Nutzungshinweise zum Meldeportal

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Nutzungshinweise zum Meldeportal. Unabhängig davon, ob Sie die Online-Erfassung im Meldeportal oder den WebUpload im Meldeportal für Ihre Krebsregistermeldung nutzen.

Anleitungen für die Nutzung des Meldeportals

Anmeldung am Meldeportal

Zur Anmeldung am Meldeportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie von der Vertrauensstelle erhalten.

Bitte installieren Sie die App "Google Authenticator" auf einem Endgerät (z. B. Smartphone) mit Kamerafunktion. Diese können Sie über den Apple Store oder Google Play Store herunterladen.

Bitte rufen Sie (über Ihren favorisierten Arbeitsplatz-PC) nun das Meldeportal auf und klicken dafür auf folgenden Link:
Meldeportal des Hessischen Krebsregisters

Geben Sie anschließend die Zugangsdaten ein, die Sie von uns erhalten haben und klicken dann auf den Button "Login".

Öffnen Sie die App (siehe Punkt 2), die Sie auf Ihrem Smartphone (o. ä.) installiert haben und scannen Sie den abgebildeten QR-Code auf Ihrem Monitor. Bitte kontrollieren Sie, ob der QR-Code auf Ihrem Smartphone (in der App) abgespeichert wurde. Dies erkennen Sie daran, dass in der App jetzt ein Eintrag erscheint. Nachdem Sie den QR-Code erfolgreich gescannt haben, bitte auf den Button "fertig" klicken.

Der QR-Code sollte auf keinen Fall fotografiert werden, da Unbefugte sonst Zugriff auf den Geheimcode erhalten könnten. Beim Scan wird aus dem QR-Code ein Geheimcode ausgelesen, aufs Endgerät übertragen und gespeichert. Der Geheimcode steht jetzt nur noch Ihnen und dem Hessischen Krebsregister zur Verfügung.

Anmeldung am Meldeportal - Scan des QR-Codes

Jetzt werden Sie zum erneuten Login aufgefordert. Bitte geben Sie nochmals Ihre Zugangsdaten ein, die Sie von der Vertrauensstelle erhalten haben und klicken wieder auf den Button "Login".

Jetzt ist das Einmalpasswort einzugeben. Das Einmalpasswort erhalten Sie über die App (siehe Punkt 2), die Sie installiert haben. Öffnen Sie die installierte App, dort wird das Einmalpasswort angezeigt. Geben Sie dieses Einmalpasswort in das Feld ("OTP-Code") ein und klicken anschließend auf den Button "fertig".

Sie haben sich erfolgreich am Meldeportal eingeloggt und können nun die Online-Erfassung von Meldungen bzw. den WebUpload von Meldungspaketen nutzen.

Bitte rufen Sie das Meldeportal auf und klicken dafür auf folgenden Link:
Meldeportal des Hessischen Krebsregisters

Geben Sie anschließend die Zugangsdaten ein, die Sie von uns erhalten haben und klicken dann auf den Button "Login".

Jetzt ist das Einmalpasswort einzugeben. Das Einmalpasswort erhalten Sie über die App (z. B. Google Authenticator), die Sie installiert haben. Öffnen Sie die installierte App, dort wird das Einmalpasswort angezeigt. Geben Sie dieses Einmalpasswort in das Feld ("OTP-Code") ein und klicken anschließend auf den Button "fertig".

Sie haben sich erfolgreich am Meldeportal eingeloggt und können nun die Online-Erfassung von Meldungen bzw. den WebUpload von Meldungspaketen nutzen.

Erste Meldung

Bitte besuchen Sie am Anfang Ihrer Meldetätigkeit unsere Webseminare. Die Themen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite "Veranstaltungen".

Wir sichten Ihre ersten Meldungen im Rahmen des "Service Doku-Check im Meldeportal".

Auf der Seite "Online-Erfassung im Meldeportal" finden Sie eine Bedienungsanleitung sowie weitere wissenswerte Informationen. Nutzen Sie unsere Services für Ihre Meldetätigkeit!

Nachdem Sie mit Ihrem Softwarehersteller die oBDS-Schnittstelle eingerichtet haben, schauen wir uns Ihr erstes Meldungspaket genauer an.

Dafür übermitteln Sie Ihr erstes Meldungspaket über den WebUpload im Meldeportal. Sie können Daten zu Testpatientinnen und -patienten übermitteln, es dürfen aber auch Echtdaten sein. Auf der Seite "WebUpload im Meldeportal" steht Ihnen eine Bedienungsanleitung zur Verfügung.

Ihr erstes Meldungspaket sollte alle Meldeanlässe (z. B. Diagnose, Histologie, Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie, Abschluss) beinhalten, die Sie zukünftig an uns melden werden.

Für Ihr erstes Paket gilt: Bitte übermitteln Sie uns mindestens zehn Meldungen mit allen Ihren zukünftigen Meldeanlässen von mindestens fünf verschiedenen Patientinnen bzw. Patienten.

Liegt uns Ihr Meldungspaket vor, kontaktiert Sie unser IT-Support per E-Mail. Wir erläutern Ihnen das weitere Vorgehen und stellen Ihnen Fragen zu Ihrem Meldungspaket.

Das Team der Vertrauensstelle sichtet nun Ihr Meldungspaket: Beispielsweise prüfen wir, ob Ihre Meldungen die Meldungsanforderungen erfüllen.

Nach unserer Prüfung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail. Ist Ihr Meldungspaket einwandfrei, geben wir die Meldungsübermittlung über den WUP frei. Mit der Freigabe können Sie nun jederzeit Meldungspakete an uns übermitteln.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass wir inhaltliche Auffälligkeiten in Ihrem Meldungspaket feststellen. Sie erhalten von uns eine Übersicht mit den Korrekturanforderungen. Nach Ihren Korrekturen übermitteln Sie das Meldungspaket erneut über den WUP. Wir prüfen Ihr Paket und geben anschließend die Meldungsübermittlung über den WUP frei.

Sollten wir strukturelle bzw. technische Auffälligkeiten in Ihrem Meldungspaket feststellen, kontaktieren wir Ihren Softwarehersteller. Sie erhalten von uns eine entsprechende Information, sobald die Auffälligkeiten durch Ihren Softwarehersteller behoben sind. Anschließend übermitteln Sie uns wieder ein neues Meldungspaket zur Prüfung und Freigabe.

Häufige Fragen zur Nutzung des Meldeportals

Anmeldung

Stellen Sie sicher, dass die Uhrzeit und das Datum auf Ihrem Smartphone korrekt sind. Dies ist entscheidend für die Synchronisierung des Einmalpassworts mit unserem Meldeportal. Gelegentlich kann es auch hilfreich sein, das Smartphone auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen.

Das Passwort, das Sie von der Vertrauensstelle erhalten haben, setzt sich aus Ziffern, Klein- und Großbuchstaben sowie Sonderzeichen zusammen. Manchmal kann ein „O“ (Buchstabe) mit einer „0“ (Zahl) verwechselt werden oder es wird ein Leerzeichen zu viel in das Feld eingegeben.

Es wird empfohlen, das Passwort kurz in einem Textverarbeitungsprogramm einzugeben und dann per Copy & Paste in das dafür vorgesehene Feld im Meldeportal zu übertragen. Sollten Sie weiterhin Probleme beim Anmelden haben, zögern Sie nicht, sich an das Team Meldeberatung zu wenden.

Nach dreimaliger fehlerhafter Eingabe des Benutzernamens und Passworts wird der Zugang für eine Minute gesperrt. Wurde das Einmalpasswort zehnmal falsch eingegeben, wird der Zugang vollständig gesperrt und kann nur durch die Vertrauensstelle wieder freigegeben werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an das Team Meldeberatung.

Anzeige des Meldeportals

Die Verwendung des Meldeportals ist derzeit nur mit den neuesten Versionen der Browser "Chrome", "Firefox" und "Microsoft Edge" möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Browser stets auf dem aktuellsten Stand sind. Falls Sie ein Apple-Gerät für die Krebsmeldung verwenden, empfehlen wir Ihnen, anstelle des Browsers "Safari" einen der oben genannten Browser zu nutzen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ein Standard der Informationssicherheit.

Zum Anmelden werden zwei verschiedenartige Informationen benötigt, die unabhängig voneinander sind. Dadurch wird vermieden, dass der Verlust von einer Anmeldeinformation dazu führt, dass Ihr Benutzerkonto kompromittiert wird. Wir haben uns dabei für ein "WISSEN" (Ihre Zugangsdaten) und ein "HABEN" (Einmalpasswort über ein internetfähiges Endgerät mit Kamerafunktion, z. B. Smartphone oder Tablet) entschieden.

Die Anmeldung erfolgt über die Zwei-Faktor-Authentifizierung, also über den Nachweis der meldenden Einrichtung über Kombination zweier unterschiedlicher und unabhängiger Komponenten:

  1. Eingabe von Zugangsdaten
    (über die Vertrauensstelle erhältlich)
  2. Eingabe eines Einmalpassworts
    (z. B. über die App "Google Authenticator" abrufbar)

Die Zugangsdaten, die Sie von der Vertrauensstelle erhalten, sind für jede Anmeldung gleichbleibend. Das Einmalpasswort ist hingegen variabel und bei jedem Login der installierten App (z. B. Google Authenticator). Damit die Einmalpasswörter für die Logins generiert werden können, ist einmalig ein QR-Code über ein Endgerät mit Kamerafunktion (z. B. ein Smartphone oder Tablet) zu scannen.

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist notwendig, um Ihnen einen sicheres Meldeportal zur Verfügung zu stellen.

Auf dem Markt gibt es Authenticatoren, die Sie als Alternative für ein Smartphone nutzen können. Beispielsweise der REINER SCT Authenticator. Ein solcher Authenticator ist jedoch nur für diejenigen geeignet, die "nur" für eine Praxis bzw. Abteilung melden. Für ein Tumorzentrum, das für mehrere Abteilungen meldet, ist ein solches Gerät nicht geeignet.

Die Vertrauensstelle stellt alternativ Leihsmartphones aus. Bitte fragen Sie bei unserem Team Meldeberatung nach.

Beim Scannen des QR-Codes wird ein sogenannter "Token" - im Wesentlichen eine Zufallszahl - auf Ihrem Endgerät gespeichert. Dieser Token wurde beim Krebsregister erstellt. Wenn Sie mit einer entsprechenden App diesen QR-Code scannen, kann der Token daraus ermittelt werden.

Das Krebsregister erhält keinerlei Information bei diesem Vorgang, d. h. weder Informationen welches Gerät den QR-Code gescannt hat noch darüber wie viele Geräte diesen gescannt haben.

Das Smartphone oder Tablet dient nur zum Scannen eines QR-Codes (einmalig) und zum Generieren der Einmalpasswörter für die zukünftigen Anmeldungen.

Bei erstmaliger Anmeldung scannen Sie über eine App (z. B. Google Authenticator) einen QR-Code. Die App liest einen Geheimcode aus, welcher auf das Smartphone (o. ä.) übertragen und gespeichert wird.

Im Zuge des erstmaligen Anmeldens ist es möglich, dass der QR-Code von mehreren Smartphones (o. ä.) über eine der oben genannten Apps gescannt wird. So sind Sie bei zukünftigen Anmeldungen nicht nur auf ein Endgerät bzw. auf dessen Besitzerin/Besitzer angewiesen.

Der QR-Code sollte auf keinen Fall fotografiert werden, da Unbefugte sonst Zugriff auf den Geheimcode erhalten könnten.

Im Zuge des erstmaligen Anmeldens ist es möglich, dass der QR-Code von mehreren Smartphones über eine App (z. B. Google Authenticator) gescannt wird. So sind Sie bei zukünftigen Anmeldungen am Meldeportal nicht nur auf ein Endgerät bzw. auf dessen Besitzerin/Besitzer angewiesen.

Der QR-Code sollte auf keinen Fall fotografiert werden, da Unbefugte sonst Zugriff auf den Geheimcode erhalten könnten.

Bitte kontaktieren Sie unser Team Meldeberatung. Wir werden den Code zurücksetzen und für Sie einen neuen Code generieren.

Das mobile Endgerät wird nicht für die Meldungsübermittlung an das Hessische Krebsregister benötigt. Die Meldungsübermittlung kann weiterhin an Ihrem favorisierten Arbeitsplatz stattfinden.

Sicherheit des Meldeportals

Das Meldeportal erfüllt aktuelle Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Es werden u. a. folgende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten umgesetzt:

  • Sicherung mittels TLS (Encryption in Transit).
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (Loginname/Passwort und Einmalpasswort).
  • Daten liegen verschlüsselt auf dem Server (Encryption at Rest).
  • Server liegt hinter einer Firewall (DMZ).

Die Entwicklung erfolgt in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Sollten Sie Fragen zu den vorgenommenen Sicherheitsmaßnahmen haben, können Sie sich gerne an den IT-Support der Vertrauensstelle wenden.

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zur Online-Erfassung im Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Einrichtung des Meldeverfahrens

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Meldung über den WebUpload und die oBDS-Schnittstelle

Carmen Kujawa<br>

Carmen Kujawa
Team Informatik
Telefon: 069 5660876-21
Per E-Mail kontaktieren