Online-Erfassung im Meldeportal des
Hessischen Krebsregisters
Die Online-Erfassung im Meldeportal richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt.
Online-Erfassung von Meldungen
Online-Erfassung bedeutet, dass im Meldeportal Krebsdaten manuell über Webformulare eingegeben werden. Dieser Weg eignet sich für Ärztinnen und Ärzte, deren Dokumentationssystem nicht über eine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügt. Die Online-Erfassung ist empfehlenswert, wenn in der Regel nur wenige Krebsfälle zu melden sind.
Vorteile
- Vorausgefüllte Felder
- Unterstützung bei der Dokumentation
- Online, kein Papier und von überall möglich
- Datensicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung
- Service Doku-Check durch das Meldeportal-Team
- Transparenz im Bearbeitungsprozess
Hinweise zur Nutzung des Meldeportals
Allgemeine Informationen zur Nutzung des Meldeportals, beispielsweise Hintergrundinformationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung und Anleitungen zur Anmeldung am Meldeportal, finden Sie hier:
Login und Anleitung
Online-Erfassung im Meldeportal
Bitte beachten Sie, dass nur aktuelle Browser unterstützt werden. Es kann bei den Browsern "Internet Explorer" und "Safari" zu Problemen bei der Anzeige und Bedienung kommen.
Wissenswertes über die Online-Erfassung
Allgemeines
Ja, es finden regelmäßig Schulungen statt. Die Termine finden Sie auf der Seite "Veranstaltungen".
- Über die Online-Erfassung können Pathologien keine Meldeanlässe eingeben. Deshalb ist für die Meldung der WebUpload im Meldeportal zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass im Pathologieinformationssystem eine oBDS-Schnittstelle eingerichtet ist.
- Bitte stellen Sie den elektronischen Übermittlungsweg sicher, damit Sie Ihrer Meldepflicht ordnungsgemäß nachkommen können.
Funktionen
Derzeit ist es nicht möglich, sich mit einem Account zur gleichen Zeit mehrfach am Meldeportal anzumelden.
Ja, das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Erfassung einer Meldung und unterstützt Sie bei der Tumordokumentation. Dabei helfen Ihnen Hinweistexte, Plausibilitätsprüfungen, vorausgefüllte Felder sowie Verlinkungen. Außerdem erinnert es Sie beim Ausfüllen der Meldungen durch Pflichtfelder an die Meldungsanforderungen.
Nein, bitte setzen Sie die Meldungsübermittlung wie gewohnt fort. Bereits abgeschickte Meldungen müssen nicht erneut an die Vertrauensstelle übermittelt werden. Im Meldeportal geben Sie einmalig die Personen- und Versicherungsdaten zur betroffenen Person ein, anschließend die neuen Informationen des entsprechenden Meldeanlasses.
Ja, die Zwischenspeicherung von Personendaten und medizinischen Daten zur späteren Bearbeitung ist möglich.
Ja. Sie können im Meldeportal den jeweiligen „Melder“ unkompliziert wechseln.
Die Inhalte der Meldung können jederzeit eingesehen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, zwischengespeicherte oder noch nicht abgeschlossene Meldungen jederzeit weiterzubearbeiten.
Bei einer abgeschlossenen Meldung, die vom Krebsregister noch nicht entgegengenommen wurde, ist ein nochmaliges Ändern bzw. Löschen der bereits gesendeten Meldung möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die „Tumorzuordnung“ bei abgeschlossenen Meldungen nachträglich nicht verändert werden kann.
Sollte die Entgegennahme bereits erfolgt sein, senden Sie bei einer Änderung den Meldeanlass bitte mit den richtigen Daten erneut und geben Sie im Formular bei „Anmerkungen zur Gesamtmeldung" an, dass es sich um eine Korrekturmeldung handelt. Bei einer Löschung ist eine Löschanfrage zu stellen. Der Bearbeitungsstatus Ihrer Meldungen ist im Meldeportal an verschiedenen Symbolen erkennbar.
Folgende Statusangaben können Sie im Meldeportal einsehen:
- Drei lila Blätter:
Es handelt sich um eine neue Meldung. Das Krebsregister hat mit der Bearbeitung noch nicht begonnen und diese Meldung kann korrigiert werden. - Drei schwarze Zahnräder:
Das Krebsregister hat mit der Bearbeitung begonnen. - Grüner Daumen nach oben:
Die Bearbeitung der Meldung ist abgeschlossen und die Vergütung wird eingeleitet. - Roter Daumen nach unten:
Die Bearbeitung der Meldung ist abgeschlossen und die Vergütung ist abgelehnt.
Häufig gestellte Fragen
Sowohl die IK-Nummer der Krankenversicherung als auch die Versicherungsnummer müssen in jeder Meldung enthalten sein:
- Bei der IK-Nummer können Sie auch Ersatznummern angeben, die Sie auf der Seite "Personen- und Versicherungsdaten" finden. Bitte beachten Sie, dass bei Meldung einer Ersatznummer eine Vergütung Ihrer Meldung möglicherweise nicht durchgeführt werden kann.
- Falls Ihnen die Versicherungsnummer fehlt, tragen Sie bitte die Ersatznummer in das entsprechende Feld ein. Notieren Sie Ihnen bekannte Informationen im Freitextfeld der Synopse.
Bei unauffälligen Nachsorgen (Vollremission) muss nur das Formular „Verlauf“ ausgefüllt werden. Weitere Formulare wie „Histologie“, „TNM“ oder „Modulangaben“ können in diesem Fall übersprungen werden. Es ist bei der Dokumentation darauf zu achten, dass alle Datumsangaben chronologisch plausibel sind.
Bei dem Meldeanlass Operation gibt es mit der Checkbox „Tumorfreies Resektat“ die Möglichkeit, dieses zu kennzeichnen. Es müssen weder Morphologie oder Grading angegeben werden. Beispiele hierfür sind ein tumorfreies Nachresektat oder eine komplette Remission nach einer neoadjuvanten Therapie mit dem Operationsergebnis „ypT0 N0 M0“.
Eine Tumorkonferenz kann nicht ohne Meldeanlass gemeldet werden. Die Felder sind nur dann zu befüllen, wenn eine Tumorkonferenz bzw. Therapieplanung stattgefunden hat und diese dem Meldeanlass zeitlich zugeordnet werden kann. Findet eine Tumorkonferenz nicht in der eigenen Einrichtung statt, ist von der Meldung einer Tumorkonferenz abzusehen.
Nach der Datenerfassung muss gelegentlich aktiv der Button „zur Meldung hinzufügen“ betätigt werden. Erst danach werden Ihre Eingaben in der Meldung ergänzt.
Wenn Sie eine nicht-invasive Diagnose (D-Code) anlegen, können Sie keine invasive Histologie hinzufügen. Im Gegensatz dazu ist es bei einer bösartigen Diagnose (C-Code) nur möglich, invasive Histologien auszuwählen.
Nein. Die relevanten Angaben werden über die Formulare „Tumorzuordnung“ und „Meldungszuordnung“ erfasst. Der Meldeanlass „Diagnose“ muss nicht zusätzlich übermittelt werden.






