Online-Erfassung im Meldeportal des
Hessischen Krebsregisters
Die Online-Erfassung im Meldeportal richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt.
Online-Erfassung von Meldungen
Online-Erfassung bedeutet, dass im Meldeportal Krebsdaten manuell über Webformulare eingegeben werden. Dieser Weg eignet sich für Ärztinnen und Ärzte, deren Dokumentationssystem nicht über eine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügt. Die Online-Erfassung ist empfehlenswert, wenn in der Regel nur wenige Krebsfälle zu melden sind.
Vorteile
- Vorausgefüllte Felder
- Unterstützung bei der Dokumentation
- Online, kein Papier und von überall möglich
- Datensicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung
- Service Doku-Check durch das Meldeportal-Team
- Transparenz im Bearbeitungsprozess
Hinweise zur Nutzung des Meldeportals
Allgemeine Informationen zur Nutzung des Meldeportals, beispielsweise Hintergrundinformationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung und Anleitungen zur Anmeldung am Meldeportal, finden Sie hier:
Login und Anleitung
Online-Erfassung im Meldeportal
Bitte beachten Sie, dass nur aktuelle Browser unterstützt werden. Es kann bei den Browsern "Internet Explorer" und "Safari" zu Problemen bei der Anzeige und Bedienung kommen.
Bedienungsanleitung Online-Erfassung im Meldeportal
Oktober 2024, Team Medizinische Dokumentation (Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters)Wissenswertes über die Online-Erfassung
Allgemeines
Bietet das Krebsregister Schulungen zur Online-Erfassung an?
Ja, es finden regelmäßig Schulungen statt. Die Termine finden Sie auf der Seite "Veranstaltungen".
Pathologien: Keine Online-Erfassung im Meldeportal möglich!
- Über die Online-Erfassung können keine Krebsinformationen zum Meldeanlass "Histologie" getätigt werden. Deshalb bitten wir hessische Pathologien, den WebUpload im Meldeportal zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Pathologieinformationssystem eine oBDS-Schnittstelle eingerichtet ist.
- Mit der Gesetzesnovellierung im Jahr 2023 dürfen wir keine Papierbögen mehr annehmen. Bitte stellen Sie Ihren Übermittlungsweg auf den WebUpload um, damit Sie weiterhin Ihrer Meldepflicht nachkommen können.
Funktionen
Kann ich auch Verläufe anderer Ärztinnen und Ärzte zu meinen Patientinnen und Patienten einsehen?
Aus Gründen des Datenschutzes enthält das Meldeportal nur minimale Daten und sieht diese Informationen über das Meldeportal bislang nicht vor.
Können in meiner Einrichtung mehrere Personen gleichzeitig die Online-Erfassung nutzen?
Aktuell ist die gleichzeitige Nutzung der Online-Erfassung über einen Account nicht möglich. Diese Funktion, dass mehrere Personen gleichzeitig über denselben Account melden können, ist für die Zukunft vorgesehen. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion zur Verfügung steht.
Werde ich im Rahmen der Online-Erfassung bei der Tumordokumentation meiner Meldungen unterstützt?
Ja. Das System leitet Sie bei der Erfassung einer Meldung an und unterstützt Sie bei der Tumordokumentation mithilfe von Hinweistexten und Plausibilitätsprüfungen. Zudem erinnert es Sie beim Ausfüllen der Meldungen durch Pflichtfelder an die Meldungsanforderungen.
Ich habe vor der Online-Erfassung per Papier gemeldet. Muss ich alle Informationen noch einmal erneut an das Krebsregister melden?
Nein, bitte setzen Sie die Meldungsübermittlung wie gewohnt fort. Bereits abgeschickte Meldungen müssen nicht erneut an die Vertrauensstelle übermittelt werden. Im Meldeportal geben Sie einmalig die Personen- und Versicherungsdaten zur betroffenen Person ein, anschließend die neuen Informationen des entsprechenden Meldeanlasses.
Kann ich die Erfassung eines Meldeanlasses unterbrechen und die Eingabe zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen?
Die Zwischenspeicherung von Personendaten und medizinischen Daten zur späteren Bearbeitung ist möglich.
Hinweise zu den Formularen der Online-Erfassung
Feld „Tumorfreies Resektat“ im Formular Histologie
Das Feld „Tumorfreies Resektat“ ermöglicht es, keine Morphologie angeben zu müssen, wenn im Untersuchungsmaterial kein Tumorgewebe mehr gefunden wurde. Beispiele hierfür sind ein tumorfreies Nachresektat oder eine komplette Remission nach einer neoadjuvanten Therapie (ypT0 N0 M0).
Formular Histologie
Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn zum Meldeanlass ein entsprechender Befund vorliegt und sind vor allem bei Diagnose- und Operationsmeldungen relevant. Bei Verlaufsmeldungen ist eine Morphologie nur dann zu dokumentieren, wenn ein Rezidiv oder eine Metastase histologisch gesichert wurde. Bei unauffälligen Nachsorgen (Vollremission) kann das Formular übersprungen werden.
Formular TNM-Klassifikation
Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn ein entsprechendes klinisches (cTNM) oder pathologisches (pTNM) Staging durchgeführt wurde.
Formular Sonstige Klassifikation / Genetische Varianten
Sonstige Klassifikation
Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn ein entsprechendes Stadium zu einer Klassifikation (z. B. Ann-Arbor, WHO-Grading für Gehirntumoren) vorliegt. Ein Katalog mit allen relevanten Klassifikationen bzw. organspezifischen Angaben ist hinterlegt. Sollte eine Klassifikation nicht vorhanden sein, kann diese freitextlich mit dem jeweiligen Stadium angegeben werden.
Genetische Varianten
Ergebnisse aus molekularpathologischen Befunden sind nur zu melden, wenn sie zum jeweiligen Meldeanlass vorliegen. Informationen zu Gen, Variante und Ausprägung sind in Freitextform anzugeben. Ein Katalog mit relevanten Genen und deren Varianten ist verfügbar. Falls ein Gen oder eine Variante nicht im Katalog enthalten ist, können diese ebenfalls in Freitext mit der jeweiligen Ausprägung angegeben werden.
Formular Tumorkonferenz
Die Felder sind nur dann zu befüllen, wenn eine Tumorkonferenz bzw. Therapieplanung stattgefunden hat und diese dem Meldeanlass zeitlich zugeordnet werden kann. Findet eine Tumorkonferenz nicht in der eigenen Einrichtung statt, ist von der Meldung einer Tumorkonferenz abzusehen.
Funktion „Zur Meldung hinzufügen“
Nach der Datenerfassung muss gelegentlich aktiv der Button „zur Meldung hinzufügen“ betätigt werden. Erst danach werden Ihre Eingaben in der Meldung ergänzt.
Häufig gestellte Fragen
Wie gehe ich damit um, wenn mir kein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) der Krankenversicherung oder keine Versicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten vorliegt?
Sowohl die IK-Nummer der Krankenversicherung als auch die Versicherungsnummer müssen in jeder Meldung enthalten sein:
- Bei der IK-Nummer können Sie auch Ersatznummern angeben, die Sie auf der Seite "Personen- und Versicherungsdaten" finden. Bitte beachten Sie, dass bei Meldung einer Ersatznummer eine Vergütung Ihrer Meldung möglicherweise nicht durchgeführt werden kann.
- Falls Ihnen die Versicherungsnummer fehlt, tragen Sie bitte die Ersatznummer in das entsprechende Feld ein. Notieren Sie Ihnen bekannte Informationen im Freitextfeld der Synopse.
Was mache ich, wenn ich nach dem Absenden einer Meldung bemerke, dass ich etwas korrigieren möchte?
Solange die Meldung noch nicht vom Krebsregister entgegengenommen wurde, ist ein nochmaliges Öffnen der bereits gesendeten Meldung möglich. Sollte die Entgegennahme bereits erfolgt sein, senden Sie den Meldeanlass bitte mit den richtigen Daten erneut und geben Sie im Formular bei "Anmerkungen zur Gesamtmeldung" an, dass es sich um eine Korrekturmeldung handelt. Der Bearbeitungsstatus Ihrer Meldungen ist im Meldeportal an verschiedenen Symbolen erkennbar.