Entwicklungsphase des Fördervorhabens
"Anschluss des ambulanten Sektors"
In der Entwicklungsphase des Fördervorhabens "Anschluss des ambulanten Sektors" setzen Softwarehersteller Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem Praxissystem um.
Entwicklung der oBDS-Schnittstelle
Grundlage für die Entwicklung
Die Grundlage für die Umsetzung der oBDS-Schnittstelle bilden das aktuelle oBDS-XML-Schema und sein dazugehöriger Umsetzungsleitfaden.
Umsetzungsleitfaden
Auf dieser Seite finden Sie den Umsetzungsleitfaden für die Implementierung der oBDS-Schnittstelle für die Meldung an die Krebsregister nach § 65c SGB V.
Support von der Vertrauensstelle
Die Abläufe einer Krebsmeldung sind komplex. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen gerne während der Entwicklung für Fragen und Abstimmungen zur Verfügung. Zudem ist es uns ein Anliegen, dass die Krebsmeldung für hessische Praxen möglichst einfach ist. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Entwicklung mit Hilfestellungen und Tipps in Form einer Projektbeschreibung.
Projektbeschreibung für das Fördervorhaben
August 2023, Landesärztekammer Hessen und Hessisches KrebsregisterUnterstützung bei den Softwaretests
Wir testen gerne mit und prüfen, ob Ihre Entwicklung dem Umsetzungsleitfaden entspricht. Dafür können Sie uns frühzeitig Testzugänge zukommen lassen. So können wir schon vor der offiziellen Schnittstellenabnahme auf mögliche Auffälligkeiten und Verbesserungen hinweisen. Wir empfehlen Ihnen unsere Einbindung, damit die nachfolgende Schnittstellenabnahme schneller verläuft.
Bundeseinheitliche oBDS-Schnittstellenabnahme
Nach der Entwicklung folgt die bundeseinheitliche Abnahme der oBDS-Schnittstelle. Die klinischen Krebsregister in Deutschland prüfen die entwickelte oBDS-Schnittstelle und geben diese gemeinsam frei. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entwicklung nicht nur in Hessen, sondern auch deutschlandweit zu vermarkten.
Nach der Schnittstellenfreigabe
Ist die Schnittstelle freigegeben, erhalten Sie eine vorgesehene Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro. Anschließend beginnt die zweite Förderphase "Einrichtung". Doch bevor es damit losgehen kann, gibt es Formalitäten zu erledigen: Sie müssen ein Antragsformular für die zweite Förderstufe einreichen.
Zu den Antragsunterlagen: