Glossar für die Tumordokumentation

In unserem Glossar erklären wir Begriffe, die für die Tumordokumentation wichtig sind.

Begriffe der Krebsmeldung und Tumordokumentation

Sortierung nach Alphabet

M
  • Meldeanlässe

    Hessische Behandlungseinrichtungen übermitteln, sofern eine meldepflichtige Krebserkrankung vorliegt, Meldungen zu festgelegten Meldeanlässen an das Krebsregister. Meldeanlässe sind:

    • Diagnose einer Tumorerkrankung
    • Histologische, zytologische und autoptische Sicherung der Diagnose
    • Beginn sowie der Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie)
    • Änderungen im Krankheitsverlauf (Rezidive, Metastasen, Zweittumoren)
    • Ergebnis der Nachsorge
    • Tod der Patientin bzw. des Patienten
  • Meldungsanforderungen

    Eine Meldung setzt sich immer aus drei Bestandteilen zusammen: den Personen- und Versicherungsdaten, der Tumorzuordnung und einem Meldeanlass. Darüber hinaus muss die Meldung schemakonform, gültig, fristgerecht und vollständig sein. Diese Regelungen nennen wir Meldungsanforderungen.

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr