eingabe der Personendaten bis hin zur Eingabe des entsprechenden Meldeanlasses.
- Kommen zu einem späteren Zeitpunkt neue Behandlungsinformationen zu einer Patientin bzw. einem Patienten hinzu, kann die entsprechende Meldung eingegeben werden, ohne nochmals die Personendaten befüllen zu müssen.
- Anzeige der gespeicherten Daten der meldenden Einrichtung beim Hessischen Krebsregister: Die meldende Einrichtung kann die Daten einsehen, die von ihr beim Hessischen Krebsregister hinterlegt sind. Die Daten können dort geändert werden, sind aber vorübergehend zusätzlich auch über das Änderungsformular dem Krebsregister mitzuteilen.
- Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung: Die Personenstammdaten einer Patientin bzw. eines Patienten können jetzt unabhängig von der Eingabe eines Meldeanlasses, d.h. der medizinischen Daten, gemacht werden. So kann in den Einrichtungen eine Arbeitsteilung stattfinden.
Das Meldeportal befindet sich im Aufbau und soll schrittweise mit weiteren Funktionen ausgestattet werden, um die Meldungsübermittlung so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten.
Kann ich auch Verläufe anderer Ärztinnen und Ärzte zu meinen Patientinnen und Patienten einsehen?
Aus Gründen des Datenschutzes enthält das Meldeportal nur minimale Daten und sieht diese Informationen über das Meldeportal bislang nicht vor.
Können in meiner Abteilung/Praxis mehrere Personen gleichzeitig die Online-Erfassung nutzen?
Diese Möglichkeit ist für die Zukunft vorgesehen. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion zur Verfügung steht.
Werde ich im Rahmen der Online-Erfassung bei der Tumordokumentation meiner Meldungen unterstützt?
Ja. Das System leitet Sie bei der Erfassung einer Meldung an und unterstützt Sie bei der Tumordokumentation mithilfe von Hinweistexten und Plausibilitätsprüfungen. Zudem erinnert es Sie beim Ausfüllen der Meldungen durch Pflichtfelder an die inhaltlichen Meldungsanforderungen.
Ich habe vor der Online-Erfassung per Papier gemeldet. Muss ich alle Informationen noch einmal erneut an das Krebsregister melden?
Nein, bitte setzen Sie die Meldungsübermittlung wie gewohnt fort. Bereits abgeschickte Meldungen müssen nicht erneut an die Vertrauensstelle übermittelt werden. Im Meldeportal geben Sie einmalig die Versichertendaten ein, anschließend die neuen Informationen des entsprechenden Meldeanlasses.
Kann ich die Erfassung eines Meldeanlasses unterbrechen und die Eingabe zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen?
Die Zwischenspeicherung eines Meldeanlasses zur späteren Bearbeitung ist nicht möglich.
Lediglich die Personenstammdaten einer Patientin bzw. eines Patienten können unabhängig von der Eingabe eines Meldeanlasses, d. h. der medizinischen Daten, gemacht und zwischengespeichert werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie gehe ich damit um, wenn mir kein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) der Krankenversicherung oder keine Versicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten vorliegt?
Sowohl die IK-Nummer der Krankenversicherung als auch die Versicherungsnummer müssen in jeder Meldung enthalten sein. Bei der IK-Nummer können Sie auch Ersatznummern angeben, die Sie auf der Seite "Personen- und Versicherungsdaten" finden. Bitte beachten Sie, dass bei Meldung einer Ersatznummer eine Vergütung Ihrer Meldung möglicherweise nicht durchgeführt werden kann.
Was mache ich, wenn ich nach dem Absenden einer Meldung bemerke, dass ich etwas korrigieren möchte?
Ein nochmaliges Öffnen der bereits gesendeten Meldung ist nicht möglich. Bitte schicken Sie den Meldeanlass erneut mit den richtigen Daten und geben Sie auf der letzten Seite unter Anmerkungen zur Gesamtmeldung „Korrekturmeldung“ an. Im ersten Halbjahr 2023 stellen wir Ihnen eine Korrekturmöglichkeit im Meldeportal zur Verfügung.