Online-Erfassung im Meldeportal des
Hessischen Krebsregisters

Die Online-Erfassung im Meldeportal richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt.

Online-Erfassung von Meldungen

Die kostenlose Online-Erfassung im Meldeportal ist für diejenigen Ärztinnen und Ärzte geeignet, deren Dokumentationssystem (Krankenhausinformations-, Pathologieinformations-, Praxisverwaltungs- oder Tumordokumentationssystem) über keine oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügt. Die Online-Erfassung ist sinnvoll, wenn Sie in der Regel eher wenige Krebsfälle melden müssen.

Vorteile

  1. Vorausgefüllte Felder
  2. Unterstützung bei der Dokumentation
  3. Online, kein Papier und von überall möglich
  4. Datensicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
  5. Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung

WebUpload für Systeme mit oBDS-Schnittstelle

Die Meldungsübermittlung über die Online-Erfassung ist im Vergleich zur Meldung über den WebUpload aufwendiger. Daher empfehlen wir Ihnen die Einrichtung der oBDS-Schnittstelle, sodass Sie aus Ihrem Dokumentationssystem heraus große Meldungspakete (XML-Dateien) generieren können.

Durch die Nutzung der Daten in Ihrem Softwaresystem sparen Sie Zeit, indem Sie beispielsweise Daten nicht mehrfach erfassen müssen. Auf dieser Seite haben wir alle Systeme gesammelt, deren oBDS-Schnittstelle (bzw. früher die ADT/GEKID-Schnittstelle) wir für die Meldung freigegeben haben. Sollte Ihre genutzte Software nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

Login

Bitte beachten Sie, dass nur aktuelle Browser unterstützt werden. Es kann aktuell bei folgenden Browsern zu Problemen bei der Anzeige und Bedienung kommen:

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  • Safari (Apple)

Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitung Online-Erfassung im Meldeportal

Juni 2023, Team Medizinische Dokumentation (Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters)

Hinweise zur Nutzung des Meldeportals

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Nutzung des Meldeportals, beispielsweise Hintergrundinformationen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung und Anleitungen zur (erstmaligen) Anmeldung am Meldeportal:

Wissenswertes über die Online-Erfassung

Allgemeines

  1. Vorausgefüllte Felder
    Die Versichertendaten einer Patientin bzw. eines Patienten sind beim zweiten Einloggen in das Meldeportal vorausgefüllt – so sparen Sie Zeit und können direkt neue Meldeanlässe erfassen. Zudem sehen Sie, welche Meldungen (Meldeanlass und Datum) Sie zu einer Patientin bzw. zu einem Patienten bereits an das Krebsregister übermittelt haben.
  2. Unterstützung bei der Dokumentation
    Beim Erfassen von Meldungen werden Sie mithilfe automatisierter Erinnerungen und Hinweistexten unterstützt. Dadurch können Nachfragen der Vertrauensstelle im Nachgang minimiert werden.
  3. Online, kein Papier und von überall möglich
    Sie können direkt melden und sind nicht auf Papierbögen angewiesen. Alles, was Sie zur Meldung benötigen, ist ein Smartphone (nur zur Anmeldung) und ein PC mit Internetzugang.
  4. Datensicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
    Um Ihnen ein sicheres und komfortables Meldeportal zur Verfügung stellen zu können, erfolgt die Anmeldung über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (variables Einmalpasswort und feste Zugangsdaten).
  5. Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung
    Die Personenstammdaten einer Patientin bzw. eines Patienten können jetzt unabhängig von der Eingabe eines Meldeanlasses, d. h. der medizinischen Daten, gemacht werden. So kann in den Einrichtungen eine Arbeitsteilung stattfinden.
  6. Anzeige der gespeicherten Daten der meldenden Einrichtung beim Hessischen Krebsregister
    Die meldende Einrichtung kann die Daten einsehen, die von ihr beim Hessischen Krebsregister hinterlegt sind.
  7. Kontinuierliche Anpassung und Verbesserung
    Die Vertrauensstelle verbessert das Meldeportal fortlaufend, um die Meldungsdokumentation für Sie noch einfacher und komfortabler zu machen.

Ja, es finden regelmäßig Schulungen statt. Die Termine finden Sie auf der folgenden Seite:

Mit dem „Doku-Check“ prüft die Vertrauensstelle automatisch Ihre ersten Meldungen. So unterstützen wir Sie direkt vom Anfang Ihrer Meldetätigkeit an – und geben Ihnen bei Auffälligkeiten verlässliche Tipps und Empfehlungen.

  • Über die Online-Erfassung können keine Krebsinformationen zum Meldeanlass "Histologie" getätigt werden. Deshalb bitten wir hessische Pathologien den WebUpload (WUP) zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass in Ihrem Pathologieinformationssystem eine oBDS-Schnittstelle eingerichtet ist.
  • Mit der kommenden Gesetzesnovellierung im Jahr 2023 dürfen wir keine Papierbögen mehr annehmen. Bitte stellen Sie frühzeitig Ihren Übermittlungsweg auf den WUP um, damit Sie weiterhin Ihrer Meldepflicht nachkommen können.

Funktionen

Die Online-Erfassung im Meldeportal stellt sämtliche Funktionen zur Verfügung, die Sie für die Eingabe der Meldungen benötigen:

  1. Im Rahmen einer komfortablen Benutzerführung werden Sie durch eine Meldung geleitet: von der Eingabe der Personendaten bis hin zur Eingabe des entsprechenden Meldeanlasses.
  2. Kommen zu einem späteren Zeitpunkt neue Behandlungsinformationen zu einer Patientin bzw. einem Patienten hinzu, kann die entsprechende Meldung eingegeben werden, ohne nochmals die Personendaten befüllen zu müssen.
  3. Anzeige der gespeicherten Daten der meldenden Einrichtung beim Hessischen Krebsregister: Die meldende Einrichtung kann die Daten einsehen, die von ihr beim Hessischen Krebsregister hinterlegt sind. Die Daten können dort geändert werden, sind aber vorübergehend zusätzlich auch über das Änderungsformular dem Krebsregister mitzuteilen.
  4. Arbeitsteilung durch Zwischenspeicherung: Die Personenstammdaten einer Patientin bzw. eines Patienten können jetzt unabhängig von der Eingabe eines Meldeanlasses, d.h. der medizinischen Daten, gemacht werden. So kann in den Einrichtungen eine Arbeitsteilung stattfinden.

Das Meldeportal befindet sich im Aufbau und soll schrittweise mit weiteren Funktionen ausgestattet werden, um die Meldungsübermittlung so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten.

Aus Gründen des Datenschutzes enthält das Meldeportal nur minimale Daten und sieht diese Informationen über das Meldeportal bislang nicht vor.

Diese Möglichkeit ist für die Zukunft vorgesehen. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion zur Verfügung steht.

Ja. Das System leitet Sie bei der Erfassung einer Meldung an und unterstützt Sie bei der Tumordokumentation mithilfe von Hinweistexten und Plausibilitätsprüfungen. Zudem erinnert es Sie beim Ausfüllen der Meldungen durch Pflichtfelder an die inhaltlichen Meldungsanforderungen.

Nein, bitte setzen Sie die Meldungsübermittlung wie gewohnt fort. Bereits abgeschickte Meldungen müssen nicht erneut an die Vertrauensstelle übermittelt werden. Im Meldeportal geben Sie einmalig die Versichertendaten ein, anschließend die neuen Informationen des entsprechenden Meldeanlasses.

Die Zwischenspeicherung eines Meldeanlasses zur späteren Bearbeitung ist nicht möglich.

Lediglich die Personenstammdaten einer Patientin bzw. eines Patienten können unabhängig von der Eingabe eines Meldeanlasses, d. h. der medizinischen Daten, gemacht und zwischengespeichert werden.

Häufig gestellte Fragen

Sowohl die IK-Nummer der Krankenversicherung als auch die Versicherungsnummer müssen in jeder Meldung enthalten sein. Bei der IK-Nummer können Sie auch Ersatznummern angeben, die Sie auf der Seite "Personen- und Versicherungsdaten" finden. Bitte beachten Sie, dass bei Meldung einer Ersatznummer eine Vergütung Ihrer Meldung möglicherweise nicht durchgeführt werden kann.

Ein nochmaliges Öffnen der bereits gesendeten Meldung ist nicht möglich. Bitte schicken Sie den Meldeanlass erneut mit den richtigen Daten und geben Sie auf der letzten Seite unter Anmerkungen zur Gesamtmeldung „Korrekturmeldung“ an. Im ersten Halbjahr 2023 stellen wir Ihnen eine Korrekturmöglichkeit im Meldeportal zur Verfügung.

Eindrücke

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Meldeportal

Diagnose- und Behandlungsdaten online erfassen bzw. Meldungspakete hochladen!

Fragen zur Anmeldung und Einrichtung des Meldeverfahrens

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Fragen zur Tumordokumentation bei der Online-Erfassung

Team Medizinische Dokumentation<br>

Team Medizinische Dokumentation
Online-Erfassung im Meldeportal
Telefon: 069 5660876-60
Per E-Mail kontaktieren