Anschluss des ambulanten Sektors an das
Hessische Krebsregister

Wir wollen hessische Praxen einfacher und direkter an das Krebsregister anschließen. Deshalb fördern wir Softwarehersteller von Praxissystemen, damit sie nachhaltige digitale Übermittlungswege für die Krebsmeldung schaffen.

Krebsmeldung ohne Umwege.
Direkt aus dem Praxissystem.

Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind an das Krebsregister meldepflichtig. Das schließt auch den ambulanten Sektor ein. Zwar steht hessischen Praxen das kostenlose Meldeportal für ihre Krebsmeldungen zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten hierüber ist aufwendig. Das wollen wir ändern!

Um die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu vereinfachen, sollen Softwarehersteller neue Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle in Praxissystemen (PS) einrichten.

Darüber wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) im eigenen System zu erfassen. Anschließend ist ein Meldungspaket zu generieren und an das Krebsregister zu übermitteln – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.

Krebsdaten eingeben. Paket exportieren.
Sicher melden.

Krebsregistermeldung aus dem Praxissystem (PS) heraus.

Erfahrungsbericht zur Nutzung der "Krebsregister-Schnittstelle"

Ein Artikel im Hessischen Ärzteblatt präsentiert einen Erfahrungsbericht eines urologischen Praxisteams, das Krebsdaten mithilfe der "Krebsregister-Schnittstelle" (oBDS-Schnittstelle) meldet. Das Team schildert, wie es die Meldetätigkeit in seinen Arbeitsalltag integriert und welche Vorteile die Krebsmeldung aus seinem Praxissystem hat.

Hessisches Ärzteblatt (Ausgabe April 2024, 2. Artikel)

Hessisches Ärzteblatt (Ausgabe April 2024, 2. Artikel)

Ausgabe 4/2024. Landesärztekammer Hessen

„Wie Praxisteams mit einer IT-Schnittstelle für die Krebsmeldung wertvolle Zeit sparen: Erfahrungsbericht einer Praxis für Urologie“

Aktuelles Fördervorhaben:
Anschluss des ambulanten Sektors

Bei diesem Fördervorhaben erhalten Softwarehersteller eine finanzielle Förderung, damit sie einen nachhaltigen digitalen Übermittlungsweg für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem schaffen. Bereits im System vorliegende Informationen, wie z. B. Personen- und Versicherungsdaten oder ICD-10-Codes sollen dabei zielgerichtet nutzbar gemacht werden, um so Praxisteams an die Krebsmeldung zu erinnern und ihnen mehrfache Dateneingaben zu ersparen.

In den ersten 24 Monaten fallen für hessische Praxen keine Wartungskosten an. Mit Support, Anleitungen und Schulungen ebnen die Softwarehersteller und das Krebsregister weiter den Weg für eine aktive und kontinuierliche Meldetätigkeit. Weitere Informationen zum Förderprojekt stehen in dem unten stehenden Präsentationsvideo zur Verfügung.

Ziele

  • Vereinfachung der Meldetätigkeit für hessische Praxen
  • Sicherstellung der flächendeckenden Krebsregistrierung
  • Erhöhung des Datenpotenzials für Krebsauswertungen

Beteiligte

Das Vorhaben wird vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation finanziell gefördert und vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege fachlich begleitet. Die Landesärztekammer Hessen und die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters führen das Vorhaben gemeinsam aus.

Ihre Vorteile

  • Krebsmeldung aus dem eigenen Praxissystem
  • Kein kostenpflichtiges Zweitsystem erforderlich
  • Schnellere Erfassung ohne mehrfache Dateneingabe
  • Keine Anschaffungskosten
  • Keine Wartungskosten für 24 Monate
  • Support vom Softwarehersteller & Krebsregister

Aktueller Projektstatus

Entwicklungsphase des Fördervorhabens

Softwarehersteller können sich aktuell für das Fördervorhaben bewerben. Voraussetzung für die Projektzusage ist, dass mindestens 25 hessische Praxen das jeweilige Praxissystem nutzen.

Da Softwarehersteller ihre Systeme in ganz Deutschland vertreiben, bringt das Vorhaben nicht nur für hessische Praxen Verbesserungen mit. Auch Praxen anderer Bundesländer profitieren davon, da sie darüber auch an ihr zuständiges Landeskrebsregister melden können. Deshalb hoffen wir, dass viele der infrage kommenden Softwarehersteller JETZT einen Projektantrag stellen. Und dass nach der Entwicklungszeit, die bis zu sechs Monaten dauern kann, in vielen Systemen eine Schnittstelle für das Krebsregister zur Verfügung steht – auch in Ihrem.

Wir halten Sie über unseren Newsletter auf dem Laufenden.

Je mehr Praxen "Krebsregister-Schnittstellen" für ihr Praxissystem nachfragen, umso besser stehen die Chancen, dass Softwarehersteller diese zeitnah entwickeln und bereitstellen. Ihre gesetzliche Meldepflicht können Sie darüber wesentlich einfacher, schneller und direkter erfüllen.

Diese Praxissysteme nehmen teil

Weisen Sie Ihren Softwarehersteller auf unser Fördervorhaben hin.

Ihr Praxissystem bietet keine direkte Schnittstelle zum Krebsregister? Informieren Sie den Hersteller Ihres Systems über unser Fördervorhaben und Ihr Interesse an einer Schnittstelle.

Mit Ihrem Klick auf "Empfehlung senden" öffnet sich Ihr E-Mail-Programm, aus dem Sie Ihre Empfehlung direkt senden oder individualisieren können. So werden vom Hessischen Krebsregister keine persönlichen Daten verarbeitet oder gespeichert.

Weiterführende Informationen

Infohotline zum Fördervorhaben

Anschluss des ambulanten Sektors

069 5660876-50Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr